16.09.2025
GLOBAL INNOVATION INDEX

Österreich bleibt unter den Top 20 der innovativsten Länder weltweit

Österreich belegt im veröffentlichten Global Innovation Index Platz 19 von 139 bewerteten Volkswirtschaften. Die Stärken liegen in den Bereichen Forschung & Entwicklung sowie Infrastruktur.
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(c) Adobestock

Der Global Innovation Index erscheint jährlich und wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der französischen Wirtschaftshochschule INSEAD sowie der Cornell University herausgegeben. Im vergangenen Jahr belegte Österreich Rang 17, fiel jedoch nun um zwei Plätze auf Rang 19 zurück. Seit 2020 liegt Österreich konstant zwischen Platz 17 und 19. Damit zählt das Land – gemäß der Definition der Studie – zu den Innovation Leaders und befindet sich unter den Top 25 Ländern mit den stärksten Innovationsleistungen.

Mangel an Risikokapital

Österreich konnte vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung, bei Patenten sowie im Bereich der grundlegenden Infrastruktur überzeugen. In allen bewerteten Kategorien schneidet das Land besser ab als der europäische Durchschnitt. Österreich rutscht zwei Ränge zurück. Als Gründe werden der Mangel an Risikokapital genannt. Dazu heißt es: „Mit -25,8 % zwischen 2023 und 2024 drückt er das österreichische Ergebnis nach unten.“

„Der Global Innovation Index bestätigt Österreichs starke Position als Innovationsstandort. Aber er zeigt auch klar auf, wo wir ansetzen müssen – bei der Verfügbarkeit von Kapital für junge und innovative Unternehmen“, betont Stefan Harasek, Präsident des Österreichischen Patentamts.

Maßnahmen der Regierung für Innovation 

Die Bundesregierung hat das Problem der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten laut Patentamt erkannt und bereits Maßnahmen gesetzt. Ein zentrales Projekt dabei ist “IP Finance”, das Teil des aktuellen Regierungsprogramms ist und nun umgesetzt wird. Damit soll es künftig möglich sein, auch immaterielle Werte wie Patente oder geistige Eigentumsrechte in Unternehmensbilanzen aufzunehmen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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