15.12.2021

Ökosoziale Steuerreform: Krypto-Steuer (als Randthema) beschlossen

In einer Ministerrats-Pressekonferenz wurde heute die lange angekündigte "Ökosoziale Steuerreform" präsentiert. Nicht erwähnt wurde die Krypto-Steuer. Beschlossen ist sie - mit kleinen Änderungen - trotzdem.
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Magnus Brunner ist der neue Finanzminister - ökosoziale Steuerreform und Krypto-Steuer
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BKA / Dragan Tatic

Bereits im Regierungsprogramm von Türkis-Grün wurde sie angekündigt: die “Ökosoziale Steuerreform”. Nach coronabedingten Verzögerungen ist es jetzt soweit. Heute wurden bei einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat von Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erste Details genannt. Einige Maßnahmen werden bereits mit Anfang 2022 inkrafttreten.

Ökosoziale Steuerreform: Steuersenkungen und CO2-Bepreisung als Kern

Kern der “Ökosozialen Steuerreform” sind die bereits seit längerem angekündigte Steuersenkungen für die nächsten Steuerstufen, nachdem die niedrigsten bereits vor einigen Monaten entlastet wurden, sowie die Bepreisung von CO2 (30 Euro pro Tonne) mit einer gleichzeitigen regional gestaffelten Anpassung des Klimabonus. Bei der Entlastung handle es sich um 3,8 Millionen Steuerzahler:innen, betont der Kanzler. Der Vizekanzler sieht die Regelung zur CO2-Bepresiung als Vorbild für andere europäische Staaten, etwa auch für die neue deutsche Regierung. Der Finanzminister betont prognostizierte positive Effekte der Reform auf das Wirtschaftswachstum. Es sei gelungen, ökonomische mit ökologischen und sozialen Aspekten zu verbinden.

Krypto-Steuer: kleine Änderungen, aber weiterhin rückwirkende Besteuerung von Gewinnen

Neben den Kern-Themen gibt es ein Konvolut an weiteren Maßnahmen im Rahmen der Reform, etwa eine Erhöhung des Familienbonus von 1500 auf 2000 Euro oder einen Investitionsfreibetrag, der ökologische Investitionen begünstigen soll. Mit keinem Wort in der Pressekonferenz erwähnt, aber ebenfalls beschlossen, wurde die auch bereits vorab im Entwurf bekannte neue Krypto-Steuer. Einige im Vorfeld am Gesetzesentwurf geäußerte Kritikpunkte wurden dabei berücksichtigt: Heimische Plattformen sind nun etwa erst ab 2024 verpflichtet, die Kapitalertragssteuer (KESt) abzuführen. Die mit März 2021 rückwirkende Besteuerung auf Trading-Gewinne – konkret in Form einer 27,5-prozentigen Wertpapier-KESt – bleibt allerdings.

Im Wortlaut heißt es auf Anfrage des brutkasten aus dem Finanzministerium: “Einkünfte aus Kryptowährungen sollen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent und somit der Kapitalertragsteuerabzugspflicht unterliegen, sofern ein inländischer Abzugsverpflichteter vorliegt. Die Verpflichtung zum KESt-Abzug soll erst ab 2024 bestehen (davor Besteuerung im Rahmen der Veranlagung), um etwaige – aufgrund der zeitknappen Umstellung – auftretende Fehlerquellen zu minimieren und eine fristgerechte Einrichtung der IT-Prozesse zu gewährleisten”.

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Freundschaft, Freundschaft im Job
(c) Stock.Adobe/charmedlightph - Freundschaften am Arbeitsplatz können positive Effekte auslösen.

Liebeleien am Arbeitsplatz, Intimitäten auf Weihnachtsfeiern und Work-Husbands und -Wives sind ein längst bekanntes Metier der Arbeitswelt. Was aber kaum thematisiert wird, sind Freundschaften im Job. Dies hat nun der willhaben-Jobmarktplatz geändert und 1.050 User:innen zum Thema “Freundschaft am Arbeitsplatz” befragt.

Team-Building für Freundschaften hilfreich

Aus der Umfrage lässt sich herauslesen, dass drei Viertel der Arbeitnehmer:innen in ihrem derzeitigen Job Freundschaften geschlossen haben – konkret meinten 10,2 Prozent “eine” und 66,5 Prozent “mehrere” Freundschaft(en) über ihre Arbeit gefunden zu haben. Als besonders gesellig erweisen sich dabei Kärntner:innen, Steirer:innen und Wiener:innen.

Um Kolleg:innen näher kennenzulernen, zeigten sich vor allem vom Arbeitgeber oder Arbeitgeberin organisierte Team-Building-Maßnahmen und gemeinsame Unternehmungen hilfreich. Mit 58,1 Prozent hat mehr als die Hälfte der Befragten den Eindruck, dass Freundschaften bei ihrem derzeitigen Job gefördert werden.

Das Feierabend-Getränk

Auf der anderen Seite ist es aber auch das ein oder andere Feierabend-Getränk, das aus Arbeitskolleg:innen Freund:innen werden lässt. Auch hier sind es etwa drei Viertel der Befragten, die der Thematik positiv gegenüberstehen. Im Detail empfinden es 22,1 Prozent als “sehr angenehm” und wichtig für den Teamgeist und weitere 51 Prozent als “eher angenehm”. Dem gegenüber steht jedoch etwa ein Viertel der willhaben-Nutzer:innen, die mit “eher unangenehm, ich nehme selten teil” geantwortet haben oder solche Aktivitäten überhaupt vermeiden.

Bemerkenswert ist zudem, dass nicht nur der direkte Kontakt Freundschaften fördern kann. In Zeiten der Digitalisierung spielen sie sich zu einem gewissen Teil in den sozialen Netzwerken ab. Ein Viertel der Befragten nimmt eine Anfrage immer an, wenn sich ein/e Arbeitskolleg:in in den sozialen Medien vernetzen will. Weitere 52,5 Prozent “nehmen die Anfrage an, wenn sie sich mit der Person gut verstehen”. 11,3 Prozent nutzen keine sozialen Netzwerke.

Bei Vorgesetzten sieht die Sache jedoch etwas anders aus. Arbeitnehmer:innen zeigen sich hier aufgeschlossen, wenn auch etwas zögerlicher. Während die überwiegende Mehrheit offen ist, Führungspersonal auf Instagram und Co. zu adden, ist der Anteil jener, die dies eher bzw. gänzlich ausschließt, mit 29,3 Prozent merklich höher als bei Kolleg:innen, die sich beruflich auf derselben hierarchischen Ebene befinden.

Folgen der Freundschaft

Doch was sind die Folgen davon, sich mit Kolleg:innen zu befreunden? Am häufigsten genannt wurden dabei “besserer Teamzusammenhalt” (77,4 Prozent), “mehr Spaß während des Arbeitstages” (77,2 Prozent) sowie “höhere Zufriedenheit und Wohlbefinden bei der Arbeit” (72,4 Prozent). Gefolgt von zwei Faktoren in puncto Produktivität, nämlich “schnellere Problemlösung durch gegenseitige Unterstützung” (63,9 Prozent) und “erhöhte Motivation” (57,5 Prozent).

Als Kehrseite der Medaille und als Problemfall wird die Bevorzugung einzelner Kolleg:innen (51,6 Prozent) genannt, auch “Schwierigkeiten, berufliche und persönliche Grenzen zu wahren” (44,8 Prozent) sowie “Ablenkung und reduzierte Produktivität” (40,3 Prozent) werden hier als Nachteil angeführt.

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