16.04.2021

Paddies: NÖ Snack-Startup expandiert nach Deutschland – bereits in 130 Supermärkten gelistet

Das niederösterreichische Startup Selectum mit Sitz in Wolkersdorf bei Wien hat 2019 mit der Produktion eines neuartigen Knabbergebäcks namens "Paddies" gestartet. Nun erfolgt die Expansion nach Deutschland, wofür das Startup Investoren sucht.
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Paddies von Selectum
Selectum produziert mehr als 100.000 Packungen pro Monat | (c) Robert Gartner

Seit Feber letzten Jahres ist Paddies, ein gebackener Snackpolster mit Dip gefüllt, im österreichischen Einzelhandel gelistet. Die Herstellung des proteinreichen Knabbergebäcks, das aus Reis- und Kichererbsenmehl besteht, erfolgt in Wolkersdorf durch das niederösterreichische Food-Startup Selectum.

Das Unternehmen rund um die Gründer Camilo Wolff und Heidrun Weiss verfügt über Produktionskapazitäten von rund 560.000 Packungen pro Monat und bereitete letztes Jahr seine Expansion nach Deutschland vor – der brutkasten berichtete.

Erste LKW-Ladung nach Deutschland

Vergangene Woche war es nun so weit und die Expansion nach Deutschland nahm wortwörtlich an Fahrt auf. „Letzten Freitag haben wir unseren ersten komplett vollbeladenen LKW nach Deutschland geschickt und das war der erste von vielen, die noch kommen werden“, so Wolff, der nicht nur gelernter „Production Engineer“ ist, sondern auch über dreizehn Jahre Erfahrung in der Lebensmittelindustrie verfügt.

Den Schritt nach Deutschland schaffte das aufstrebende Food-Startup aus Niederösterreich über die Start-Up Lounge von REWE Süd. Wie Wolff gegenüber dem brutkasten erläutert, sind die Knabbersnacks aktuell in insgesamt 130 Supermärkten in Deutschland gelistet. Zudem führt das Team derzeit auch Gespräche mit weitere Partnern. „Momentan sind wir beispielsweise in Gesprächen mit Edeka, um unser Produkt in Deutschland noch weiter auszurollen“, so Wolff.

Mittlerweile sind auch Aufträge aus den Niederlanden und Ungarn eingelangt, wobei der Knabbersnack auch als White-Label-Produkt im B2B-Bereich angeboten wird. „Für Kunden in anderen Ländern bieten wir unsere Produkte unter deren Marke und Namen an“, so Wolff.

Camilo Wolff mit seinem Team | (c) Selectum LinkedIn / Robert Gartner

100.000 Packungen „Paddies“ pro Monat

Aktuell produziert das Startup in einem Einschichtbetrieb rund 100.000 Packungen pro Monat. Die Auslastung der Kapazitäten ist laut Wolff jedoch noch nicht erreicht. „Prinzipiell verfügen wir über Produktionskapazitäten für einen Dreischichtbetrieb und die besagten 560.000 Packungen pro Monat“, so Wolff. Aktuell arbeiten fünf Personen in der Produktion und drei Personen im Sales und Marketing.

Neben dem Vertrieb im klassischen Einzelhandel setzt das Startup unter anderem auch auf Online-Lieferdienste, wie Gurkerl.at, die aktuell in Österreich am Vormarsch sind.

Auf Investorensuche und internationale Auszeichnung

Für 2021 ist die Erweiterung des Produktsortimentes, um eine weitere Sorte geplant. Zudem befindet sich das Startup aktuell auf Investorensuche. „Für den Markeintritt in Deutschland sind wir noch immer auf der Suche nach einem passenden Investor, da wir in Zuge dessen einiges in Marketing investieren werden müssen“, so Wolff.

Erste Erfolge in Deutschland konnte Selectum jedenfalls schon für sich verbuchen. So belegte das Unternehmen im Rahmen der ISM Süßwarenmesse in Köln – sie zählt zu den weltweitführenden Fachmessen in diesem Segment – den zweiten Platz.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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