24.07.2020

Oida: App von 20-jähriger Gründerin zeigt über 2000 Freizeitaktivitäten in Wien

Die 20-jährige Gründerin Franziska Holzmüller ist nicht nur CEO der Oida Freizeit GmbH sondern auch das Gesicht des Unternehmens in zahlreichen Kurzvideos.
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Oida Freizeit GmbH: Gründerin und CEO Franziska Holzmüller
(c) Oida Freizeit GmbH: Gründerin und CEO Franziska Holzmüller

Darüber, was tatsächlich typisch wienerisch ist, kann man sich ob zahlreicher Verzerrungen im Namen des Tourismus gut streiten. Weitgehende Einigkeit dürfte zumindest unter Wienerinnen und Wienern beim Wort Oida bestehen (wiewohl es selten auch andere Schreibweisen gibt). Dieses nahm sich die 20-jährige Gründerin Franziska Holzmüller nicht nur in den Firmennamen ihrer im Februar formell gegründeten Oida Freizeit GmbH, an der sie laut öffentlichen Firmendaten 90 Prozent hält, sondern benannte damit auch ihre App (iOS und Android – Download-Links unten).

Auf „Los Oida!“ geht’s los, Oida!

Mehr als 2000 Freizeitaktivitäten in der österreichischen Hauptstadt und ihrer Umgebung sind dort zu finden. Die Oberfläche ist dabei recht simpel gehalten. Unterteilt wird in die Kategorien „spannend“, „spaßig“ und „sportlich“. Optional können noch die Anzahl an Personen, gewünschter Tag und Uhrzeit sowie Optionen wie „barrierefrei“ oder „kinderfreundlich“ ausgewählt werden. Über den Button „Los Oida!“ liefert die App dann Vorschläge mit Entfernungsangaben, über die man sich noch genauere Informationen holen kann. Auch eine Volltextsuche ist verfügbar.

Freizeitbetriebe können sich prinzipiell gratis registrieren. Zusätzlich gibt es zwei Abstufungen von Premium-Accounts, um (momentan) 99 bzw. 299 Euro pro Monat, mit jeweils höherer Sichtbarkeit bzw. Support-Level.

Mehr als 5500 Downloads seit Launch im Juni

Trotz des nicht unbedingt neuen Konzepts – es gibt mehrere direkte Konkurrenten – wurde die App seit ihrem Launch im Juni bereits mehr als 5500 Mal heruntergeladen. Auch die gefeaturten Betriebe hätten bereits hunderte Anfragen aufgrund der App verzeichnet, heißt es seitens des Startups in einer Aussendung. Gründerin Holzmüller kommentiert dort: „Wien hat so viel zu bieten und wir freuen uns wahnsinnig, wenn diese Message bei den Leuten ankommt“.

Die 20-jährige ist nicht nur CEO des Unternehmens, sondern tritt in zahlreichen Kurzvideos auf Instagram, in denen Freizeitaktivitäten vorgestellt werden, auch selbst als Gesicht des Startups auf. Eine Expansion in weitere Städte im DACH-Raum sei bereits in Planung, heißt es vom Unternehmen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Oida: App von 20-jähriger Gründerin zeigt über 2000 Freizeitaktivitäten in Wien

  • Die 20-jährige Gründerin Franziska Holzmüller nahm sich das Wort Oida nicht nur in den Firmennamen ihrer im Februar formell gegründeten Oida Freizeit GmbH, sondern benannte damit auch ihre App.
  • Mehr als 2000 Freizeitaktivitäten in der österreichischen Hauptstadt und ihrer Umgebung sind dort zu finden.
  • Trotz des nicht unbedingt neuen Konzepts – es gibt mehrere direkte Konkurrenten – wurde die App seit ihrem Launch im Juni bereits mehr als 5500 Mal heruntergeladen.
  • Die 20-jährige Gründerin ist nicht nur CEO des Unternehmens, sondern tritt in zahlreichen Kurzvideos auf Instagram, in denen Freizeitaktivitäten vorgestellt werden, auch selbst als Gesicht des Startups auf.
  • Eine Expansion in weitere Städte im DACH-Raum sei bereits in Planung, heißt es vom Unternehmen.

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