14.08.2017

Österreich auf Platz 3 der „Emerging Startup Hubs“ – kein Grund zum Feiern

In der Studie "The Rise Of The (Global) Rest" des US-Consulting-Unternehmens CB belegt Österreich den dritten Platz der "Emerging Startup Hubs". Ein Nachweis für die positive Entwicklung? Primär zeigt die Studie auf, wo Österreich im internationalen Vergleich eigentlich (noch) steht.
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Platz 3 der „Emerging Startup Hubs“ – Wien hat sich diesen Titel im Städte-Ranking, Österreich im Länder-Ranking in einer Studie des US-Consulting-Unternehmens CB geholt. Damit wäre bewiesen: Es geht hierzulande bergauf. Oder? Eine genauere Betrachtung der Studie – sie heißt bezeichnenderweise „The Rise Of The (Global) Rest“ – zeigt zwei Dinge, die bei aller aufkommenden Freude zu beachten sind. Erstens handelt es sich um ein Ranking, bei dem ausschließlich der Anteil am weltweit investierten Venture Capital-Volumen gereiht wird. Und es ist eine Rangfolge der Zwerge. Genauer gesagt jener mehr als 50 Länder, die weltweit am unteren Ende der VC-Investitionen stehen und zusammen auf nur fünf Prozent der globalen Investments kommen. Zweitens werden nicht nur Investitionen in Startups gezählt, sondern auch B-, C- und D-Runden. Ein Ausreißer kann da schnell das Ranking durcheinanderwirbeln. Und genau das ist im Fall von Österreich passiert.

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Hinter Indonesien und Polen…

Mit 0,25 Prozent Anteil am globalen VC-Volumen steht Österreich im CB-Ranking auf Platz 3 hinter Indonesien (0,46 Prozent) und Polen (0,31 Prozent). Wien liegt im Städte-Ranking mit 0,17 Prozent hinter Jakarta (0,35 Prozent) und Dubai (0,18 Prozent) ebenfalls auf Platz drei. Und nun ein paar Vergleiche. Deutschland liegt mit drei Prozent beim zwölffachen des österreichischen Anteils, Großbritannien liegt mit sechs Prozent beim 24-fachen Anteil. Und die USA kommen auf 58 Prozent des globalen VC-Volumens (also das 232-fache des österreichischen Anteils). Nun, die sind eben eine Kategorie für sich.

„Österreich am Weg zum Gründerland Nummer 1? Wir müssen ja nur noch ein paar Ligen aufsteigen.“

Vom dritten Platz in der Regionalliga zum Champions League-Triumph?

Das Österreich in diesem Ranking den dritten Platz belegt ist also nicht gerade ein Grund zum Feiern. Klar, für den Fußballverein in der Regionalliga, der am Ende der Saison am dritten Platz landet, mag auch das ein schöner Erfolg sein. Die Spieler dieses Vereins wissen dennoch: Mit den Vereinen in der Bundesliga oder gar in der Champions League können sie es nicht aufnehmen. Die spielen eben sprichwörtlich „in einer anderen Liga“. In diesem Zusammenhang wirkt die immer wieder kommunizierte politische Zielsetzung dann eher lächerlich: Österreich am Weg zum Gründerland Nummer 1? Wir müssen ja nur noch ein paar Ligen aufsteigen. Zugegeben: Bei diesem Ziel zählen auch andere Dinge als das VC-Volumen. Aber jeder weiß: Wichtig ist dieses trotzdem.

Ein Haken namens Tricentis

Nun kann man natürlich argumentieren, dass Österreich klein ist (das machen wir ja gerne). Mit einem Zehntel der deutschen Bevölkerung auf ein Zwölftel des deutschen VC-Volumens zu kommen ist ja nun nicht so tragisch, oder? Stimmt, das Verhältnis ist in Ordnung. Die Sache hat nur leider einen Haken. Und dieser Haken heißt Tricentis. Das zehn Jahre alte Wiener Unternehmen (also kein Startup) hat Anfang des Jahres in einer B-Runde 165 Millionen US-Dollar aufgestellt – von einem US-VC-Fonds. Insgesamt werden in der Studie für Österreich 176 Millionen US-Dollar Investment bislang in diesem Jahr angegeben. Abgesehen von Tricentis, das sein Geld nicht von österreichischen Investoren bekam, konnten 2017 bis jetzt also noch 11 Millionen Dollar aufgestellt werden. Das ist dann im internationalen Vergleich doch recht bescheiden. 2016 waren es übrigens insgesamt 45 Millionen. 2015 gab es ähnliche Ausreißer wie Tricentis, etwa 120 Millionen Dollar für Nabriva Therapeutics (damals neun Jahre alt) in einer B-Runde – gesamt kam Österreich da auf 247 Millionen Dollar.

„Durch 165 Millionen Dollar von einem amerikanischen VC für ein einzelnes Nicht-Startup schummelt sich das Land auf das Podest der VC-Zwerge.“

Hoffen auf den Aufstieg in die nächste Liga

Fazit: Die Studie ist alles andere als ein Grund zum Feiern. Denn sie zeigt eigentlich: Die Lage der Anschlussfinanzierung ist in Österreich ist nach wie vor mies. Durch 165 Millionen Dollar von einem amerikanischen VC für ein einzelnes Nicht-Startup schummelt sich das Land auf das Podest der VC-Zwerge. Gibt es kommendes Jahr keine solche B-Runde, rutscht Österreich wieder aus der relativen in die totale Bedeutungslosigkeit. Aber lassen wir den Pessimismus beiseite: Es gibt einige Jungunternehmen, die sich in den kommenden Jahren für große B-Runden anbieten und so könnte es sogar mit dem Aufstieg in die nächste Liga etwas werden. Schön wäre es dann noch, wenn die Investments nicht zum überwiegenden Großteil aus dem Ausland kämen. Milliardäre hätten wir hier prinzipiell genug.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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