02.07.2021

So hat die Pandemie das Zahlungsverhalten in Österreich wirklich verändert

Hat sich COVID-19 darauf ausgewirkt, wie in Österreich bezahlt wird? Zwei neue Studien - eine vom Beratungsunternehmen BearingPoint und eine von der Neobank N26 - liefern konkrete Daten.
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N26 hat - ebenso wie BearingPoint - eine Studie zum Zahlungsverhalten in Österreich durchgeführt.
N26 hat - ebenso wie BearingPoint - eine Studie zum Zahlungsverhalten in Österreich durchgeführt. | Foto: N26

Dass die Corona-Pandemie das Zahlungsververhalten beeinflusst hat, ist ein naheliegender Schluss – in vielen Geschäften wurde man ja sogar explizit zur Kartenzahlung aufgefordert. Nun wurden – unabhängig voneinander – zwei repräsentative Studien veröffentlicht, die empirisch untersucht haben, wie sich das Zahlungsverhalten in Österreich verändert hat. Eine Studie wurde von der Neobank N26 beauftragt, die andere von der Management- und Technologieberatung BearingPoint. Beide zeigen: Das Zahlungsverhalten hat sich verändert – und zwar ungefähr so wie man es erwarten würde.

“Seit dem vergangenen Jahr ist bargeldloses Bezahlen im Alltag von vielen ÖsterreicherInnen angekommen”, kommentiert Georg Hauer, General Manager Österreich bei N26, die Ergebnisse der von der Neobank beauftragten Studie. In dieser gaben 42 Prozent der Befragten an, seit der Pandemie häufiger mit Bankomatkarte zu bezahlen. 30 Prozent sagten, dass sie Online-Banking, Smartphone oder Smartwatch nun öfter nutzen. Konkret zahlen laut der Studie 71 Prozent der Befragten mindestens einmal pro Woche mit Bankomat- bzw. Debitkarte.

Dass es dabei vor allem das kontaktlose Bezahlen mit der Bankomatkarte ist, das zunehemend gefragt ist, zeigt wiederum die Studie von BearingPoint. Sie wurde am Donnerstag in einem gemeinsamen Pressegespräch mit OeNPAY, dem Hub für Finanzinnovationen der Nationalbank, präsentiert – und zeigte unter anderem: Hatten im Vorjahr nur 36 Prozent der Befragten in Österreich mit der Bankomatkarte kontaktlos bezahlt, waren es dieses Jahr schon 67 Prozent – der Wert hat sich also fast verdoppelt.

Die herkömliche Kartenzahlung, bei dem diese in das Bezahlterminal eingeführt wird, ging im Gegenzug um rund die Hälfte von 71 auf 36 Prozent zurück. “Das ist aus unserer Sicht auf COVID-19 zurückzuführen, denn die Möglichkeit kontaktlos zu bezahlen, gibt es schon seit Jahren. Das ist aber immer so dahingedümpelt. Es hat diesen Anstoß durch die Pandemie gebraucht”, sagte BearingPoint-Partner Christian Bruck bei der Präsentation der Studie.

Starker Zuwachs bei Apple Pay in junger Altersgruppe

Einen starken Zuwachs ortet die Studie außerdem bei Apple Pay – insbesondere bei der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen. Dort hat sich der Umfrage zufolge die Nutzung des Zahlungsdienstes mehr als verdoppelt – von rund 6 auf fast 14 Prozent. Die Nutzung von Google Pay ging laut der Studie in der Altergruppe dagegen zurück und liegt nun bei 4 Prozent. In der Gesamtbevölkerung befindet sie sich in einer ähnlichen Größenordnung knapp unter 4 Prozent, während Apple Pay auf etwas über 5 Prozent kommt.

Wie erklärt sich der Unterschied? “Apple hat ein geschlossenes System und zwingt Banken in eine Kooperation, weil der NFC-Chip derzeit für Drittanbieter-Apps nicht zugänglich ist”, erläuterte OeNPAY-Geschäftsführer Bernhard Krick. Banken könnten mit ihren eigenen Apps somit nicht auf die Infrastruktur von Apple zugreifen. In den vergangenen Jahren seien die österreichischen Großbanken wohl auch deshalb Kooperationen mit Apple eingegangen, führte Krick aus.

Google Pay dagegen sei ein offenes System: “Hier haben die österreichischen Banken eine andere Strategie verfolgt und für Android-Smartphones die Bezahlungsfunktion in ihre eigenen Apps integriert”, sagt der OeNPAY-Geschäftsführer. Google Pay selbst werde in Österreich nur von einzelnen kleineren Banken unterstützt. Wie berichtet, war die A1-Bank paybox mit dem Start von Google Pay im April die erste österreichische Bank, die den Zahlungsdienst anbietet. Daneben ist er in Österreich bei mehreren Banken mit Sitz im Ausland – wie N26 oder Revolut – verfügbar.

