19.06.2018

Österreich-Start von Google Home und Google Wifi

Google-Hardware-Produkte für zu Hause ab nun bei diversen Händlern auch in Österreich verfügbar.
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Österreich-Start von Google Home und Google Wifi
Österreich-Start von Google Home und Google Wifi

Google Austria stellte heute insgesamt drei neue Hardware-Produkte für den Österreichischen Markt vor. Es handelt sich hierbei um die Smartspeaker Google Home sowie den kleineren Google Home Mini. Überdies wurde Google Wifi präsentiert.

Google Home in Österreich verfügbar

Google Home ist ein sprachgesteuerter Lautsprecher, in dem der Google Assistant steckt. Ganz gleich, ob man Antworten von Google wünscht, Musik hören möchte, Hilfe bei alltäglichen Aufgaben braucht oder sein Smart Home steuern möchte. Alles, was gesagt werden muss, ist „Ok Google“ oder „Hey, Google“. Der Google Assistant greift zur Beantwortung auf verschiedene Google-Dienste wie die Websuche, Maps, YouTube und viele andere zurück. So erhält man aktuelle Informationen in Echtzeit, beispielsweise zu Wetter, Verkehr, Finanzthemen und zu Sportergebnissen. Auch bei Geschäften in der Nähe kann Google Home behilflich sein. Beispielsweise: „Wo ist die nächste Apotheke?“ und „Wann macht sie zu?“

Google Home Mini – Assistent in klein

Als weiteres Mitglied der verfügbaren Hardware stellte Google den Home Mini vor. Auch in dem kleinen Google Home ist der hauseigene Assistant aus Mountain View bereits integriert, sodass man sich dank Sprachverarbeitung und Spracherkennungstechnologie mit ihm unterhalten und man Dinge für sich erledigen lassen kann. Abstriche muss man beim Mini in Punkto Sound-Musik-Ausgabe machen, da ein kleinerer und leistungsschwächerer Speaker verbaut wurde. Fürs News anhören oder Fragen beantworten reicht es aber allemal. Vor allem ist der Mini im Vergleich zu seinem größeren Pendant um 90 EUR (UVP) günstiger.

+++ Google’s Age of Assistance: “Hilfreiche Marken werden heute belohnt” +++

Google Wifi: Schnelles WLAN in jedem Raum und auf jedem Gerät

Google Wifi funktioniert nach dem Baukastenprinzip und ist mit dem eigenen Modem und Internetdienstanbieter kompatibel. Google Wifi setzt auf eine Technologie, die als vermaschtes Netz bezeichnet wird. Sie ermöglicht es, mehrere Einheiten von Google Wifi in verschiedenen Räumen aufzustellen und miteinander zu verbinden, um eine nahtlose und verbesserte WLAN-Abdeckung deinem Zuhauses herzustellen.

Quelle: Google

Zum Einrichten und zur Steuerung von Google Wifi wird die Google Wifi-App (Android und iOS) benötigt. Mit ihr kann damit beispielsweise, wenn es Zeit für das Abendessen oder zum Schlafen ist, das WLAN für Geräte Kinder pausiert werden. Oder es gibt eine wichtige Videokonferenz? In solchen Fällen können Geräte priorisiert werden, sodass hierfür die maximale Leistung zur Verfügung steht. Auch die Suche nach dem WLAN-Passwort hat ein Ende: Dank der App kann man das Passwort hinterlegen und bei Bedarf mit Freunden teilen.


Google Home wird ab Dienstag, 19. Juni 2018  für 149,- EUR (UVP), Google Home Mini für 59,- EUR und Google Wifi für 139,- EUR im Einzelpack und 359,- EUR im Dreirpack im Google Store und bei folgenden Vertriebspartnern erhältlich sein: Media Saturn (online & offline) und Hartlauer (online & offline), 0815 Online Trade GmbH (online) und Electronic4You (online). 


⇒ Google Smartspeaker Blogpost
⇒ Google WiFi Blogpost

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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