27.06.2018

Outfittery: Diese österreichische Gründerin kleidet Männer ein

Umkleidekabinen, lange Schlangen an den Kassen und viele Tüten tragen – (nicht nur) für viele Männer ist Shopping der blanke Horror. Wer aber dennoch gut angezogen sein will, greift auf so genannte Curated Shopping Dienste zurück. Einer der größten Anbieter im deutschsprachigen Raum ist das Berliner Unternehmen Outfittery. Eine der Gründerinnen stammt aus Österreich. Sie verrät, warum die deutsche Hauptstadt der richtige Ort für den Start ihres Startups war.
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Outfittery
(c) Outfittery. Ein "Business Casual" Outfit, von Outfittery zusammengestellt.

Ob schick, ob sportlich oder leger: Keiner weiß vermutlich besser, was der Mann von heute gerne trägt als Anna Alex und Julia Bösch. Die beiden Gründerinnen haben vor sechs Jahren Outfittery gegründet. „Tatsächlich gibt es länderspezifische Unterschiede“, sagt Julia Bösch, „Schweizer und Österreicher mögen es schick und klassisch mit Sakko und Lederschnüren aus Wildleder, die Schweden und Dänen mögen auch mal flippige Kombinationen.“ Und die Deutschen? Vermutlich liegen die irgendwo in der modischen Mitte. Um das genau zu wissen, beschäftigt Outfittery für jede Region länderspezifische Stylisten, die nah am Geschmack der Zielgruppe sind und die modischen Vorlieben genau kennen. Zeitgleich werden die Stylisten zusätzlich von Algorithmen, die die Effizienz steigern sollen, unterstützt. Im November 2017 erreichte Outfittery erstmals den Break-Even – auf Monatsbasis. Eine große Rolle beim Sprung in die schwarzen Zahlen spielte laut Unternehmen „der zunehmende Fokus auf den Bereich Data und Technologie.“ Das Unternehmen verkündet, dass es 2017 alle Ziele erreicht und teils sogar übertroffen habe. „Mit 2018 sind wir bisher sehr zufrieden“, heißt es aus dem Unternehmen.

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Outfittery überzeugte Investoren

In Berlin gehört das Unternehmen zu einem der Vorzeige-Startups: Knapp 60 Millionen US-Dollar Wagniskapital hat das Berliner Männermode-Startup bisher von Investoren wie Northzone und Holtzbrinck Ventures erhalten. Outfittery war eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das das Thema Curated Shopping zu seinem Business-Modell gemacht hat, heißt neudeutsch: individuelle Stilberatung. Mithilfe von Algorithmen und Stilberatern können sich modemuffelige oder shoppingunlustige Männer per Online-Kauf Hosen, Hemden und Schuhe aussuchen lassen, die ihren persönlichen Stil treffen sollen. Eine Datenbank soll mehr Auswahl auswerfen, die zum Geschmack eines bestimmten Kunden passt. „Machine Learning macht die Personalisierung skalierbar“, so Bösch.

Curated Shopping auch international ein großer Trend

Die Entscheidung für Personalisierung ist im Modebereich mittlerweile ein großer Trend! Die Mitbewerber aus den USA machen es vor. Einer der ganz großen Curated Shopping Dienste, Stitch Fix beispielsweise, wagte im vergangenen Jahr gar den Schritt an die Börse. Der aktuelle Wert des US-Marktteilnehmers liegt derzeit bei etwa 1,5 Milliarden Dollar. Das Startup erweiterte kündigte unlängst an, sein Angebot auch auf Kinderkleidung auszuweiten.

Umsatzstärkster Markt ist Region DACH

Die Top 100 E-Commerce-Händler in Deutschland erzielten 2016 einen Umsatz von 27,4 Milliarden Euro. Dies sind drei Milliarden Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Ähnliche Zahlen kommen auch aus Österreich: So erwirtschafteten die 100 umsatzstärksten Onlineshops in Österreich im vergangenen Jahr 2,1 Milliarden Euro im Internet. Von diesen Wachstumszahlen profitieren auch die Berliner. Die Region DACH ist aktuell weiterhin der größte Markt. Doch Outfittery will weiter wachsen! Mittlerweile ist das Unternehmen in acht Ländern aktiv. Wie wichtig es bei einer Internationalisierung ist, den jeweiligen Zielmarkt zu kennen, weiß Bösch genau und rät anderen eCommerce-Unternehmen, ihren „Eintritt richtig zu planen!“ Um potenzielle Kunden ideal anzusprechen zu können, ist „kulturelles Gespür und das Know-how über die Länder unerlässlich.“ Dabei sei es immer ratsam, sich Leute hinzuzuholen, die das jeweilige Land gut kennen und einschätzen können.

 

Gründerin mit österreichischen Wurzeln

(c) Guido Castagnoli. Die Gründerinnen von Outfittery Anna Alex und Julia Bösch.

Kurzum: Für Julia Bösch mit österreichischen Wurzeln wäre es daher eigentlich naheliegend gewesen, auch hier zu gründen. Sie jedoch wählte einen anderen Weg und studierte in Deutschland, sammelte dort bereits Erfahrung im eCommerce und entschloss sich daher auch für den Unternehmensaufbau im Nachbarland. Zu den Gründen sagt sie: „Für uns war Deutschland der richtige Markt – wir kannten uns hier aus, hatten schließlich auch schon vorher im deutschen E-Commerce Umfeld gearbeitet. Curated Shopping war damals ein sehr neues Modell, und es hat natürlich etwas Erklärungsarbeit gebraucht – nicht nur den Konsumenten, sondern auch den Marken gegenüber.“ Denn: Den Deutschen wird gerne nachgesagt, nicht besonders experimentierfreudig zu sein, gleichzeitig aber eilt ihnen ja der Ruf voraus, besonders zuverlässig und ordentlich zu sein. „Das sind sicher Werte, die für ein Unternehmen, das international expandiert, nicht vor Nachteil sind“, sagt Bösch, „und wenn man die Deutschen einmal überzeugt hat, sind sie sehr treue Kunden!“

Anna Alex kündigte nun unlängst ihren Ausstiegt aus dem Unternehmen an. Was heißt das für Outfittery? „Zunächst nur, dass ich künftig alleine die Führung des Unternehmens übernehme. Inhaltlich wird sich nichts ändern.“ Die Erweiterung des Shopping-Dienstes um Damenmode „wäre ein logischer Schritt“, sagt Bösch. Konkreter wird sie jedoch nicht.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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