26.07.2024
OLYMPIA

Olympia 2024: Das sind Österreichs Athlet:innen mit Business

Es ist keine Seltenheit mehr, dass Sportler:innen neben ihrer Karriere ihre Fühler ins Entrepreneurship ausstrecken. Beispiele von Künstler:innen des runden Leders oder des gelben Filzballes gibt es genug. Auch so manche heimischen Olympioniken sind unternehmerisch tätig - oder in ein bekanntes Linzer Startup involviert. Eine Auflistung.
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Collage von Team Österreich mit Unternehmensbeteiligung
Österreichs Olympioniken mit Unternehmergeist (c) ÖSTERREICHISCHES OLYMPISCHES COMITÉ

Viele Jahre hartes Training für ein großes Ziel: die fünf Ringe. Dies bedeutet ambitioniertes Schwitzen, Schuften und Verletzungen vermeiden. Laufen, reiten, schlagen und die richtigen Griffe setzen. Auf die Zeit achten, Muskelmasse aufbauen und die Konzentration erhöhen. Olympiateilnehmer:innen trainieren während der vierjährigen Olympiade vor allem darauf hin, „dabei zu sein“. Natürlich auch um bei den Spielen mit Medaillen nach Hause zu kommen.

So auch die 81 heimischen Vertreter:innen Österreichs, die bei den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris auf Medaillenjagd gehen werden. Einige dieser Athlet:innen betätigen sich neben ihrer Sport-Karriere allerdings auch als Unternehmerinnen und Unternehmer. Hier stellt brutkasten die Olympioniken mit Unternehmungsgeist vor:

Dressur: Victoria Max-Theurer

Victoria Max-Theurer | (c) Österreichisches Olympisches Comité

Victoria Max-Theurer feierte ihr Olympia-Debüt bereits 2004 in Athen im Alter von 18 Jahren. In Paris 2024 wird es die sechste Teilnahme für die Olympionikin aus Linz. Die Tochter der Olympiasiegerin Elisabeth Max-Theurer gewann 13-mal in Folge die Staatsmeisterschaft und war Fünfte bei den Europameisterschaften 2009 in Windsor (GBR). Zudem wurde sie Sechste im „Special“ und in der Kür bei den Weltreiterspielen in der Normandie 2014. Doch nicht nur das. Max-Theurer ist auch unternehmerisch tätig und hält 33 Prozent an der JMT Beteiligungs-GmbH, die wiederum mit 3,03 Prozent an dem Linzer Präsentations-Startup Presono beteiligt ist.

Klettern: Jakob Schubert

Jakob Schubert | (c) Österreichisches Olympisches Comité

Der Ausnahmekletterer aus Innsbruck ist sechsfacher Weltmeister. Ihm gehören nicht nur Medaillen in den Farben Gold, Silber und Bronze, sondern auch Unternehmensanteile. Jakob Schubert gehören Anteile der Unterberger & Comp., Lebensmittel – Import und – Großhandel KG mit Sitz in Innsbruck. Lange Zeit gehörte dazu auch die 1768 gegründete Traditionsrösterei Unterberger. Nach einem Schicksalsschlag ging die Rösterei jedoch in neue Besitzerhände über. Jakob und seine Geschwister halten zudem auch Anteile an der Schubert Verwaltungs GmbH und sind damit im Innsbrucker Immobiliengeschäft tätig.

Dressur: Christian Schumach

Christian Schumach | (c) Österreichisches Olympisches Comité

Der 42-jährige Kärntner Dressurreiter führt das CS Dressur und Reitsportzentrum auf seinem Gut Muraunberg in St. Veit an der Glan. Zu den Tätigkeiten gehören der Betrieb des Reitsportzentrums, die Zucht und die Ausbildung von Pferden. Schumach hält 80 Prozent der Anteile an der GmbH und ist Geschäftsführer. Der Olympionike leitet das Gestüt gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Stephanie Dearing, die selbst professionell Dressur reitet.

