10.07.2024
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One Two Beer: Wiener Zapf-Startup schließt offizielle Partnerschaft mit Donauinselfest

Das Wiener Startup One Two Beer möchte die Wartezeit bei der Bierbestellung auf Veranstaltungen reduzieren. Mit diesem Konzept war man auf dem Donauinselfest vertreten und konnte diese Partnerschaft um ein Jahr verlängern.
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One Two Beer
(c) One Two Beer - Das One Two Beer-Team möchte international skalieren.

Auf Festivalgeländen und im Fußballstadion ist es oftmals ein Ärgernis, sich Getränke zu besorgen. Vor dem Spiel hat jeder und jede der zigtausend Besucher:innen die gleiche Idee und es kommt zu riesigen Warteschlangen. Nicht selten verpasst man dadurch den Anpfiff eines Fußballspiels oder den Beginn eines Konzerts. Auch in der Halbzeitpause oder zwischen zwei Live-Acts zeigt sich ein ähnliches, wenn nicht schlimmeres Bild. Massen strömen zu den Kiosken und die 15 Minuten (oder je nach Umbaupause auf der Bühne auch mal länger) reichen bei weitem nicht aus, um wieder rechtzeitig bei seinem Platz zu sein. Manche Durstige geben gar auf und kehren bier- und getränkelos um, was auch zu finanziellen Einbußen für Veranstalter führt. Hier kommt One Two Beer ins Spiel.

One Two Beer erhielt „Show Room“

Das Wiener Startup hat sich nämlich zum Ziel gesetzt, die Wartezeit bei der Bierbestellung auf Veranstaltungen zu reduzieren. Mit der eigens entwickelten Bierzapfmaschine soll aber nicht nur die Zeit, sondern auch Personal und Bierverschwendung verringert werden – der brutkasten berichtete.

Nach einer erfolgreichen Produkt-Demo Ende Februar 2024 mit zufriedenem Club und „Haus-Caterer“ in der Generali Arena erhielt man vor Ort einen „Show Room“ , um sich internationalen Händlern und potentielle Kunden zu präsentieren.

Von 21. bis 23. Juni war man dann mit insgesamt sieben Anlagen am Donauinselfest vertreten, die verstreut über das Gelände hinweg eingesetzt wurden und durstigen Besucher:innen ermöglichten, bei fast tropischen Temperaturverhältnissen und ohne lange zu warten zu kühlem Bier zu gelangen.

Multibeer-Maschine

Als persönliches Highlight wurde dieses Jahr eine Multibeer-Maschine von One Two Beer im Backstage Bereich hinter der Hauptbühne installiert, um den Main-Acts „ein Selbstzapferlebnis der Sonderklasse“ zu bieten.

Sowohl Gastronom als auch Acts waren sehr zufrieden mit dem Service: „Letztes Jahr hatten wir klassische Zapfhähne installiert, um den Stars das Selbstzapfen zu ermöglichen, jedoch hatten diese aufgrund mangelnder Ausbildung Probleme etwas anderes als Schaum aus den Hähnen zu bringen“, so ein Verantwortlicher des Inselfestes. „Durch die automatisierte Anlage von One Two Beer kann jeder Hobbybarkeeper ein halbes Bier auf Knopfdruck runterlassen. Das war eine großartige Sache, da es keine Probleme mit der Bedienbarkeit gab.“

One Two Beer
(c) One Two Beer – Das Selbstzapfgerät von One Two Beer.

Auch nächstes Jahr, das stehe jetzt bereits fest, werden wieder Zapfanlagen der Wiener Firma am Donauinselfest platziert.

Mit diesem Erfolg in der Hinterhand möchte das Gründerteam nun nachlegen und in heimische und deutsche Fußballstadien vordringen, um auch dort seine Lösung anbieten. „Aktuell befinden wir uns auch bei mehreren internationalen Arenen und Stadien, unter anderem in der Deutschen Bundesliga, in Gesprächen“, sagt Co-Founder „Balazs“ Blaho.

One Two Beer mit globalen Zielen

Mit dem jetzigen „Show Room“ in der Generali Arena hat One Two Beer im Sinne ihrer weiteren Expansionspläne zudem regelmäßig die Möglichkeit, ihre Schankanlagen internationalen Händlern vorzustellen und sich gleich „im Einsatz“ zu präsentieren. Das feste Ziel im Auge, ihr Vertriebsnetzwerk (international) weiter auszubauen, wie Patrick Kastl, Sales and Marketing Manager, erklärt.

Auch Mitgründer Blaho weiß ganz klar, wohin die künftige Reise des Wiener Startups gehen soll: „Im Jahr 2023 haben wir alle größten österreichischen Festivals, Events und Stadien gewonnen. Nun wollen wir global expandieren.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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