24.08.2020

„Overshipping“: Vier Brüder betrogen Amazon um mindestens 19 Mio. Dollar

Die vier Brüder aus New York haben das vollautomatisierte System von Amazon über zwei Jahre hinweg mit einem Trick überlistet.
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Amazon wurde über zwei Jahre hinweg mittels Overshipping um mindestens 19 Millionen US-Dollar betrogen (c) Adobe Stock - Mike Mareen
Amazon wurde über zwei Jahre hinweg mittels Overshipping um mindestens 19 Millionen US-Dollar betrogen (c) Adobe Stock - Mike Mareen

In einer WhatsApp-Gruppe, die Ermittlern nun als Beweismaterial zur Verfügung steht, haben sie die gesamte Zeit über offen darüber geschrieben, was sie da tun: Vier New Yorker Brüder haben, wie das US-Magazin Wired berichtet, Amazon innerhalb von zwei Jahren um mindestens 19 Millionen US-Dollar betrogen. Das Betrugsschema war dabei nicht besonders komplex und basiert auf einem üblicherweise unbeabsichtigten Vorgang: „Overshipping“.

Lücke im vollautomatisierten Vendor-System

Der Betrug der Brüder selbst war freilich alles andere als unbeabsichtigt. Einer davon schrieb laut Wired relativ zu Beginn der WhatsApp-Kommunikation: „I’m so in the mood to fuck Amazon“. Konkret nutzen die Brüder eine Schwäche des im Fall „kleiner“ Händler vollautomatisierten Vendor-Systems. Dieses wird von Händlern genutzt, die Amazon direkt beliefern (im Gegensatz zum Seller-System, wo über Amazon Endkunden beliefert werden).

Jeder Artikel im Vendor-System hat eine einmalige ID, (Anm. ASIN: Amazon Standard Identification Number). Die vier Brüder nahmen Bestellungen von Amazon für Produkte entgegen und sendeten stattdessen andere – eigentlich deutlich billigere Produkte – die sie mit derselben ASIN versahen. Weil das im Vendor-System möglich ist, vervielfachten sie noch dazu die Anzahl der gesendeten Produkte („Overshipping“).

Overshipping-Masche ging auch nach erstem Auffliegen weiter

In einem Fall etwa orderte Amazon zwölf Kanister Desinfektionsmittel zu je 94,03 Dollar. Die Brüder schickten stattdessen 7000 Zahnbürsten, für die sie jeweils 94,03 Dollar verlangten – mit der ASIN der Kanister. Dann verrechneten sie Amazon rund 650.000 US-Dollar. Ein anderes Mal hatte Amazon ein einzelnes Fläschchen edles Parfum für 289,78 US-Dollar bestellt. Die Betrüger schickten stattdessen 927 Kunststoff-Barttrimmer, für die sie jeweils denselben Preis in Rechnung stellten. Laut den Ermittlern sollen so mehrmals mehr als 10.000 Stück verschickt und verrechnet worden sein, als Amazon weniger als 100 Stück eines anderen Produkts geordert hatte.

Als Amazon erstmals dahinter kam und die genutzten Accounts sperrte, hörten die Vier noch nicht auf. Sie eröffneten neue Accounts mit gefälschten Angaben und stiegen via VPN ein, um mit der „Overshipping“-Masche weiterzumachen. Nun wird gegen die vier Brüder ermittelt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

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„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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