15.12.2021

„Partnering und Innovation“: A1 will in ausländische Scaleups investieren

Österreichs Mobilfunkmarktführer A1 will mit seiner neuen Division Z "Partnering und Innovation" digitale Scaleups beim Markteintritt in Österreich unterstützen - teilweise auch finanziell.
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Das A1 Headquarter in Wien -
Das A1 Headquarter in Wien | (c) A1

Man wolle zur Erschließung neuer Geschäftsfelder im Bereich digitale Produkte nun neue Wege gehen, heißt es von A1 in einer Aussendung. Dazu wurde die neue Division Z „Partnering und Innovation“ unter der Leitung von Michaela Jarisch geschaffen. Mit dieser will man ganz konkret ausländische Digital-Scaleups ansprechen, die einen Markteintritt in Österreich planen und mit ihnen dann auch die Expansion in weitere A1-Märkte forcieren. Auch Investoren dieser Scaleups bzw. Accelerator-Betreiber werden dezidiert als mögliche Partner adressiert.

„Partnering und Innovation“: individuelle Ausgestaltung der Kooperation mit Investmentoption

„Unternehmen, die die erste Wachstumsphase erfolgreich gemeistert haben und ihre Produkte in einem Markt platzieren konnten, haben andere Bedürfnisse an eine Partnerschaft als beispielsweise Startups. Ihnen stellt A1 im Rahmen von Kooperationen nicht nur die A1 Sales-Channels sondern, je nach Produkt, auch den Kontakt zu den A1 Kund:innen zur Verfügung“, heißt es vom Mobilfunkmarktführer. „Damit stärken wir auch den Wirtschaftsstandort Österreich und erreichen eine Win-Win Situation für A1 Kund:innen und künftige Partner“, kommentiert Michaela Jarisch.

Die Ausgestaltung der Kooperation erfolge individuell, basiere aber auf einer klaren Anforderung, heißt es weiter: „Die Produkte des Unternehmens müssen einen digitalen Mehrwert für, vor allem, private A1 Kund:innen schaffen“. Auf der Page der neuen Unit werden zudem auch Investments in die Scaleups – etwa als Co-Investments mit kooperierenden Investoren – als Möglichkeit im Rahmen der Zusammenarbeit genannt.

Bereits seit vielen Jahren Startup-Kooperation

Bereits seit vielen Jahren hat A1 mit dem A1 Startup Campus ein Programm in dem eng mit vorwiegend heimischen Startups kooperiert wird. Das hierzulande wohl bekannteste ehemalige Campus-Startup ist Fox Education, das dieses Jahr von GoStudent übernommen wurde. Weitere A1 Cmapus-Member-Startups sind etwa Ubiq (früher Parkbob), ready2order, Meetfox und warrify.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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