Rund 12 Prozent zahlen mit Smartphone

Neben den Smartphone-Zahlungsdiensten der Silicon-Valley-Giganten gibt es allerdings auch einen europäischen, der nicht auf der NFC-Technologie basiert: Bluecode. Die Payment-Lösung des operativ in Wien angesiedelten Startups wurde ebenfalls abgefragt – und kam auf rund 3 Prozent.

Zusammengenommen liegen die drei Mobile-Payment-Optionen in der Gesamtbevölkerung also bei rund 12 Prozent – wobei Mehrfachnennungen möglich waren. Allerdings werden wohl nur wenige Nutzer gleichzeitig ein iPhone sowie ein Android-Smartphone nutzen und beide für Zahlungen verwenden. Dass Bluecode parallel zu Apple oder Google Pay verwendet wird, ist dagegen schon plausibler. Andere Mobile-Payment-Optionen wurden nicht abgefragt. An der Größenordnung dürfte dies jedoch ohnehin nicht viel ändern. Denn auch die N26-Studie bestätigt die Zahl: Laut den Ergebnissen der von der Neobank beauftragten Umfrage bezahlt jeder Achte regelmäßig mit dem Smartphone – was ebenfalls ungefähr 12 Prozent entspricht.

50 Prozent sehen keinen Änderungsbedarf bei eigenem Zahlungsverhalten

Dass Mobile Payments in den nächsten Jahren an Relevanz gewinnen werden, ist zwar eine naheliegende Annahme – die meisten Befragten in Österreich haben sich aber zumindest nicht bewusst vorgenommen, sich mit dem Thema Smartphone-Zahlungen auseinanderzusetzen: Rund die Hälfte der Befragten gab in der BearingPoint-Studie an, keinen Änderungsbedarf beim eigenen Zahlungsverhalten zu sehen. Nur etwas mehr als 10 Prozent sagten, in den nächsten beiden Jahren Mobile-Payment-Dienste häufiger nutzen zu wollen.

Die Nummer 1 bei den Zahlungsmitteln ist übrigens weiterhin Bargeld – wenn auch mit rückläufiger Tendenz. Laut der BearingPoint-Studie nutzen 78 Prozent Bargeld häufig. Im Vorjahr waren es noch 83 Prozent gewesen. Auch in der N26-Studie war Bargeld ein Thema. Hier gaben 39 Prozent an, seltener mit Bargeld bezahlt zu haben. Der deutliche Rückgang steht aber nicht unbedingt in einem Widerspruch mit der von BearingPoint genannten Zahl, da sich die Fragestellungen etwas unterscheiden: Es ist beispielsweise völlig plausibel, dass jemand zwar etwas seltener mit Bargeld zahlt als vor der Pandemie, aber Bargeld trotzdem weiterhin häufig nutzt.

3 Prozent zahlen mit Kryptowährungen

Verzichten auf Bargeld will man in Österreich jedenfalls nicht: In der BearingPoint-Studie gaben über 70 Prozent der Befragten an, sich eine Abkehr von Bargeld in den nächsten zehn Jahren nicht vorstellen zu können. In der N26-Studie sagten 64 Prozent, eine Abschaffung des Bargelds abzulehnen. Gleichzeitig hielten es jedoch 78 Prozent der Befragten für möglich, dass ein bargeldlose Gesellschaft in den nächsten 30 Jahren in Österreich Realität werden könnte.

Und was ist eigentlich mit Kryptowährungen? Auch die wurden in der Studie von BearingPoint abgefragt: Demnach nutzen 3 Prozent der Befragten Bitcoin oder andere Kryptowährungen als Zahlungsmittel. In der Altersgruppe zwischen 18 und 24 waren es mit 4 Prozent nur unwesentlich mehr.

Zur Methodologie der Studien:

Für die N26-Studie führte marketagent.at zwischen 16. und 21. Juni eine repräsentative Online-Befragung von insgesamt über 1.000 Personen zwischen 18 und 69 Jahren durch.

Für die BearingPoint-Studie befragte YouGov Deutschland zwischen dem 2. und 21. Juni insgesamt 3.119 Personen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die hier genannten Zahlen beziehen sich nur auf die Befragten in Österreich Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind ebenfalls repräsentativ für die Bevölkerung ab 18 Jahren.
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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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