20.12.2021

Open Data: Österreich EU-weit im Spitzenfeld

Eine neue Studie unterstreicht die positive gesellschaftliche Wirkung offener Daten: Österreich liegt beim Reifegrad von Open Data über dem EU-Schnitt.
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Open Data
(c) Stock.Adobe/Siarhei - Neuer Open Data-Report zeigt: Österreich im Spitzenfeld.

Open Data. Oder anders gesagt, nackte und zugängliche Statistiken – hierzulande scheint es manchmal, dass die Wertschätzung von Zugriffsmöglichkeiten auf Daten wie ein „Nadelstich ins Auge“ gesehen wird und ein Bruchteil lieber der Stieftante des Nachbarn aus dem vierten Stock vertraut, als Portalen, die etwa gesundheitsspezifische Informationen oder ökologische Tendenzen bereitstellen. Andere wiederum tragen offen Ressentiments zur Schau, wenn es um (auch anonymisierte) Daten geht, die zum Wohle der Gesellschaft genutzt werden könnten. Und schieben Datenschutz vor. Allerdings, und das mag überraschend erscheinen, Österreich darf sich auf einem guten Weg wähnen, was Open Data betrifft.

Open Data: Österreich überdurchschnittlich

Das Ergebnis des jährlichen „Open Data Maturity Reports 2021„, der zum siebten Mal in Folge den Reifegrad von Open Data in Europa misst, zeigt, dass im europäischen Durchschnitt Verbesserungen über alle vier gemessenen Dimensionen (Policy, Impact, Portal und Qualität) hinweg stattgefunden haben. Und Österreich mit einer Bewertung von 92 Prozent Reifegrad über dem europäischen Durchschnitt (81 Prozent) liegt.

Insbesondere treffe dies in der Kategorie „Policy“ (Ö.: 96 Prozent; EU-Schnitt: 87 Prozent) zu, die unter anderem den regulatorischen Rahmen eines Landes für „Open Data“ sowie die Strategie und Grad der Implementierung beschreibt. Die Studie wurde von der Europäischen Kommission und dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union in Auftrag gegeben und von „Capgemini Invent“ koordiniert.

(c) (c) Capegemini Inent – Simon El Dib, Head of Capgemini Invent Austria: „Nicht auf Lorbeeren ausruhen“.

Simon El Dib, Head of Capgemini Invent in Österreich, kommentiert: „Im Vergleich zum Vorjahr konnte sich Österreich in Sachen Open Data an vielen Stellen weiter verbessern. Damit konnten wir im europäischen Vergleich jenen Platz sieben im Ranking, den Österreich schon im Vorjahr belegte, halten. Die Studie zeigt, dass wir im Gegensatz zu anderen Staaten zwar beständige Fortschritte machen, uns auf diesen Lorbeeren aber nicht ausruhen sollten. Im kommenden Jahr werden weitere Anstrengungen nötig sein, um den positiven Trend fortzusetzen.“ Anmerkung: Spitzenreiter in dieser Studie ist Frankreich, das bereits seit sechs Jahren als „Trendsetter“ klassifiziert wird und mit einer Bewertung von 97,5 Prozent als das europäische Land mit der fortschrittlichsten Open-Data-Strategie gilt.

(c) data.europa.eu – Österreich auf Platz sieben des „Open Data“-Rankings.

Data.gv & Opendataportal

In Österreich gibt es im Wesentlichen zwei zentrale öffentliche Anlaufstellen für „Open Data“: Data.gv.at und Opendataportal.at.

Data.gv.at ist ein offener Datenkatalog und wurde 2012 von der „Cooperation OGD Österreich „ins Leben gerufen, deren Mitglieder sich dazu verpflichtet haben, eine offene Kultur zu schaffen, die Innovationen und das Bewusstsein für den gesellschaftlichen, sowie den wirtschaftlichen Mehrwert offener Daten im Sinne der Transparenz und Effizienz fördern soll.

User können auf Daten aus verschiedenen Kategorien zugreifen, etwa Wirtschaft und Tourismus, Sport und Freizeit, Bildung und Forschung oder Land- und Forstwirtschaft. Es finden sich aktuell über 36.000 Datensätze von rund 1.300 Organisationen wieder.

