12.06.2017

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

Um vor Ideendieben sicher zu sein, sollte man seine Marke möglichst früh schützen lassen. Im zweiten Teil zum Launch von "Albert", dem Chatbot des österreichischen Patentamts, haben wir nachgefragt, wie die rechtliche Situation bei Chatbots allgemein aussieht.
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Wer ein Produkt launcht, sollte sich erkundigen, ob der Name nicht bereits geschützt ist. (c) Fotolia/oneinchpunch

Wie wichtig es ist, den Namen eines Startups oder Produktes auch markenrechtlich überprüfen zu lassen, haben wir im ersten Teil der Artikelserie bereits beleuchtet. Mit dem Launch des Chatbots „Albert“ ist eine Überprüfung leichter als je zuvor.

„Marken sind essentielle Tools, wenn es darum geht, Märkte zu erobern. Ein Markteintritt ohne geschützte Logos ist wie Geld aus dem Fenster werfen“, weiß Patentamtspräsidentin Mariana Karepova. Darum legt sie Gründern und Entwicklern unbedingt nahe, ihre Marken zu schützen. „Wir helfen allen innovativen Menschen ihre Logos, Einfälle und Ideen bei uns abzuchecken und sie vor Ideenklau zu schützen. Ideen kommen manchmal schnell, aber bevor man alles auf diese Karte setzt, sollte man sich am Markt umsehen, ob der Einfall wirklich originell und unverwechselbar ist. “ 

„Ein Markteintritt ohne geschützte Logos ist wie Geld aus dem Fenster werfen“, Patentamtspräsidentin Mariana Karepova.

Unterstützt wird das Patentamt dabei vom digitalen „Markenberater“, dem „Albert“-Bot. Dieser lässt den Startup-Namen innerhalb weniger Sekunden durch eine internationale Datenbank laufen, die über 40 Millionen Brands beinhaltet. Damit ist schon einmal der erste Schritt getan. Im weiteren Verlauf sollte man dann die Marke schützen lassen. Die Markenanmeldung ist nicht schwer: Innerhalb von zehn Tagen erhält man mit Fast Track einen Markenschutz. 

Immer mehr Unternehmen und Entwickler setzen heutzutage auf Chatbots- auch als Standalone-Produkt. Wir haben bei Christoph Mandl vom Österreichischen Patentamt nachgefragt, was man vor dem Launch des Chatbots beachten sollte.

Kann man den Namen eines Chatbots ebenfalls markenrechtlich schützen? 

Klar, kein Problem. Man sollte jedoch darauf achten, dass der Markenname nicht beschreibend ist. „Chatbot“ als Markenname für einen Chatbot müsste wegen mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt werden. Ansonsten können Sie Ihrer Phantasie bei der Namensgebung freien Lauf lassen. Albert Patent Bot selbst ist auch als Marke geschützt.

Die internationale Markendatenbank umfasst über 40 Millionen Brands. Wie schwer ist es heutzutage, den richtigen Namen für ein Unternehmen zu finden? 

Marken sind immer in bestimmten Ländern und für bestimmte Produkte geschützt. Berücksichtigt man das, dann werden es schon weniger. Dennoch muss man schon genau schauen und sich seine Marke gut überlegen. Wir empfehlen zuerst die Marke mit Hilfe von Albert Patent Bot zu checken und unsere kostenlose juristische Auskunft zu nutzen. Vor der tatsächlichen Marken-Anmeldung ist man dann mit unserer Dienstleistung Pre Check besonders gut beraten. Mit Pre Check bekommen Sie eine Markenähnlichkeits- und eine Firmenbuchrecherche inklusive einer rechtlichen Einschätzung der Schutzfähigkeit. Pre Check kann man online bestellen. Das Ergebnis bekommen Sie per Mail binnen 5 Werktagen.

Unterstützt das österreichische Patentamt Unternehmen auch dabei, das Markenrecht durchzusetzen? 

Das Österreichische Patentamt ist die erste Instanz bei Markenstreitigkeiten. (Schadenersatz- und Unterlassungsklagen kommen vor das Handelsgericht.) Wir sind hier also Teil der Gerichtsbarkeit und nehmen hier eine neutrale Position ein. Das betrifft Markenwiderspruchsverfahren (Aufhebung einer Marken-Registrierung innerhalb von 3 Monaten nach der Eintragung). Aber auch die Löschung einer Marke nach Ablauf dieser Frist (Nichtigkeit). Unsere Jurist/innen informieren aber selbstverständlich genau über diese Verfahren.

Danke.

Links: Albert Patent Bot

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