17.04.2024
FERIENIMMOBILIEN

Onestephost: Salzburger Startup automatisiert To-dos in der Tourismusbranche

Administrative Abläufe wie Buchung und Onlinepräsenz sind für Vermieter von Ferienwohnungen oftmals eine mühsame Aufgabe. Hier möchte das Salzburger Startup onestephost aushelfen.
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onestephost
(c) Helge Kirchberger - Gebhard Haas, Founder von onestephost.

Es bezeichnet sich selbst als rebellisches Startup, das den Markt rund um die Vermietung und Buchung von Tourismusbetrieben, insbesondere von Ferienappartements und kleineren Hotels, verändern und die Wertschöpfungskette wieder geraderücken will. Der Name: onestephost.

Onestephost greift auf KI zurück

Zur Erklärung: Die digitale Landschaft verändert sich rasant und der Pinzgauer Gebhard Haas hat es sich daher zum Ziel gesetzt, den digitalen Wandel für Hoteliers und Vermieter von Ferienapartments proaktiv zu gestalten. Haas‘ Wurzeln liegen im Tourismus – er selbst hat jahrelang ein Unternehmen zur Vermarktung von Hotels und Ferienappartements geführt. Dadurch kenne er sämtliche Facetten und Anforderungen der Branche. Mit onestephost, seiner Tourismussoftware, will er eigenen Worten nach „neue Standards setzen und die digitale Landschaft im Tourismus neu definieren, ja sogar eine Transformation der gesamten Branche herbeiführen“.

Die bedeutet konkret, künftig brauche es mit onestephost „nur einen Schritt und die Hosts (Vermieter von Ferienimmobilien) erhalten Zugang zu einem System, das – mithilfe von Künstlicher Intelligenz – jegliche Prozesse, von der Buchung über die Onlinepräsenz bis hin zu sämtlichen administrativen Abläufen, automatisiert für sie erledigt“, so der Claim.

Wenig Ressourcen nötig

Haas, selbst Eigentümer verschiedener Apartments, weiß, dass es den Vermieter:innen von Ferienunterkünften in der Regel ein großes Anliegen ist, möglichst wenig der eigenen Ressourcen für die Vermietung aufwenden zu müssen. Mit seinem ehemaligen Unternehmen hat er bis zum Verkauf 2023 ein rundum Paket zur Vermietung angeboten und hier im Laufe der Jahre alle Vor- und vor allem Nachteile selbst erlebt.

Die letzten beiden Jahre tüftelte er nun an einem effizienteren System und konnte es schlussendlich, mithilfe der Möglichkeiten durch die KI, seinen Vorstellungen entsprechend realisieren.

Onestephost stellt 24/7 Stream zur Verfügung

„Mein Ziel war es, den effektivsten Vermietungsprozess der Welt zu bauen und alle technischen Möglichkeiten inklusive der künstlichen Intelligenz zu nutzen, ohne dabei Abhängigkeiten von Personal oder persönlichen Einsatz bei den Vermietern zu erzeugen“ sagt er. „Wir haben unser altes Angebot als Vermarktungsunternehmen in einen automatisierten Prozess ausgelagert und können unseren Kunden nun das effektivste System zur Buchung anbieten, ohne dass sie auf die Leistungen klassischer Vermarktungsunternehmen zurückgreifen müssen.“

Onestephost führe dabei die zur Vermietung notwendigen Prozesse standardisiert und automatisiert ohne menschliches Zutun aus. Dadurch könne seine Software ab fünf Prozent Provision anbieten. Es bleiben somit bis zu 95 Prozent des Umsatzes beim Anbieter selbst.

Im Konkreten wird über die Software Kund:innen ein Stream zur Verfügung gestellt, der den gesamten automatisierten Vermietungsprozess abbildet. Er läuft 24 Stunden und sieben Tage die Woche im Hintergrund ab und sei ohne weitere Schnittstellen einsatzfähig.

Keine weiteren Tools

„Eigentümer:innen kennen das Problem, dass bei verschiedensten Softwareherstellern nach der Installation auch weitere Kreditkartenverträge, Registrierkassen oder Ortstaxen sowie zahlreiche weitere kostenpflichtige Schnittstellen benötigt werden“, so Haas abschließend. „Bei onestephost braucht es keine weiteren Tools. Im Gegenteil, es können sogar eigene Zugänge für externe Dienstleister:innen wie das Reinigungspersonal angelegt und so auch diese Vorgänge automatisiert werden.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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