Seit 2014 aber nur 447 Datensätze

Mit opendataportal.at ging 2014 ein Schwesternportal zu data.gv.at online, das neben „Open Government Data“ auch Daten und Metadaten aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Forschung, Zivilgesellschaft und Non-Profit Organisationen darstellt.

Wie man allerdings an dieser Plattform bemerkt, ist in Österreich trotz der positiven Ergebnisse das „Maturity Reports“ das Thema „Open Data“ im privaten Bereich unterrepräsentiert. Dort finden sich bisher bloß 447 Datensätze von insgesamt 39 Organisationen.

„Die zahlreichen auf Open Data basierenden Dashboards und Initiativen in diesem Zusammenhang verdeutlichen den hohen Bedarf. Um mit Hilfe offener Daten noch mehr positive Effekte zu erzielen, sei es in sozialer, wirtschaftlicher oder ökologischer Hinsicht, müssen noch mehr Daten veröffentlicht und über zentrale Portale verfügbar gemacht werden“, so El Dib. „Dabei muss auch noch stärker ein hohes Qualitätsniveau der Daten gewahrt werden, um die Wiederverwendung zu erleichtern. Schließlich sollte die Interaktion zwischen Herausgebern und Nutzern ausgebaut werden, um noch präziser zu verstehen, wie die Daten genutzt werden können oder was einer Nutzung entgegensteht.“

Drei Trends von Open Data

Eine weitere Erkenntnis aus dem diesjährigen „Open-Data“-Report ist, dass sich europaweit drei Trends entwickelt haben, die sowohl den Mehrwert von Open Data verdeutlichen als auch die Notwendigkeit für die Länder in Europa, zusammenzuarbeiten und voneinander zu lernen. Im Report heißt es:

1. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten setzen ihr Engagement für offene Daten fort: Sie haben damit begonnen, die Open-Data-Direktive (Direktive 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates) in nationales Recht umzusetzen, oder haben diese bereits vollständig umgesetzt. Die Direktive trat im Juli 2019 in Kraft und ist das Kernstück des Rechtsrahmens der Europäischen Union, der offene Daten und ihre Weiterverwendung überwacht.

2. Die COVID-19-Pandemie hat im Jahr 2021 erneut den Wert und Einfluss von Open Data gezeigt: Die diesjährige Studie unterstreicht, dass offene Daten eine große soziale Wirkung haben können. Beispielsweise ermöglichen sie es, das öffentliche Bewusstsein für Gesundheitsfragen zu schärfen, wie in der aktuellen COVID-19-Pandemie. Viele Staaten haben bestehende Initiativen und Dashboards durch aktuelle Statistiken ergänzt – etwa zu nationalen Impfraten, der Produktionskapazitäten für Impfstoffe oder Ressourcen in der Intensivpflege. Die hohe soziale Wirkung, die durch diese Bemühungen erzielt wurde, zeigt sich auch im diesjährigen Open-Data-Bericht.

3. Die Wirkung von Open Data zu verstehen und messen wird immer wichtiger: Immer mehr europäische Länder sind in der Lage, das Ausmaß der Weiterverwendung offener Daten und die damit verbundenen Wertschöpfung zu verstehen und zu erfassen. Dies steht im Einklang mit dem Ziel der Open-Data-Direktive, das volle Potenzial offener Daten auszuschöpfen. In der diesjährigen Studie ist ein deutlicher Trend zu intensiver Forschung zu verzeichnen, welche die Auswirkungen offener Daten quantifiziert und überprüft. Dies wird langfristig zu einem strukturierteren und einheitlichen Ansatz bei der Wirkungsmessung von Open Data führen, insbesondere im Hinblick auf Auswirkungen in der gesamten Gesellschaft und Wirtschaft.

„Die EU und viele der Mitgliedsstaaten haben die Bedeutung von Daten zur Verbesserung politischer und administrativer Entscheidungen erkannt und entsprechende Datenstrategien entwickelt. Je mehr Verwaltungen Daten selbst nutzen, desto mehr werden sie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potential von offenen Daten verstehen“, erklärt El Dib abschließend. „Die COVID-19-Pandemie hat allen vor Augen geführt, wie wichtig gute und aktuelle Daten sind, um wirksame Maßnahmen einzuleiten.“

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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