16.09.2020

Ein Jahr PSD2: Nur jeder fünfte Österreicher würde Finanzdaten teilen

Ein Jahr nach Einführung der PSD2-Richtlinie würde nur ein Fünftel ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern teilen, so die "European Payments“-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC. Zudem wurden die beliebtesten Zahlungsmittel der Österreicher erhoben.
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Open-Banking
12 Prozent der Österreicher bezahlen mit ihrem Smartphone | (c) AdobeStock

Vor rund einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie. Banken müssen seitdem im Sinne von Open Banking Drittanbietern auf Kundenwunsch den Zugriff auf ihre Bankdaten ermöglichen. Die Intention der PSD2 Richtlinie: Durch den freien Datentausch sollen sich neue Bezahlmöglichkeiten und digitale Finanzdienstleistungen etablieren – der brutkasten berichtete.

Ernüchterndes Ergebnis für Open Banking

Ein Jahr nach Inkrafttreten liefert nun eine aktuelle „European Payments“-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC ein ernüchterndes Ergebnis in Bezug auf die Akzeptanz der Bevölkerungen gegenüber Open Banking: Lediglich 22 Prozent der österreichischen Befragten sind dazu bereit, ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern zu teilen. Damit liegt Österreich im europäischen Durchschnitt, der bei 20 Prozent liegt.

Neobanken und FinTechs abgeschlagen

In der Studie wurde zudem erhoben, wem die Befragten am meisten Vertrauen beim Teilen ihrer Finanzdaten schenken. Am besten schneiden laut PwC traditionelle Banken und Kartenanbieter (19 Prozent) ab. Erst danach kommen Einzelhändler (9 Prozent) und Zahlungsdienstleister (8 Prozent). Schlusslicht sind Neobanken und FinTechs, die weit abgeschlagen nur von zwei Prozent der Verbraucher Daten erhalten würden.

Am ehesten ließen sich die österreichischen Verbraucher mit Einkaufsrabatten (11 Prozent), einer automatisierten Steuererklärung (11 Prozent) oder der kostenlosen Nutzung von Bankdienstleistungen (5 Prozent) davon überzeugen, ihre Bankdaten zu teilen.

Bereitschaft in anderen Bereichen höher

In anderen Lebensbereichen sind laut PwC Konsumenten in Österreich allerdings durchaus bereit, für bestimmte Services ihre Daten zu teilen. Weit verbreitete Messenger (53 Prozent) oder Social Media-Apps (35 Prozent) werden häufig genutzt, ebenso wie Bonussysteme von Einzelhändlern (35 Prozent)

Hendrik Bremer, Partner bei Strategy& Österreich, erläutert: „Die Beispiele für erfolgreiche datenintensive Anwendungen außerhalb der Finanzwelt zeigen, welches Potential in Open Banking schlummert. Dieses muss nun über entsprechende Angebote weiter geweckt werden: Banken und FinTechs können ihren Kunden beispielsweise mit der übergreifenden Kontrolle über sämtliche Konten, Abbuchungen und Verträge die Vorteile von Open Banking aufzeigen.“

Bargeldloses Bezahlen: Bankomatkarte in Österreich am beliebtesten

Weiters geht die Studie darauf ein, welche Bezahlmöglichkeiten die Verbraucher präferieren.

Bankomatkarten steigen demnach weiter in der Beliebtheit und werden von 27 Prozent der österreichischen Befragten präferiert. 2018 lag dieser Wert noch bei 22 Prozent. Hingegen können Kreditkarten nicht von diesem Trend profitieren, ihr Anteil bei den beliebtesten Zahlungsmitteln sank von 8 Prozent (2018) auf 6 Prozent (2020).

Der Anteil der österreichischen Konsumenten, die aktuell bereits ihr Smartphone zum Bezahlen nutzen, hat sich von 11 Prozent (2018) auf 12 Prozent (2020) leicht erhöht. In Europa liegt der Anteil bei 14 Prozent.

Pandemie fördert digitale Zahlungsmethoden in Österreich

Die Studie untersuchte zudem den Einfluss der Coronakrise auf die Bezahlmethoden. Dazu heißt es: „Die COVID-19-Pandemie führt zu einem zusätzlichen Anstieg bei bargeldlosen Zahlungen“ 39 Prozent der österreichischen Befragten geben an, momentan häufiger mit der Karte zu bezahlen als vor der Krise. Zusätzlich gibt die Mehrheit der Verbraucher in Österreich (54 Prozent) an, ihr geändertes Bezahlverhalten auch nach der Krise ganz oder größtenteils beibehalten zu wollen.

„Zum Jahrestag des Inkrafttretens von PSD2 wird deutlich, dass der Weg zum Open Banking in Österreich wie auch in anderen europäischen Ländern noch weit ist. Allerdings hat die COVID-19-Pandemie offensichtlich dazu beigetragen, das Zahlungsverhalten zugunsten digitaler Alternativen zu verändern – eine der Voraussetzungen für eine funktionierende Open Banking-Infrastruktur“, so Bremer abschließend.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Ein Jahr PSD2: Nur jeder fünfte Österreicher würde Finanzdaten teilen

  • Ein Jahr Open Banking: Mit der Einführung der PSD2-Richtlinie sollte sich in Europa der Datenaustausch zwischen Banken und Drittanbietern etablieren und eine Welt neuer Bezahlmöglichkeiten und digitaler Finanzdienstleistungen eröffnen.
  • Vor einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie.
  • Banken müssen seitdem im Sinne von Open Banking Drittanbietern auf Kundenwunsch den Zugriff auf ihre Bankdaten ermöglichen.
  • Ein Jahr nach Inkrafttreten liefert nun eine aktuelle „European Payments“-Studie von Strategy&, der Strategieberatung von PwC hinsichtlich der Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Open Banking ein ernüchterndes Ergebnis: Lediglich 22 Prozent der österreichischen Befragten sind dazu bereit, ihre Finanzdaten mit Banken oder Drittanbietern zu teilen.
  • Damit liegt Österreich im europäischen Durchschnitt, der bei 20 Prozent liegt.
  • Dabei vertrauen die österreichischen Befragten nach wie vor am meisten traditionellen Banken und Kartenanbietern, um ihnen persönliche Informationen zu überlassen (19%).

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  • Vor einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie.
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  • Damit liegt Österreich im europäischen Durchschnitt, der bei 20 Prozent liegt.
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  • Vor einem Jahr endete am 14. September 2019 die Umsetzung der PSD2-Richtlinie.
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