07.01.2026
AWS-FÖRDERUNG

OMV: 123 Mio. Euro Förderung für bislang größtes Wasserstoff-Projekt Österreichs

Eine Elektrolyseanlage in Bruck an der Leitha (NÖ) soll Ende 2027 in Betrieb gehen und dann zu den fünf größten in Europa zählen.
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(c) OMV

Er gilt als Hoffnungsträger in der Energiewende, vor allem in Industrie und Schwerverkehr: „grüner Wasserstoff“. „Grün“ ist der Wasserstoff dann, wenn er mittels Elektrolyse (Trennung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff mit elektrischem Strom) hergestellt wird und dabei nur erneuerbare Energiequellen genutzt werden. Damit will sich auch Österreichs Ölkonzern OMV ein zweites – klimafreundliches – Standbein neben fossilen Energieträgern aufbauen. Denn schon vor einiger Zeit rief das Unternehmen das große Ziel aus, bis 2050 „Netto-Null-Emissionen“ zu erreichen.

Eine 10-Megawatt-Elektrolyseanlage betreibt OMV bereits. Schon vergangenes Jahr wurden dann Pläne kommuniziert, bis Ende 2027 eine 140-Megawatt-Elektrolyseanlage im niederösterreichischen Bruck an der Leitha errichten zu wollen (brutkasten berichtete). Man wolle einen mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag in das Projekt investieren, „vorbehaltlich und unter der Annahme einer positiven Förderzusage der Europäischen und der Österreichischen Wasserstoffbank“, hieß es damals.

Förderzusage erfolgt

Diese Förderzusage ist nun erfolgt, wie der Konzern verkündet. Konkret wurde das Projekt von der European Hydrogen Bank (EHB), der Europäischen Wasserstoffbank, positiv bewertet und für eine Förderung empfohlen. Über die österreichische Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) fördert Österreich das Projekt nun mit 123 Millionen Euro.

„Die positive Bewertung durch die Europäische Wasserstoffbank und die daraus resultierende Förderung der Republik Österreich unserer Anlage für grünen Wasserstoff ist ein starkes Signal für die Zukunft der nachhaltigen Energieversorgung und für den Standort Österreich“, kommentiert Alfred Stern, Vorstandsvorsitzender und CEO von OMV, in einer Aussendung.

„Einsparung von bis zu 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr“

Die Anlage, die im Rahmen eines Joint Ventures mit dem Energieunternehmen Masdar errichtet wird, werde nach Fertigstellung Ende 2027 zu den fünf größten in Europa zählen, heißt es vom Konzern. Man werde damit künftig jährlich bis zu 23.000 Tonnen grünen Wasserstoff mit erneuerbarer Energie aus Wind- und Solarenergie sowie Wasserkraft produzieren. Das entspreche einer Einsparung von bis zu 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr.

„Durch eine lokale Erzeugung von grünem Wasserstoff leistet diese Anlage, die über eine 22 Kilometer lange Pipeline direkt mit der OMV Raffinerie Schwechat verbunden ist, einen maßgeblichen Beitrag zu unserer Dekarbonisierung“, kommentiert Martijn van Koten, OMV Executive Vice President, Fuels und Chemicals.

Eine weitere bürokratische Hürde auf dem Weg zur Anlage gibt es nun aber noch. Der Abschluss des Joint Ventures mit Masdar steht noch aus und werde „für Anfang 2026 erwartet“. Er steht „unter dem Vorbehalt des Abschlusses der finalen Unterlagen, der Zustimmung der Anteilseigner sowie behördlicher Genehmigungen“, heißt es von OMV.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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