28.09.2018

Offensity-Gründer zur Cyber-Security: „Eine Sicherheitsgarantie kann es nicht geben“

Im Vorfeld des Roundtable zum Thema Cyber-Security, den der Brutkasten und A1 am 4. Oktober veranstalten, gibt Aron Molnar von Offensity im Interview einen Einblick in die aktuelle Gefahrensituation für Unternehmer.
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Offensity
Aron Molnar, Gründer von „Offensity“, ist Teil des Security-Teams von A1 Digital und berät dort KMUs im Bereich der IT-Security.

Als Vertreter der „Ethical Hacker“-Szene und Entwickler von Offensity – einer Security-Monitoring-Lösung, die im Rahmen des Intrapreneurship-Programms der A1 Telekom Austria Group entwickelt wurde – ist Aron Molnar inzwischen Teil des Security-Teams von A1 Digital. Dort berät er KMUs im Bereich der IT-Security und entwickelt Offensity weiter.

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Gegen welche Cyber-Bedrohungen müssen sich die Unternehmen im Jahr 2018 wappnen?

Ganz allgemein gibt es immer drei Sicherheits-Komponenten, mit denen man sich auseinander setzen muss. Zum einen geht es um die Vertraulichkeit von Daten – dass diese nicht abhanden kommen können. Zweitens um die Integrität dieser Daten – dass die niemand ändert und z.B. auf einer Corporate-Website falsche News veröffentlicht. Und schließlich betrifft es die Verfügbarkeit von Systemen und Daten. Extremes Beispiel: Wenn Amazon für zehn Minuten down ist, dann bedeutet das einen riesigen Umsatzausfall.

Wie sieht es bezüglich des Sicherheitsbewusstseins der Firmen aus?

Mit Offensity sehe ich, dass vor allem die Sicherung der Integrität von Daten stiefmütterlich behandelt wird. Da fehlt es eindeutig am Problembewusstsein – man kennt zu wenige Szenarien und hat keine Vorstellung davon, wie die Änderung von Daten jemand anders nützen könnte. Wenn aber jemand eine Firmen-Website hackt und dort die Nachricht veröffentlicht, dass der Finanzchef des Unternehmens verhaftet worden sei, dann lässt sich damit z.B. ein Aktienkurs beeinflussen.

Als Angreifer überlegt man sich zuerst, was man eigentlich will: Aktienkurse manipulieren oder vielleicht jemanden erpressen?

Als Hacker würde ich mir also zuerst anschauen, ob es beim Unternehmen, dem ich schaden will, eine Schwachstelle dieser Art gibt…?

Nicht unbedingt. Als Angreifer überlegt man sich zuerst einen „Business Case“, der definiert, was man eigentlich will: Aktienkurse manipulieren oder vielleicht jemanden erpressen? Und dann erst sucht man nach einer Schwachstelle, die dieses Anliegen unterstützt.

Wie kann man das Gründern und etablierten Unternehmen am besten vermitteln?

Die ganz großen Unternehmen haben ja in der Regel eine ordentliche Security-Abteilung und können mit diesen Gefahren umgehen. Problematischer ist es bei den KMUs, wo es sich oft einfach nicht auszahlt, jemanden extra einzustellen – und so „nebenbei“ kann das niemand ordentlich machen. Wenn ich einem KMU einen grundlegenden Tipp geben soll, dann lautet der, zuerst einmal in allen relevanten Bereichen – das umfasst z.B. Server, Office-PCs und Content Management Systeme – die neuesten Updates zu installieren. Damit die Systeme dann auf dem jeweils aktuellsten Stand sind, gibt es diverse Lösungen, die auf Updates hinweisen bzw. diese einspielen. Eine Antiviren-Software sowie Security-Lösungen für Emails, um Malware, Spam und Phishing zu blocken, ist ebenfalls ein Muss.

Gab es in der jüngeren Vergangenheit unter all den bekannt gewordenen Security-Pannen welche, die du heraus heben würdest?

