13.03.2024

Online-Schlaftest eines deutsch-österreichischen Startups erkennt Schlafstörungen bis zu 91 Prozent

Dreep ist ein deutsch-österreichisches Startup mit Sitz in Innsbruck und bietet eine Schlafplattform, welche auf Basis eines wissenschaftlich fundierten Online-Schlaftests eine schlafmedizinische Erst-Diagnose für besseren Schlaf stellt. Diese berücksichtige sowohl Art als auch Schweregrad der ermittelten Schlafstörung.
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Dreep
(c) Dreep GmbH - Dreep-Geschäftsführer Georg Hofherr und Helmut Teschler, Entwickler des Online-Schlaftests.

Es gibt verschiedene Arten von Schlafstörungen. Manche gehen früh zu Bett und wachen nach zwei bis drei Stunden wieder auf. Und bleiben die restliche Nacht wach. Andere brauchen eine – nicht nur gefühlte – Ewigkeit, bis die Augen zufallen und der Körper die Erholung startet. Dabei reden wir noch gar nicht von der zirkadianen Schlaf-Wach-Rhythmusstörung, die dann auftritt, wenn der innere Schlaf-Wach-Rhythmus (die innere Uhr) nicht an den Hell-Dunkel-Kreislauf der Erde angepasst ist. Dieser tritt vor allem bei Personen auf, die oft Zeitzonen durchqueren (Jetlag) oder in Schichten arbeiten.

Auch Somnambulismus (Schlafwandeln), nächtliches Hochschrecken (Pavor nocturnus) und die Insomnie, ein Schlafmangelsyndrom, das durch Ein- und Durchschlafstörungen und eine schlechte Schlafqualität und -dauer charakterisiert ist, gehören ebenso dazu. Zwar ist das Thema „Schlaf“ in der heimischen Gründer:innen-Szene kein unbekanntes, Störungen dagegen bleiben dennoch oftmals unter dem Radar. Dies möchte Dreep ändern.

Dreep mit ganzheitlichem Ansatz für eine Online-Schlaftestung

Einer Studie der Meduni Wien zufolge, die 2021 veröffentlicht und 2017 durchgeführt wurde, zeigt, dass 7,8 Prozent der Österreicher:innen zwischen 18 und 67 Jahren an krankhafter Schlaflosigkeit leiden. Dies sei ein ähnlicher Prozentsatz, wie er auch in anderen europäischen Ländern ausgewiesen werden konnte. Andere Studien sprechen von rund 40 Millionen Menschen in Deutschland und Österreich, die von Schlafstörungen betroffen sind.

Helmut Teschler hat daher einen ganzheitlichen Ansatz für eine Online-Schlaftestung auf einer validierten Befragungsmethodik entwickelt. Nach Eingabe durch den Patienten werde das Vorliegen einer möglichen Schlafstörung und der damit verbundene Schweregrad in wenigen Sekunden analysiert, heißt es.

Schlafstörung eine Volkskrankheit

„Schlafstörungen sind aus gesundheitlicher und ökonomischer Sicht weltweit die große Volkskrankheit. Bei Menschen mit chronischen Schlafstörungen besteht im deutschsprachigen Raum eine eklatante Unter- und Fehlversorgung. Ziel von Dreep ist es, die wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse der Schlafmedizin zu nutzen, um allen Betroffenen niedrigschwellige Angebote für eine fundierte schlafmedizinische Versorgung zukommen zu lassen“, erklärt der Schlafmediziner.

Die Ergebnisse der klinischen Studie an der Universitätsmedizin Essen zeigen, dass der Algorithmus des Startups sowohl Art als auch Schweregrad der möglichen Schlafstörung mit einer Zuverlässigkeit von bis zu 91 Prozent erkennt. Die Ergebnisse des Online-Schlaftests bei Patienten und Patientinnen wurden mit einem Aufenthalt im Schlaflabor (PSG) und einer fachärztlichen Diagnose gegenübergestellt.

Dreep als schlafmedizinische Versorgung

Ziel ist es nunmehr, dass der Online-Schlaftest von Dreep als wissenschaftlich anerkanntes Tool möglichst vielen betroffenen Menschen zur Verfügung gestellt wird, um die schlafmedizinische Versorgung deutlich zu verbessern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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