25.09.2020

Österreichs Führungskräfte wünschen sich Erleichterung bei Steuern – haben aber wenig Hoffnung

Laut einer Befragung von Deloitte nehmen 77 Prozent der Führungskräfte die hiesigen Steuern als "herausfordernd" wahr. Mehr als die Hälfte erwartet sich wenig Verbesserung.
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Die Führungskräfte wünschen sich unter anderem eine Ökologisierung der Steuern. (c) Adobe Stock / prachid

Die Mehrheit der Führungskräfte sieht in Österreich nach wie vor zahlreiche Hürden durch das steuerliche Umfeld. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Beratungsunternehmens Deloitte (n=232). Laut dem „Deloitte Austrian Tax Survey“ erhoffen sich die Führungskräfte jetzt konkrete Maßnahmen im Steuerbereich, allerdings hält sich der Optimismus hinsichtlich künftiger Maßnahmen in Grenzen.

„77 Prozent nehmen das steuerliche Umfeld im Vergleich zu 2019 als unverändert herausfordernd wahr. Dieses Ergebnis unterstreicht, dass es weitere Reformen und strukturelle Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes braucht. Nur so kann Österreich wirtschaftlich gut durch die Krise kommen“, sagt dazu Herbert Kovar, Partner bei Deloitte Österreich.

Geforderte Maßnahmen für Steuern in Österreich

Drei Viertel der Führungskräfte wünschen sich eine Reduktion der Lohnnebenkosten. Das zeigt auch diese Studie: Demnach wurde von den Unternehmen die Senkung der Lohnnebenkosten als dringendste Forderung zur Entlastung in der aktuellen Krisensituation identifiziert.

Zudem sehen 43 Prozent der Befragten die Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes als dringliche Maßnahme für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Im Jahresvergleich ist auch die Ökologisierung des Steuersystems auf der Wunschliste nach oben gewandert.

„Laut Umfrage stimmen 55 Prozent der Unternehmensvertreter für eine umfassende Ökologisierung des Steuersystems. Eine Ökosteuerreform sehen die Unternehmen nicht mehr ausschließlich als Bedrohung, sondern als Chance, durch Lenkungsmaßnahmen gegen den Klimawandel zu steuern. Gleichwohl bedarf es hier eines Moderationsprozesses, um nachteilige wirtschaftliche und soziale Folgen zu vermeiden“, ergänzt Kovar.

Die größten Hürden in punkto Steuern

Laut 74 Prozent der Befragten liegen die größten Unsicherheitsfaktoren vor allem in unklaren oder widersprüchlichen Interpretationen der Regelungen durch die Finanzverwaltung. Häufige Gesetzesänderungen stellen für 61 Prozent eine Schwierigkeit dar. Diese Änderungen erhöhen den organisatorischen Aufwand und mindern gleichzeitig die Planungssicherheit, heißt es. „Die Befragten wünschen sich im Steuerbereich Klarheit und Einfachheit, damit sie sich in diesen herausfordernden Monaten auf die Führung ihres Unternehmens fokussieren können“, sagt Kovar.

Auch die Abwicklung von COVID-19-Hilfspaketen wie Förderungen und Stundungen hat rund 53 Prozent der Befragten auf Trab gehalten. Des Weiteren spielen Compliance-Themen in der derzeitigen Ausnahmesituation nach wie vor eine große Rolle.

Wenig Optimismus in Österreich

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise ist mehr als die Hälfte der Unternehmen eher zurückhaltend, was die Erwartungen an die Entwicklung des Standortes betrifft. Die Auswirkungen der Pandemie selbst, aber auch die oftmals noch unzureichende Digitalisierung sowie der Klimawandel bereiten den heimischen Führungskräften neben den klassischen Steuerthemen Kopfzerbrechen.

„Sicherheit und Stabilität sind jetzt das A und O für die Wirtschaftstreibenden. Umso mehr braucht es nun entsprechende klare Maßnahmen, damit der Steuerstandort Österreich in der Krise an Attraktivität gewinnt“, so Kovar abschließend.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Österreichs Führungskräfte wünschen sich Erleichterung bei Steuern – haben aber wenig Hoffnung

  • Die Mehrheit der Führungskräfte sieht in Österreich nach wie vor zahlreiche Hürden durch das steuerliche Umfeld.
  • Laut dem „Deloitte Austrian Tax Survey“ erhoffen sich die Führungskräfte jetzt konkrete Maßnahmen im Steuerbereich, allerdings hält sich der Optimismus hinsichtlich künftiger Maßnahmen in Grenzen.
  • Demnach wurde von den Unternehmen die Senkung der Lohnnebenkosten als dringendste Forderung zur Entlastung in der aktuellen Krisensituation identifiziert.
  • Zudem sehen 43 Prozent der Befragten die Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes als dringliche Maßnahme für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes.
  • Eine Ökosteuerreform sehen die Unternehmen nicht mehr ausschließlich als Bedrohung, sondern als Chance, durch Lenkungsmaßnahmen gegen den Klimawandel zu steuern.
  • Vor dem Hintergrund der Corona-Krise ist mehr als die Hälfte der Unternehmen eher zurückhaltend, was die Erwartungen an die Entwicklung des Standortes betrifft.

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