03.01.2024

one2zero: Salzburg AG-Startup holt durchblicker-Gründer Reinhold Baudisch als Berater an Bord

Das Corporate-Startup der Salzburg AG one2zero trifft personelle Weichenstellungen. Der bisherige Co-Geschäftsführer Peter Hochleitner verlässt das Unternehmen. Zudem kommt durchblicker-Gründer Reinhold Baudisch als "Strategic Advisor" an Bord.
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One2Zero-Geschäftsführer Tobias Wiener, Reinhold Baudisch, Salzburg AG-CEO Michael Baminger | (c) Salzburg AG/Leo

One-Stop-Shop für die Energiewende – das ist die Idee des Startup „One2Zero“, das im Sommer 2022 von der Salzburg AG gelauncht wurde. Das Unternehmen bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, die von der Energieberatung bis hin zur umfassenden Umsetzung erneuerbarer Energielösungen reichen. Unter anderem konnten dafür in der Vergangenheit namhafte Kunden, wie beispielsweise die österreichische Lebenshandelskette Hofer, gewonnen werden (brutkasten berichtete).

Umbau der Geschäftsführung

Nach der Startphase sollen „jetzt strategische und organisatorische Weichenstellungen“ getroffen werden, um das Corporate-Startup am Markt zu positionieren, wie die Salzburg AG am Mittwoch bekannt gab. Konkret wurde die Geschäftsführung umgebaut. Die Geschäftsführung hat fortan alleinig Tobias Wiener inne. Sein bisheriger Co-Geschäftsführer Peter Hochleitner verlässt auf „eigenen Wunsch“ das Corporate-Startup, wie ein Konzernsprecher der Salzburg AG gegenüber brutkasten bestätigt. Nähere Gründe für den Austritt werden allerdings nicht genannt.

Baudisch als neuer strategischer Berater für one2zero

Neben dem Umbau der Geschäftsführung holt One2Zero durchblicker.at-Gründer Reinhold Baudisch als „Strategic Advisor“ an Bord. Konkret soll Baudisch das Unternehmen im Zuge der „strategischen Fokussierung“ des Geschäftsmodells unterstützen.

„In den ersten 18 Monaten haben wir einiges erreicht und vieles gelernt. Auf diesen Erfahrungen aufbauend wollen wir Unklarheiten ausräumen, das Geschäftsmodell konkretisieren und den nächsten Entwicklungsschritt gehen: die One2Zero 2.0“, so Geschäftsführer Tobias Wiener.

Um welche „Unklarheiten“ es sich handelt, wird allerdings nicht konkretisiert. Dazu heißt es in einer Aussendung lediglich: „Einige wesentliche Fragen zu Strategie, Steuerung und Organisation wurden damals nicht abschließend beantwortet.“ Die strategische Fokussierung soll laut Salzburg AG bis Herbst abgeschlossen sein.

Baudisch als Pionier in der Startup-Szene

Baudisch gilt als Pionier in der heimischen Startup-Szene. Bereits 2009 gründete er gemeinsam mit Michael Doberer das Tarifvergleichsportal durchblicker.at. Nach dem Verkauf von durchblicker.at im Jahr 2022 hat sich Baudisch dazu entschlossen, sich verstärkt der Energiewende zu widmen.

Baudisch ist mittlerweile selbst als Startup Investor tätig und unter anderem Gesellschafter bei den zwei bekannten Wiener Startups froots und notarity. Im Oktober wurde bekannt, dass sich Baudisch als Gesellschafter beim niederösterreichischen Sensorik-Unternehmen LineMetrics beteiligt und dort fortan die Rolle des CEO ausübt (brutkasten berichtete).


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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