Bedeutend waren zuletzt sicherlich v.a. jene Vorfälle, bei denen „Verschlüsselungs-Trojaner“ eingesetzt wurden – damit werden Angriffe skalierbar. Im Prinzip geht es darum, dass eine Schadsoftware die Daten eines Unternehmens verschlüsselt und für die Eigentümer unlesbar und damit unzugänglich macht. Die Firma wird dann vom Angreifer erpresst – wer nicht zahlt, der verliert alle betroffenen Daten. Die deutsche Reederei Maersk hat durch so einen Vorfall hunderte Millionen Euro an Schaden erlitten. Skalierbar ist ein solcher Hack, weil er auch Private treffen kann – und dort halt vielleicht nur 200 bis tausend Euro erpresst werden. Auch LinkedIn wurde bekanntlich Opfer eines Angriffs – nur ist man da heute noch nicht sicher, wie lange der gedauert hat. Zwischen 2012 und 2016 wurde jedenfalls eine dreistellige Millionen-Anzahl an Mailadressen- und Passwort-Kombinationen geleakt. Da befindet man sich natürlich stark im Business-Umfeld und trifft viele Leute aus dem Top-Managment. Bei uns, bei der A1 Telekom, waren ungefähr 300 MitarbeiterInnen betroffen. Die wurden seitens des Unternehmens sofort darüber in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, ihre Passwörter zu ändern bzw. zurück zu setzen.

Es gibt keine vollständige Liste an möglichen Bedrohungs-Szenarien, denn es kommen ständig neue dazu.

Ist ein System, das von dir und dem Offensity-Team nicht geknackt werden kann, sicher?

Nein, so eine Garantie kann es nicht geben. Mit Offensity schauen wir auch nicht nur die jeweiligen Systeme an, sondern prüfen ein Unternehmensumfeld. Es hosten z.B. viele Firmen ihre Daten bei Google, und da müssen dann auch die Privatsphäre-Einstellungen so sein, dass man von außen nicht rein kann. Wir prüfen also das, wo wir wissen, dass es bei vielen Firmen problematisch ist. Es gibt jedoch keine vollständige Liste an möglichen Bedrohungs-Szenarien, denn es kommen ständig neue dazu.

In welcher Frequenz sollte so eine Prüfung wiederholt werden?

Wenn Firmen genug Budget für Security haben, dann machen sie so genannte „Penetration Tests“ im Halbjahres- oder Jahresintervall. Das sind bis zu zweiwöchige Prüfungen, aber sehr punktuell. Wir erfahren jedoch täglich von 40 neuen Schwachstellen, also kann da am nächsten Tag schon wieder eine Lücke bestehen.

Wenn in den nächsten Jahren das 5G-Netz ausgebaut wird und noch viel mehr Menschen und Geräte im Internet hängen: Worauf muss man künftig besonders achten?

Es ist nicht so, dass dann alles anders wird. Aber es eröffnen sich gerade mit der Machine-2-Machine-Kommunikation neue Geschäftsfelder. Da gilt es etwa zu überlegen, wie ich 50 Geräte, die alle eine SIM-Karte haben, mit einem Update ausstatte, ohne mich überall einloggen zu müssen. Oder auch zu gewährleisten, dass ein Gerät aus dem Netz draußen bleibt, wenn es der Anwender so will. Für Firmen, die in großem Stil mehrere hunderttausend Geräte in Umlauf bringen, ist das eine Herausforderung. Privatpersonen glauben oft, dass ein Angriff auf ihre Geräte ohne bedeutende Auswirkungen bleibt. Dem ist nicht so, da diese Geräte als Sprungbrett zu anderen Systemen, wie etwa Smartphones oder PCs genutzt werden können. Auf diesen könnte man wiederum das Bankkonto des Opfers plündern. Aber selbst wenn der vernetzte Kühlschrank betroffen ist und dann von außen jemand aus Spaß immer wieder Eiswürfel runter lässt, ist das wahrscheinlich ein Ärgernis.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

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Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

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Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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