17.04.2024
FERIENIMMOBILIEN

Onestephost: Salzburger Startup automatisiert To-dos in der Tourismusbranche

Administrative Abläufe wie Buchung und Onlinepräsenz sind für Vermieter von Ferienwohnungen oftmals eine mühsame Aufgabe. Hier möchte das Salzburger Startup onestephost aushelfen.
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onestephost
(c) Helge Kirchberger - Gebhard Haas, Founder von onestephost.

Es bezeichnet sich selbst als rebellisches Startup, das den Markt rund um die Vermietung und Buchung von Tourismusbetrieben, insbesondere von Ferienappartements und kleineren Hotels, verändern und die Wertschöpfungskette wieder geraderücken will. Der Name: onestephost.

Onestephost greift auf KI zurück

Zur Erklärung: Die digitale Landschaft verändert sich rasant und der Pinzgauer Gebhard Haas hat es sich daher zum Ziel gesetzt, den digitalen Wandel für Hoteliers und Vermieter von Ferienapartments proaktiv zu gestalten. Haas‘ Wurzeln liegen im Tourismus – er selbst hat jahrelang ein Unternehmen zur Vermarktung von Hotels und Ferienappartements geführt. Dadurch kenne er sämtliche Facetten und Anforderungen der Branche. Mit onestephost, seiner Tourismussoftware, will er eigenen Worten nach „neue Standards setzen und die digitale Landschaft im Tourismus neu definieren, ja sogar eine Transformation der gesamten Branche herbeiführen“.

Die bedeutet konkret, künftig brauche es mit onestephost „nur einen Schritt und die Hosts (Vermieter von Ferienimmobilien) erhalten Zugang zu einem System, das – mithilfe von Künstlicher Intelligenz – jegliche Prozesse, von der Buchung über die Onlinepräsenz bis hin zu sämtlichen administrativen Abläufen, automatisiert für sie erledigt“, so der Claim.

Wenig Ressourcen nötig

Haas, selbst Eigentümer verschiedener Apartments, weiß, dass es den Vermieter:innen von Ferienunterkünften in der Regel ein großes Anliegen ist, möglichst wenig der eigenen Ressourcen für die Vermietung aufwenden zu müssen. Mit seinem ehemaligen Unternehmen hat er bis zum Verkauf 2023 ein rundum Paket zur Vermietung angeboten und hier im Laufe der Jahre alle Vor- und vor allem Nachteile selbst erlebt.

Die letzten beiden Jahre tüftelte er nun an einem effizienteren System und konnte es schlussendlich, mithilfe der Möglichkeiten durch die KI, seinen Vorstellungen entsprechend realisieren.

Onestephost stellt 24/7 Stream zur Verfügung

„Mein Ziel war es, den effektivsten Vermietungsprozess der Welt zu bauen und alle technischen Möglichkeiten inklusive der künstlichen Intelligenz zu nutzen, ohne dabei Abhängigkeiten von Personal oder persönlichen Einsatz bei den Vermietern zu erzeugen“ sagt er. „Wir haben unser altes Angebot als Vermarktungsunternehmen in einen automatisierten Prozess ausgelagert und können unseren Kunden nun das effektivste System zur Buchung anbieten, ohne dass sie auf die Leistungen klassischer Vermarktungsunternehmen zurückgreifen müssen.“

Onestephost führe dabei die zur Vermietung notwendigen Prozesse standardisiert und automatisiert ohne menschliches Zutun aus. Dadurch könne seine Software ab fünf Prozent Provision anbieten. Es bleiben somit bis zu 95 Prozent des Umsatzes beim Anbieter selbst.

Im Konkreten wird über die Software Kund:innen ein Stream zur Verfügung gestellt, der den gesamten automatisierten Vermietungsprozess abbildet. Er läuft 24 Stunden und sieben Tage die Woche im Hintergrund ab und sei ohne weitere Schnittstellen einsatzfähig.

Keine weiteren Tools

„Eigentümer:innen kennen das Problem, dass bei verschiedensten Softwareherstellern nach der Installation auch weitere Kreditkartenverträge, Registrierkassen oder Ortstaxen sowie zahlreiche weitere kostenpflichtige Schnittstellen benötigt werden“, so Haas abschließend. „Bei onestephost braucht es keine weiteren Tools. Im Gegenteil, es können sogar eigene Zugänge für externe Dienstleister:innen wie das Reinigungspersonal angelegt und so auch diese Vorgänge automatisiert werden.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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