07.11.2018

Studie: Österreich bei E-Government vor Schweiz und Deutschland

Der eGovernment Monitor beleuchtet jährlich im Auftrag der deutschen Regierung die E-Government-Situation im Nachbarland. Dazu werden Österreich und die Schweiz als Vergleichsländer herangezogen.
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E-Government - eGovernment Monitor
(c) fotolia.com - momius

Man könnte nun argumentieren, es gibt andere Länder mit denen man sich im E-Government-Bereich vergleichen sollte, wenn man es wirklich ernst meint – etwa Vorreiter Estland. Für den seit 2012 jährlich von der deutschen Regierung in Auftrag gegebenen eGovernment Monitor halten – aus anderen logischen Gründen – Österreich und die Schweiz als Vergleichsländer her. Je etwas mehr als 1000 Personen wurden für die repräsentative Erhebung pro Land befragt. Und siehe da: Im DACH-Vergleich steht Österreich bei der E-Government-Nutzung klar als Spitzenreiter da. Allerdings sinkt hierzulande langfristig die Zufriedenheit mit dem Angebot.

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Sinkende E-Government-Nutzung bei den Nachbarn

Es ist ein durchaus bemerkenswerter Trend, der in unseren deutschsprachigen Nachbarländern festzustellen ist. Seit 2012 sank in Deutschland und der Schweiz die Nutzung von E-Government-Angeboten. Zur Erklärung: In diese werden etwa die einfache Informationssuche auf Websites des öffentlichen Bereichs genau so wie E-Mail-Kommunikation mit öffentlichen Stellen und tatsächliche Antragstellungen hineingerechnet. Österreich, das bereits bei der ersten Erhebung mit 67 Prozent der Bevölkerung als NutzerInnen des Angebots im DACH-Vergleich an der Spitze lag, verzeichnet hingegen einen Aufwärtstrend. Inzwischen nutzen 74 Prozent der ÖsterreicherInnen E-Government-Services. Die Schweiz kommt bei 55, Deutschland gar nur bei 40 Prozent zu stehen.

Österreich in den meisten Teilbereichen vorne

Besonders herausstechend ist Österreichs Vorsprung in Sachen elektronischer Antragstellung. So wird etwa die Steuererklärung von 74 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen online erledigt (D: 42 Prozent; CH: 58 Prozent). Auch bei der Nutzungshäufigkeit unter den aktiven NutzerInnen liegt Österreich mit durchschnittlich 3,5 Mal im Jahr vor Deutschland und der Schweiz (beide 3,1). Ebenso liegt Österreich bei der Nutzung mobiler Government-Dienste im DACH-Vergleich vorne. In allen drei Ländern zeigt sich, dass vor allem der Bildungsgrad der Befragten ausschlaggebend für die Nutzung von E-Government-Services ist. Das Alter sei hingegen nahezu irrelevant, schreiben die StudienautorInnen.

Schramböck: „hinken der technischen Entwicklung hinterher“

Im Langzeitvergleich rückläufig ist dagegen die Zufriedenheit mit E-Government-Diensten in Österreich. Waren 2012 noch 79 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen zufrieden mit dem Angebot, sind es dieses Jahr nur mehr 72 Prozent (CH: 71; D: 58). Allerdings stieg die Zufriedenheit hierzulande zuletzt wieder an. 2017 hatte der Wert 64 Prozent betragen. „Österreich hat zu lange das hohe Niveau verwaltet und jetzt hinken wir der technischen Entwicklung hinterher. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von der öffentlichen Hand dieselbe Benutzerfreundlichkeit und Serviceorientierung, die sie von privaten Anbietern gewohnt sind. Je moderner und simpler die Angebote der Verwaltung sind, umso öfter werden sie genutzt und nachgefragt“, schreibt dazu Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung.

Konkrete Pläne

Man arbeite an entsprechenden Maßnahmen. Neben erleichterten Zugangsmodalitäten (Single-Sign-On) und verbesserter Benutzerfreundlichkeit stehe vor allem die Kompatibilität mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten im Fokus. Im Endausbau soll es möglich sein, Behördenwege via App auf einem zentralen Internetportal schnell und einfach zu erledigen, heißt es in der Aussendung. So sollen vorerst die zehn häufigsten Verwaltungswege der ÖsterreicherInnen digitalisiert werden. Ab März 2019 würden mit der elektronischen An- und Ummeldung, einer Erinnerung für die Passerneuerung und dem „digitalen Baby Point“ die ersten Amtswege mobil verfügbar sein.

⇒ Zur Page des eGovernment Monitor mit Studiendownload

Andreas Tschas und Margarete Schramböck im Video-Interview zur Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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