14.03.2023

Patent-Jahresbericht: Oberösterreich Nummer 1-Bundesland bei Patentanmeldung

Weltweit haben Österreicher:innen 10.816 Patente angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das einen Rückgang um knapp zwei Prozent dar.
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(c) APA Fotoservice Reither - Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes.

Die letzten Jahre waren für fast alle europäischen Länder schwache Patent-Jahre. Einige Länder wie Frankreich, Schweden oder auch Dänemark haben die Trendwende jedoch geschafft und meldeten zuletzt wieder mehr Patente an. Deutschland ist, so wie Österreich, noch auf Krisenniveau.

Patent: Österreich in Europa auf Platz 3

„Österreich ist nach wie vor ein Land toller Erfinderinnen und Erfinder. Zwar haben wir bei den Patentanmeldungen leicht nachgelassen, aber wir liegen in Europa auf Platz drei, wenn es um die Ausgaben für Forschung und Entwicklung geht. Genauso erfreulich ist, dass Österreich bei Zukunftstechnologien weiter stark wächst. Hier landen wir EU-weit auf Platz acht“, macht Klimaschutzministerin Leonore Gewessler Mut.

Besonders auf den Gebieten Künstliche Intelligenz, 3D-Druck und Drohnen werde hierzulande besonders viel patentiert. Beim Österreichischen Patentamt wurden 2022 insgesamt 2.231 Erfindungen angemeldet. Das Bundesland Nummer eins ist weiterhin Oberösterreich – mit 470 Erfindungen. Platz zwei und drei belegen die Steiermark mit 436 und Wien mit 345 Erfindungen.

„AVL List“ führt Unternehmensranking an

Eine Erfinderin oder einen Erfinder trifft man am ehesten in Vorarlberg – es liegt auf Platz eins bei der Anzahl an Erfindungen pro Einwohner:in. Der größte Patentanmelder beim Österreichischen Patentamt ist „AVL List“ mit 189 angemeldeten Erfindungen, gefolgt von „Julius Blum“ mit 79, „Engel“ und „Siemens“ mit je 26 Erfindungsanmeldungen.

Spezielles Angebot für KMUs

Speziell für KMUs hat das Patentamt ein weiteres Angebot ausgearbeitet: „Wenn sie ihr Patent in Österreich anmelden, dann geben wir ihnen kostenlos eine Recherche vom Europäischen Patentamt mit auf den Weg. Damit wissen sie, was das Europäische Patentamt von ihrer Erfindung hält, noch bevor sie dort anmelden. So gewinnen sie Zeit und Sicherheit. Das ist wie eine Wettervorhersage für ihr europäisches Patent – nur stimmt‘s immer“, erklärt Patentamtspräsidentin Mariana Karepova.

Patent: Startups im Aufwind

Diese im Ministerrat beschlossene Patentrechtsnovelle wurde auch genutzt, um das bestehende Verbot von Bio-Patenten zu schärfen und Schlupflöcher zu schließen, die in den letzten Jahren immer häufiger von Konzernen der Agrar- oder Lebensmittelindustrie ausgenutzt wurden.

Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der heimischen Patente gehen auf das Konto von großen Unternehmen – Tendenz steigend. Unter den neuen Kund:innen beim Patentamt seien Startups am besten im Rennen. Laut dem „Startup-Monitor“ haben rund ein Viertel der österreichischen Startups eigene Patente und knapp 55 Prozent machen Markenanmeldungen. Österreichische Spin-Offs aus Universitäten oder Forschungseinrichtungen fallen dabei besonders auf. Von ihnen haben 50 Prozent ein Patent.

Future-Tech

Die Patentzahlen zeigen zudem, dass Österreicher:innen bei Zukunftstechnologien besonders viel zu Künstlicher Intelligenz, 3D-Druck und Robotik forschen und entwickeln. Bei industrieller Anwendung, der 4. industriellen Revolution, haben sich seit 2010 die Patentanmeldungen mehr als verdreifacht. Auf manchen Gebieten, zu denen auch die Technologien zur Energieeinsparung, Datenmanagement und Robotik zählen, haben sich die Patentanmeldungen aus Österreich seit 2010 versechsfacht.

„So viele Patente auf Gebieten der Industrie 4.0 stimmen mich zuversichtlich. Vor allem zeigt das: Unsere Förderstrategien tragen Früchte“ sagt Gewessler. „Diese beeindruckende Performancesteigerung in einem sehr kurzen Zeitraum verdanken wir unseren industriellen Flaggschiffprogrammen ‚Produktion der Zukunft‘, ‚IKT der Zukunft‘, aber auch den Forschungsarbeiten in den einschlägigen ‚COMET-Zentren‘ wie dem ‚Austrian Center for Digital Production‘, dem ‚Linz Center of Mechatronics‘ oder ‚Pro2Future – Products and Production Systems of the Future‘.“

Europäisches Einheitspatent am Weg

„Ab Juni wird das europäische Einheitspatent Realität. Es läutet eine neue Ära ein, auf die Europa seit 50 Jahren hinarbeitet: Die EU-Mitgliedstaaten rücken noch näher zusammen und schaffen einen gemeinsamen, einheitlichen Patentraum“, so Gewessler weiter. „Das ist wie die Einführung der Einheitswährung Euro, nur für Patente“, ergänzt Karepova.

Mit dem Einheitspatent sei es Unternehmer:innen möglich, mit bloß einer Anmeldung, einer Gebühr und einer Übersetzung beim Europäischen Patentamt den Schutz in 17 Mitgliedsstaaten der EU zu erlangen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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