16.12.2019

Orderlion: Bestellvolumen der Gastro-Plattform 2019 fast verdreifacht

Das Gastro-Startup Orderlion hat 2017 eine Online-Bestellplattform gestartet, die Gastronomen und Lieferanten vernetzt. 2019 wurden Bestellungen in der Höhe von über 46 Millionen Euro über die Plattform abgewickelt
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Orderlion
(c) Orderlion

Das in Wien ansässige Startup Orderlion wurde 2017 von Stefan Strohmer und Patrick Schubert in Wien gegründet. Die B2B Online-Bestellplattform vernetzt Gastronomen und Lieferanten miteinander. Dadurch soll der Bestellprozess für beide Seiten optimiert werden. Angaben des Unternehmens zufolge sollen bereits über tausend Gastronomen und hunderte Lieferantenpartner in über 20 Städten und fünf Ländern die Plattform nutzen. Die Produkte reichen von Lebensmitteln über Getränke bis hin zur Gastronomieausstattung.

+++ Zapiens und Orderlion gewinnen weXelerate Pitch Night +++

Bestellvolumen fast verdreifacht

Wie das Unternehmen nun mitteilte, wurden heuer Bestellungen in der Höhe von über 46 Millionen Euro über die Plattform abgewickelt – laut Orderlion ein neuer Umsatzrekord in der jungen Firmengeschichte. Im Jahr 2018 betrug das Bestellvolumen noch 16,5 Millionen Euro. Somit konnte das Unternehmen das Volumen fast verdreifachen.

Zu den Drittanbietern, die für ihre Bestellungen auf Orderline zurückgreifen, zählen Gastro-Ketten, wie etwas die Swing Kitchen oder Orderlion. Zuletzt konnte das Startup auch neue Partner für sich gewinnen. Unter ihnen sind namhafte Lieferanten, wie Stiegl oder Sonnentor.

„Für 2020 ist ein Bestellvolumen von 100 Mio Euro geplant“, heißt es weiters von Orderlion auf Anfrage des brutkasten: „Derzeit haben wir Kunden in Österreich, Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Frankreich. Für 2020 möchten wir noch stärker in diesen Märkten tätig sein. Geplant sind dafür auch Büro-Standorte in Deutschland und Frankreich, ebenso ist die Expansion in die Nordischen Länder, sowie UK in Arbeit.“

Orderlion bei der weXelerate Pitch Night

Die Lösung zur Digitalisierung des Bestellwesens fand auch in der heimischen Startup-Szene Anklang. So wurde das Startup gemeinsam mit dem spanischen Startup Zapiens im Rahmen der weXelerate Pitch Night von Batch 3 zum besten Startup gewählt – der brutkasten berichtete.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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