10.06.2024
SCHLIESSUNG

Opus Novo: Grazer Pflege-Startup vor Insolvenzantrag und Aus

Wie das Grazer Startup Opus Novo per Aussendung mitteilt, stellt es den Betrieb ein und muss Insolvenz anmelden.
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Opus Novo
(c) Opus Novo - Andreas Frankl und Laura M. Pana bilden gemeinsam das Leadership-Team beim Social Impact Startup.

„Von einer Inkubation im Hightech-Startup-Inkubator Science Park Graz über die Teilnahme an einem Silicon Valley Accelerator-Programm in San Francisco bis hin zur Teilnahme an der österreichischen Startup-TV-Show ‚2 Minuten 2 Millionen‘ gab es unzählige lebensverändernde Momente. Ein weiteres Highlight war sicherlich die Teilnahme als erster europäischer Aussteller an Asiens größter Pflegetechnologie-Messe, der CareTex in Tokio, im März 2023“, schreibt Andreas Frankl auf LinkedIn. In dem Thread verkündet er das Aus seines Startups Opus Novo.

Das Unternehmen hat sich auf digitale Hilfsmittel in der familiären Altenpflege spezialisiert – brutkasten berichtete mehrmals. Zwischenzeitlich hatte es neun Beschäftigte. Nun wurde per Aussendung und von Gründer Frankl mitgeteilt, dass Opus Novo zusperren muss. Zudem müsse man einen Insolvenzantrag einbringen. Eine Fortführung des Unternehmens sei nicht geplant.

Strategie- und Produktwechsel 2023

2020 gegründet, war Opus Novo im Jahr 2021 zunächst mit der smarten Leuchte „ELLY“ auf den Markt gegangen, die die Sturzgefahr bei pflegebedürftigen Menschen reduzieren sollte. 2023 erfolgte der Schwenk auf eine neue Strategie mit einem anderem (Software-)Produkt: „OSKAR“, eine Vertriebsplattform für Pflegehilfsmittel und Ambient Assisted Living Devices (AAL). Für die Etablierung hätte es aber ein Investment gebraucht, das aufzustellen nicht gelungen sei, heißt es vom Startup. Dabei sei auch eine Investmentrunde kurzfristig geplatzt.

Opus Novo-Gründer Frankl selbstkritisch

Andreas Frankl gibt sich in seinem LinkedIn-Post selbstkritisch: „Ich muss zugeben, dass es uns nie gelungen ist, den Product-Market-Fit zu erreichen. Die vergangenen fast sechs Monate waren einige der frustrierendsten Monate meines Lebens. Wir mussten unser Team massiv verkleinern, erhielten eine Finanzierungsabsage nach der anderen und schließlich scheiterte eine seit Monaten geplante strategische Investition plötzlich und unerwartet.“ Eine durch die genannten Kosteneinsparungen und die Team-Reduktion erhoffte Stabilisierung im Bootstrapping-Modus sein nicht gelungen, heißt es in der Aussendung.

Es wäre falsch, die nunmehrige Schließung allein auf die geplatzte Finanzierungsrunde zu schieben, fährt Frankl fort: „Um ehrlich zu sein, muss ich zugeben, dass die geschäftliche Validierung unseres Produktkonzepts einfach gescheitert ist. Wir waren nicht in der Lage, eine monetarisierbare Lösung für unsere Kunden zu entwickeln, die ihre Probleme wirklich löst und für die sie bereit sind zu zahlen.“ Vor diesem Hintergrund sei die Schließung des Unternehmens „die einzig mögliche und logische Konsequenz“. „Da wir mit unserer derzeitigen Liquidität und unseren Vermögenswerten nicht mehr in der Lage sind, unsere Schulden zu decken, müssen wir nun einen Insolvenzantrag stellen“ so der Gründer.

Frankl will Unternehmer bleiben

Er wolle aber jedenfalls weiterhin Unternehmer bleiben, schreibt Frankl. „Es war nicht immer einfach, ein sozialer Unternehmer in einem stark stigmatisierten Markt zu sein. In dieser Hinsicht sind die Erfahrungen, die ich gemacht habe, von enormem Wert und werden sicherlich einen großen Einfluss auf meinen zukünftigen unternehmerischen Weg haben“, so der Opus-Novo-Gründer.

Man habe mehr als 350.000 Euro an VC- und Business-Angel-Investments sowie 450.000 Euro an Förderungen eingeworben, zwei Produkte auf den Markt gebracht und den Wechsel von Hardware zu Software erfolgreich vollzogen. „Am stolzesten bin ich jedoch auf das großartige Team, das unser Unternehmen in den letzten Jahren mit Mut und Leidenschaft vorangebracht hat. Zu Spitzenzeiten waren wir neun Personen in unserem Unternehmen. Neun der großartigsten Menschen, die ich je in meinem Leben kennenlernen durfte“, schreibt Frankl.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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