14.03.2023

Patent-Jahresbericht: Oberösterreich Nummer 1-Bundesland bei Patentanmeldung

Weltweit haben Österreicher:innen 10.816 Patente angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das einen Rückgang um knapp zwei Prozent dar.
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(c) APA Fotoservice Reither - Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes.

Die letzten Jahre waren für fast alle europäischen Länder schwache Patent-Jahre. Einige Länder wie Frankreich, Schweden oder auch Dänemark haben die Trendwende jedoch geschafft und meldeten zuletzt wieder mehr Patente an. Deutschland ist, so wie Österreich, noch auf Krisenniveau.

Patent: Österreich in Europa auf Platz 3

„Österreich ist nach wie vor ein Land toller Erfinderinnen und Erfinder. Zwar haben wir bei den Patentanmeldungen leicht nachgelassen, aber wir liegen in Europa auf Platz drei, wenn es um die Ausgaben für Forschung und Entwicklung geht. Genauso erfreulich ist, dass Österreich bei Zukunftstechnologien weiter stark wächst. Hier landen wir EU-weit auf Platz acht“, macht Klimaschutzministerin Leonore Gewessler Mut.

Besonders auf den Gebieten Künstliche Intelligenz, 3D-Druck und Drohnen werde hierzulande besonders viel patentiert. Beim Österreichischen Patentamt wurden 2022 insgesamt 2.231 Erfindungen angemeldet. Das Bundesland Nummer eins ist weiterhin Oberösterreich – mit 470 Erfindungen. Platz zwei und drei belegen die Steiermark mit 436 und Wien mit 345 Erfindungen.

„AVL List“ führt Unternehmensranking an

Eine Erfinderin oder einen Erfinder trifft man am ehesten in Vorarlberg – es liegt auf Platz eins bei der Anzahl an Erfindungen pro Einwohner:in. Der größte Patentanmelder beim Österreichischen Patentamt ist „AVL List“ mit 189 angemeldeten Erfindungen, gefolgt von „Julius Blum“ mit 79, „Engel“ und „Siemens“ mit je 26 Erfindungsanmeldungen.

Spezielles Angebot für KMUs

Speziell für KMUs hat das Patentamt ein weiteres Angebot ausgearbeitet: „Wenn sie ihr Patent in Österreich anmelden, dann geben wir ihnen kostenlos eine Recherche vom Europäischen Patentamt mit auf den Weg. Damit wissen sie, was das Europäische Patentamt von ihrer Erfindung hält, noch bevor sie dort anmelden. So gewinnen sie Zeit und Sicherheit. Das ist wie eine Wettervorhersage für ihr europäisches Patent – nur stimmt‘s immer“, erklärt Patentamtspräsidentin Mariana Karepova.

Patent: Startups im Aufwind

Diese im Ministerrat beschlossene Patentrechtsnovelle wurde auch genutzt, um das bestehende Verbot von Bio-Patenten zu schärfen und Schlupflöcher zu schließen, die in den letzten Jahren immer häufiger von Konzernen der Agrar- oder Lebensmittelindustrie ausgenutzt wurden.

Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der heimischen Patente gehen auf das Konto von großen Unternehmen – Tendenz steigend. Unter den neuen Kund:innen beim Patentamt seien Startups am besten im Rennen. Laut dem „Startup-Monitor“ haben rund ein Viertel der österreichischen Startups eigene Patente und knapp 55 Prozent machen Markenanmeldungen. Österreichische Spin-Offs aus Universitäten oder Forschungseinrichtungen fallen dabei besonders auf. Von ihnen haben 50 Prozent ein Patent.

Future-Tech

Die Patentzahlen zeigen zudem, dass Österreicher:innen bei Zukunftstechnologien besonders viel zu Künstlicher Intelligenz, 3D-Druck und Robotik forschen und entwickeln. Bei industrieller Anwendung, der 4. industriellen Revolution, haben sich seit 2010 die Patentanmeldungen mehr als verdreifacht. Auf manchen Gebieten, zu denen auch die Technologien zur Energieeinsparung, Datenmanagement und Robotik zählen, haben sich die Patentanmeldungen aus Österreich seit 2010 versechsfacht.

„So viele Patente auf Gebieten der Industrie 4.0 stimmen mich zuversichtlich. Vor allem zeigt das: Unsere Förderstrategien tragen Früchte“ sagt Gewessler. „Diese beeindruckende Performancesteigerung in einem sehr kurzen Zeitraum verdanken wir unseren industriellen Flaggschiffprogrammen ‚Produktion der Zukunft‘, ‚IKT der Zukunft‘, aber auch den Forschungsarbeiten in den einschlägigen ‚COMET-Zentren‘ wie dem ‚Austrian Center for Digital Production‘, dem ‚Linz Center of Mechatronics‘ oder ‚Pro2Future – Products and Production Systems of the Future‘.“

Europäisches Einheitspatent am Weg

„Ab Juni wird das europäische Einheitspatent Realität. Es läutet eine neue Ära ein, auf die Europa seit 50 Jahren hinarbeitet: Die EU-Mitgliedstaaten rücken noch näher zusammen und schaffen einen gemeinsamen, einheitlichen Patentraum“, so Gewessler weiter. „Das ist wie die Einführung der Einheitswährung Euro, nur für Patente“, ergänzt Karepova.

Mit dem Einheitspatent sei es Unternehmer:innen möglich, mit bloß einer Anmeldung, einer Gebühr und einer Übersetzung beim Europäischen Patentamt den Schutz in 17 Mitgliedsstaaten der EU zu erlangen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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