14.01.2020

Krypto-Anwalt Oliver Stauber wird Chief Legal Officer bei Bitpanda

Der auf Kryptorecht spezialisierte Anwalt Oliver Stauber, der zuletzt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte tätig war, wird neuer Chief Legal Oficer (CLO) beim Wiener Krypto-Startup Bitpanda. Er bringt jede Menge einschlägige Erfahrung mit.
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Bitpanda

Oliver Stauber war Mitglied des FinTech-Advisory Boards der vorigen Bundesregierung und Gründungsmitglied sowie Vorstand der Digital Assets Association Austria (DAAA). Zuletzt war er bei der u.a. auf Blockchain und Krypto spezialisierten Wiener Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte als Experte für Kryptorecht, u.a. für STOs, tätig.

+++ zum Fokus-Channel: Kryptoökonomie +++ 

In der heimischen Kryptoszene hat sich Oliver Stauber als Jurist also bereits seit längerem einen Namen gemacht. Der Anwalt, der zudem über Berufserfahrung und Expertise in den Bereichen Corporate/M&A, Corporate Finance, Legal und Regulatory Compliance, Steuerrecht und Kapitalmärkte verfügt, wird nun neuer Chief Legal Officer (CLO) beim größten und bekanntesten heimischen Krypto-Startup Bitpanda.

Stauber sammelte zudem Erfahrung in der Politik und kandierte für 2017 für den Nationalrat. Der langjährige SPÖ-Funktionär war zudem Gründer der Wiener „Sektion ohne Namen“, die für eine progressive Politik innerhalb der SPÖ eintritt.

Erstes Statement von Stauber und Demuth

In einem ersten Statement äußert sich Stauber über künftige Projekte, die er als CLO bei Bitpanda umsetzen möchte: „Der Legal-Bereich hält viele spannende Herausforderungen bereit, die bewältigt werden wollen; darunter neue regulatorische Vorgaben wie beispielsweise die AML5-Richtlinie, Digi Stocks und viele mehr. Diese Projekte werde ich auf C-Level-Ebene angehen, um gemeinsam in einer High Performance-Organisation mit einem talentierten Team die Zukunft der Finanzindustrie mitzugestalten.“

Bitpanda CEO Eric Demuth kommentiert die Besetzung des CLO-Posten mit Stauber wie folgt: „Oliver ist ein Pionier im Bereich Kryptorecht. Der starke Hintergrund, seine Expertise in Corporate/M&A und Kapitalmärkten sowie sein enormes Verständnis für digitale Vermögenswerte, Blockchain und Kryptowährungen beweisen Olivers Qualifikation für diese wichtige Position Wir schätzen uns sehr glücklich, dass Oliver nun zu unserem Team gehört – besonders jetzt, wo wir unseren Fokus auf Wachstum und Internationalisierung weiter verstärken.”

Bitpanda hat 1 Million Nutzer

Derzeit verfügt Bitpanda über mehr als eine Million Nutzer und beschäftigt über 170 Mitarbeiter. Nutzer können auf der Plattform gegenwärtig 33 unterschiedliche Assets-Klassen handeln. Seit Mai 2019 können zudem Edelmetalle, wie Gold und Silber, gehandelt werden. Durch einen Initial Exchange Offering (IEO) konnte das Startup 2019 rund 43,6 Millionen Euro an frischen Kapital aufnehmen – der brutkasten berichtete.


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Disclaimer: Die Bitpanda GmbH ist zu 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt

Videoarchiv: Oliver Stauber im Gespräch mit dem brutkasten

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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