10.06.2024
SCHLIESSUNG

Opus Novo: Grazer Pflege-Startup vor Insolvenzantrag und Aus

Wie das Grazer Startup Opus Novo per Aussendung mitteilt, stellt es den Betrieb ein und muss Insolvenz anmelden.
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Opus Novo
(c) Opus Novo - Andreas Frankl und Laura M. Pana bilden gemeinsam das Leadership-Team beim Social Impact Startup.

„Von einer Inkubation im Hightech-Startup-Inkubator Science Park Graz über die Teilnahme an einem Silicon Valley Accelerator-Programm in San Francisco bis hin zur Teilnahme an der österreichischen Startup-TV-Show ‚2 Minuten 2 Millionen‘ gab es unzählige lebensverändernde Momente. Ein weiteres Highlight war sicherlich die Teilnahme als erster europäischer Aussteller an Asiens größter Pflegetechnologie-Messe, der CareTex in Tokio, im März 2023“, schreibt Andreas Frankl auf LinkedIn. In dem Thread verkündet er das Aus seines Startups Opus Novo.

Das Unternehmen hat sich auf digitale Hilfsmittel in der familiären Altenpflege spezialisiert – brutkasten berichtete mehrmals. Zwischenzeitlich hatte es neun Beschäftigte. Nun wurde per Aussendung und von Gründer Frankl mitgeteilt, dass Opus Novo zusperren muss. Zudem müsse man einen Insolvenzantrag einbringen. Eine Fortführung des Unternehmens sei nicht geplant.

Strategie- und Produktwechsel 2023

2020 gegründet, war Opus Novo im Jahr 2021 zunächst mit der smarten Leuchte „ELLY“ auf den Markt gegangen, die die Sturzgefahr bei pflegebedürftigen Menschen reduzieren sollte. 2023 erfolgte der Schwenk auf eine neue Strategie mit einem anderem (Software-)Produkt: „OSKAR“, eine Vertriebsplattform für Pflegehilfsmittel und Ambient Assisted Living Devices (AAL). Für die Etablierung hätte es aber ein Investment gebraucht, das aufzustellen nicht gelungen sei, heißt es vom Startup. Dabei sei auch eine Investmentrunde kurzfristig geplatzt.

Opus Novo-Gründer Frankl selbstkritisch

Andreas Frankl gibt sich in seinem LinkedIn-Post selbstkritisch: „Ich muss zugeben, dass es uns nie gelungen ist, den Product-Market-Fit zu erreichen. Die vergangenen fast sechs Monate waren einige der frustrierendsten Monate meines Lebens. Wir mussten unser Team massiv verkleinern, erhielten eine Finanzierungsabsage nach der anderen und schließlich scheiterte eine seit Monaten geplante strategische Investition plötzlich und unerwartet.“ Eine durch die genannten Kosteneinsparungen und die Team-Reduktion erhoffte Stabilisierung im Bootstrapping-Modus sein nicht gelungen, heißt es in der Aussendung.

Es wäre falsch, die nunmehrige Schließung allein auf die geplatzte Finanzierungsrunde zu schieben, fährt Frankl fort: „Um ehrlich zu sein, muss ich zugeben, dass die geschäftliche Validierung unseres Produktkonzepts einfach gescheitert ist. Wir waren nicht in der Lage, eine monetarisierbare Lösung für unsere Kunden zu entwickeln, die ihre Probleme wirklich löst und für die sie bereit sind zu zahlen.“ Vor diesem Hintergrund sei die Schließung des Unternehmens „die einzig mögliche und logische Konsequenz“. „Da wir mit unserer derzeitigen Liquidität und unseren Vermögenswerten nicht mehr in der Lage sind, unsere Schulden zu decken, müssen wir nun einen Insolvenzantrag stellen“ so der Gründer.

Frankl will Unternehmer bleiben

Er wolle aber jedenfalls weiterhin Unternehmer bleiben, schreibt Frankl. „Es war nicht immer einfach, ein sozialer Unternehmer in einem stark stigmatisierten Markt zu sein. In dieser Hinsicht sind die Erfahrungen, die ich gemacht habe, von enormem Wert und werden sicherlich einen großen Einfluss auf meinen zukünftigen unternehmerischen Weg haben“, so der Opus-Novo-Gründer.

Man habe mehr als 350.000 Euro an VC- und Business-Angel-Investments sowie 450.000 Euro an Förderungen eingeworben, zwei Produkte auf den Markt gebracht und den Wechsel von Hardware zu Software erfolgreich vollzogen. „Am stolzesten bin ich jedoch auf das großartige Team, das unser Unternehmen in den letzten Jahren mit Mut und Leidenschaft vorangebracht hat. Zu Spitzenzeiten waren wir neun Personen in unserem Unternehmen. Neun der großartigsten Menschen, die ich je in meinem Leben kennenlernen durfte“, schreibt Frankl.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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