16.04.2021

Paddies: NÖ Snack-Startup expandiert nach Deutschland – bereits in 130 Supermärkten gelistet

Das niederösterreichische Startup Selectum mit Sitz in Wolkersdorf bei Wien hat 2019 mit der Produktion eines neuartigen Knabbergebäcks namens "Paddies" gestartet. Nun erfolgt die Expansion nach Deutschland, wofür das Startup Investoren sucht.
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Paddies von Selectum
Selectum produziert mehr als 100.000 Packungen pro Monat | (c) Robert Gartner

Seit Feber letzten Jahres ist Paddies, ein gebackener Snackpolster mit Dip gefüllt, im österreichischen Einzelhandel gelistet. Die Herstellung des proteinreichen Knabbergebäcks, das aus Reis- und Kichererbsenmehl besteht, erfolgt in Wolkersdorf durch das niederösterreichische Food-Startup Selectum.

Das Unternehmen rund um die Gründer Camilo Wolff und Heidrun Weiss verfügt über Produktionskapazitäten von rund 560.000 Packungen pro Monat und bereitete letztes Jahr seine Expansion nach Deutschland vor – der brutkasten berichtete.

Erste LKW-Ladung nach Deutschland

Vergangene Woche war es nun so weit und die Expansion nach Deutschland nahm wortwörtlich an Fahrt auf. „Letzten Freitag haben wir unseren ersten komplett vollbeladenen LKW nach Deutschland geschickt und das war der erste von vielen, die noch kommen werden“, so Wolff, der nicht nur gelernter „Production Engineer“ ist, sondern auch über dreizehn Jahre Erfahrung in der Lebensmittelindustrie verfügt.

Den Schritt nach Deutschland schaffte das aufstrebende Food-Startup aus Niederösterreich über die Start-Up Lounge von REWE Süd. Wie Wolff gegenüber dem brutkasten erläutert, sind die Knabbersnacks aktuell in insgesamt 130 Supermärkten in Deutschland gelistet. Zudem führt das Team derzeit auch Gespräche mit weitere Partnern. „Momentan sind wir beispielsweise in Gesprächen mit Edeka, um unser Produkt in Deutschland noch weiter auszurollen“, so Wolff.

Mittlerweile sind auch Aufträge aus den Niederlanden und Ungarn eingelangt, wobei der Knabbersnack auch als White-Label-Produkt im B2B-Bereich angeboten wird. „Für Kunden in anderen Ländern bieten wir unsere Produkte unter deren Marke und Namen an“, so Wolff.

Camilo Wolff mit seinem Team | (c) Selectum LinkedIn / Robert Gartner

100.000 Packungen „Paddies“ pro Monat

Aktuell produziert das Startup in einem Einschichtbetrieb rund 100.000 Packungen pro Monat. Die Auslastung der Kapazitäten ist laut Wolff jedoch noch nicht erreicht. „Prinzipiell verfügen wir über Produktionskapazitäten für einen Dreischichtbetrieb und die besagten 560.000 Packungen pro Monat“, so Wolff. Aktuell arbeiten fünf Personen in der Produktion und drei Personen im Sales und Marketing.

Neben dem Vertrieb im klassischen Einzelhandel setzt das Startup unter anderem auch auf Online-Lieferdienste, wie Gurkerl.at, die aktuell in Österreich am Vormarsch sind.

Auf Investorensuche und internationale Auszeichnung

Für 2021 ist die Erweiterung des Produktsortimentes, um eine weitere Sorte geplant. Zudem befindet sich das Startup aktuell auf Investorensuche. „Für den Markeintritt in Deutschland sind wir noch immer auf der Suche nach einem passenden Investor, da wir in Zuge dessen einiges in Marketing investieren werden müssen“, so Wolff.

Erste Erfolge in Deutschland konnte Selectum jedenfalls schon für sich verbuchen. So belegte das Unternehmen im Rahmen der ISM Süßwarenmesse in Köln – sie zählt zu den weltweitführenden Fachmessen in diesem Segment – den zweiten Platz.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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