08.07.2021

Ökosteuerreform: Blümel kündigt CO2-Bepreisung ab 2022 an

Der Finanzminister ging in einer Fragestunde im Nationalrat aber noch kaum auf Details zur geplanten Ökosteuerreform ein.
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Finanzminister Gernot Blümel sprach bei einer Fragestunde im Nationalrat zur geplanten Ökosteuerreform
Finanzminister Gernot Blümel sprach bei einer Fragestunde im Nationalrat zur geplanten Ökosteuerreform | © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

In Sachen Klimaschutz-Politik ist sie nicht nur in Österreich einer der größten Streitpunkte der vergangenen Jahre: Eine mögliche CO2-Steuer. Das Wort nahm Finanzminister Gernot Blümel bei einer Fragestunde heute im Nationalrat auch nicht in den Mund. Klar ist trotzdem: Die Regierung will das Thema nun endgültig angehen und im ersten Quartal kommenden Jahres im Rahmen einer „Ökosteuerreform“ umsetzen, bei der unter anderem ebenfalls die NoVA (Normverbrauchsabgabe beim Neufahrzeug-Kauf) weiter erhöht werden soll.

Schrittweise Umsetzung der CO2-Bepreisung

„CO2 wird ab 2022 einen Preis bekommen“, sagt Blümel. Nach welchem Modus die von den meisten Experten empfohlene CO2-Bepreisung genau funktionieren werde, sagte er aber noch nicht. Jedenfalls werde eine schrittweise Umsetzung erfolgen. „Das wird sukzessive ansteigen“, so Blümel. Damit wolle man nachhaltige Lenkungseffekte erzielen und Schritte wie den weiteren Austausch von Ölkesselheizungen forcieren.

Die CO2-Bepreisung ist nur ein Teilaspekt der geplanten „Ökosteuerreform“, in der sich auch mehrere Maßnahmen ohne ökologischem Lenkungseffekt finden werden. Der Minister verspricht ein Paket, „das sich sehen lassen kann“. Damit sollen trotz eines Festhaltens am Schuldenabbau nach der Krise gleichzeitig Unternehmen und Arbeitnehmer entlastet werden. Auf die Frage wie das gleichzeitig möglich sei antwortet Blümel: „Über eine gute Wirtschafts- und Standortpolitik“.

„Ökosteuerreform“: Auch KÖSt- und Einkommenssteuer-Senkung geplant

Unternehmen will man im Rahmen der Reform mit der bereits im Regierungsprogramm angekündigten Senkung der Körperschaftssteuer entlasten. Bei der Besteuerung von Arbeitnehmern wolle man an den untersten drei Stufen drehen, meint der Minister. Der Eingangssteuersatz ist bereits von 25 auf 20 Prozent gesenkt worden. Das habe den betroffenen insgesamt 1,6 Milliarden Euro gebracht, sagt Blümel. Diesen Weg wolle man weitergehen. Im Konkreten dürfte man sich dabei wohl an das Regierungsprogramm halten: Dort ist die Reduktion der zweiten und dritten Steuertarife von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent vorgesehen.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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