Springreiten: Katharina Rhomberg

Katharina Rhomberg | (c) Österreichisches Olympisches Comité

Die Vorarlbergerin ist die erste österreichische Springreiterin, die bei Olympischen Spielen an den Start geht. Sie ist aber nicht nur die erste Frau, die im österreichischen Team in dieser Disziplin antritt, sondern auch Unternehmerin. Als Geschäftsführerin ihrer Sportveranstaltungsagentur Rauch Power Sports ist sie in Rankweil, Vorarlberg tätig.

Springreiten: Gerfried Puck

Gerfried Puck | (c) Österreichisches Olympisches Comité

Puck gilt mit seinen 51 Jahren als einer der erfahrensten Springreiter im Team der Österreichischen Olympia-Athlet:innen. Der Bronze-Medaillen-Gewinner ist bei Championaten und im Weltcup geritten und hat sich dieses Jahr für Olympia qualifiziert. Neben seiner sportlichen Begeisterung für Pferde tritt er auch unternehmerisch in Erscheinung. Er ist Geschäftsführer der Reitanlage Eching in Salzburg und gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin tätig im Betrieb der Reitanlage. Zuvor machte er Stationen in den Niederlanden, in Deutschland und an verschiedenen Orten in Österreich.

Tischtennis: Daniel Habesohn

Daniel Habesohn | (c) Österreichisches Olympisches Comité

Als Kind der Tischtennisspielerin Sonita Habesohn bekam Daniel Habesohn den Schläger von klein an mit. Der Rechtshänder spielte bei den Vereinen Union Sparkasse Korneuburg, TTV Wiener Neudorf 1947, ASKÖ Linz Altstadt und schloss sich dann dem SVS Niederösterreich an, mit dem er 2002 und 2007 im Finale der Champions League stand. Und diese ein Jahr später auch gewann.

Mit seinem Doppel-Partner Robert Gardos holte er zudem bei den Europameisterschaften 2012 und 2018 die Goldmedaille. 2015 wurde er auch mit der Mannschaft nach einem 3:2-Sieg über Deutschland Team-Europameister. In Paris bestreitet Habesohn seine fünften Olympischen Spiele. Die besten Platzierungen bisher: Platz 17 (Einzel; 2021) bzw. ein 5. Platz (Team). Neben diesen Erfolgen ist der Olympiateilnehmer auch Geschäftsmann und mit 33 Prozent an der Eleven Points GmbH (Sportartikelverkauf) beteiligt. Habesohn übt dort die Position des Geschäftsführers aus.

Radsport: Marco Haller

Marco Haller | (c) Red Bull Content

Der Kärntner Marco Haller feiert mit seinen 33 Jahren heuer ein besonderes Debüt. Gemeinsam mit Felix Großschartner wurde er vom Österreichischen Radsport-Verband dem Österreichischen Olympischen Comité fürs Straßenrennen vorgeschlagen. Einige Rückschläge und schwere Stürze bereits hinter sich, war einer der bemerkenswertesten Momente in seiner Karriere sein Sieg bei der fünften Etappe der Tour des Fjords 2015.

Bei den 25. Hamburg Cyclassics im Jahr 2022 triumphierte er ebenfalls und setzte sich als Außenseiter im Zielsprint gegen den dreifachen Cyclocross-Weltmeister und Sieger 2020 von “Mailand-Sanremo” Wout van Aert durch. In Sachen Business hält er gemeinsam mit Katharina Haller 50 Prozent an der KMH Besitz- und Verwaltungs GmbH, die sich der Vermietung und Verwaltung von Immobilien widmet. Und jüngst im Sommer 2023 gegründet wurde.

Triathlon: Tjebbe Kaindl

Tjebbe Kaindl | (c) Österreichisches Olympisches Comité

Triathlet Tjebbe Kaindl träumte als Kind schon von einer Olympiateilnahme. Für den Österreicher war das Jahr 2023 das sportlich erfolgreichste: Er wurde beim Triathlon Cup in Rzeszów Zweiter, beim Africa Triathlon Cup in Sharm El Sheikh Dritter und beim Kirchbichl Triathlon holte er sich sogar den Sieg. Der gebürtige Bad Häringer (Tirol) fungiert neben seiner Sportkarriere zudem noch als Geschäftsführer der JOL SPORT-Reborn GmbH. Und besitzt außerdem zehn Prozent Anteile an der JOL Holding GmbH.

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09.10.2026

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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