21.12.2017

OWN3D.TV: Steyrer Game-Streaming-Startup mit altbekannter URL

"Better Game Streaming" ist das Motto der seit September 2017 relaunchten Plattform OWN3D.TV. Dabei will man nicht in Konkurrenz mit dem Platzhirschen Twitch.tv treten, sondern viel mehr bestehende Gaming-Streamer "pimpen". Mit der URL war davor schon ein Unternehmen Marktführer - und ging dann in Konkurs.
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Neue Heimat für Streamer own3d.tv
(c) own3d.tv

Anderen beim Spielen von Computergames zusehen ist für viele Gamer und Non-Gamer unverständlich. Für die jüngere Zielgruppe hat es jedoch das klassische Fernsehen in vielen Punkten abgelöst. Die Seherschaft beim eSports-Streaming-Platzhirschen Twitch.tv wird auf 100 Millionen Unique Viewer pro Monat geschätzt. Das anspruchsvolle Publikum sucht nach den unterhaltsamsten und/oder besten Gamern, die sich auf der Plattform präsentieren. Man baut eine Verbindung auf und bleibt dem „Stream-Programm“ treu. Ein Markt, den auch das im oberösterreichischen Steyr ansässige Startup OWN3D.TV erkannt hat.

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Ein boomender Markt

Immer wieder hat die Konkurrenz versucht am Twitch-Kuchen mitzunaschen. So etwa das österreichische Unternehmen hitbox.tv, das Anfang des Jahres einen achtstelligen Exit hinlegte und in smashcast.tv unbenannt wurden. Mit wenig Erfolg. Die größten Streamer bleiben aus den unterschiedlichsten Gründen (Bezahlung, Fanbase) auf Twitch.tv. OWN3D.TV (Anm.: owned, besiegen. Im Gamerjargon wird das „E“ gern mit einem „3er“ getauscht) sieht aber weniger in der Seherschaft, als viel mehr bei den rund zwei Millionen Streamern ihr Geschäftsmodell. Professionalisierung des eigenen Gaming-Streams dank vorgefertigter Overlays.

Aber warum entscheidet man sich für die 2011 als Twitch-Konkurrent gestartete Seite/URL, die 2013 aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben musste? Gründer und Team Lead Thomas Rafelsberger: „Ich war selbst Spieler und kannte die Seite damals gut. Mann muss sich vorstellen, eine österreichische Firma war kurzfristig Marktführer, noch vor Twitch. Leider hat man den Umschwung auf HD-Streaming finanziell nicht stemmen können und so kam es zur Insolvenz. Die Domain habe ich dann ersteigert und besitze sie seit 2013.“

OWN3D.TV nimmt Form an

Die Idee, Streamer als Zielgruppe zu erkennen ist noch nicht alt. Seit 2013 will Rafelsberger mit der Website etwas machen, findet aber nicht den richtigen Zugang. Per Zufall trifft er Anfang 2017 seine jetzigen Geschäftspartner, die ebenfalls eine Geschichte mit Projekten im Gaming haben. Schnell fokussiert man sich auf einen Themenbereich – Streamer. Im August steht das Team und seitdem wird laufend an allen Ecken mit Vollgas gearbeitet.

Aktuell bietet die Website noch nicht ihren ganzen Umfang, aber ein Anfang ist gemacht. Es gibt Streaming-Tutorials, wo man Schritt für Schritt die wichtigsten Eckdaten erklärt bekommt. Auch, ob man z.B. Einnahmen auf Twitch versteuern muss. Hardware-Tipps und eine News-Sektion sind ebenfalls vorhanden. Man will ein breites Angebot bieten. Der User von heute ist anspruchsvoll. Das Geschäftsmodell ist der Verkauf von Overlays und Panels für Twitch, die Streamern ein professionelles Auftreten geben sollen. Auch Pakete, wo man abseits von vorgefertigten Layouts wählen kann ist geplant. Später folgen noch die Bereitstellung von ganzen Websites und Social Media Auftritten.

own3dtv Homepage

Fokus: Die ganze Welt

Der österreichische Markt ist natürlich zu klein für solch ein Unternehmen. Aktuell spricht Twitch von einem 50-prozentigen Wachstum an Streamern pro Jahr. Da eröffnet sich ein unglaubliches Potenzial. Rafelsberger: „Deshalb sehen wir unsere Zielgruppe weltweit – aktuell mit dem Fokus deutschsprachige und englischsprachige Streamer.“ Weitere Sprachen werden auf der Website folgen.

Ziele 2018: Expansion

2018 will man weiter wachsen. Man will im neuen Jahr sowohl als Influencer-Agentur als auch als eSports/Stream-Consulting-Agentur aktiv werden. Gespräche mit potenziellen Partnern bzw. Investoren laufen bereits. Generell sind die Ziele ambitioniert formuliert. Rafelsberger: „In unserer Vision werden wir zur ersten Marke im Bereich Game Streaming Support. Zusätzlich sehen wir einen eigenen, erfolgreichen Twitch-Kanal und die Gründung unseres eigenen eSports-Teams.“ Man muss in dieser Branche groß denken.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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