15.12.2021

Ökosoziale Steuerreform: Krypto-Steuer (als Randthema) beschlossen

In einer Ministerrats-Pressekonferenz wurde heute die lange angekündigte "Ökosoziale Steuerreform" präsentiert. Nicht erwähnt wurde die Krypto-Steuer. Beschlossen ist sie - mit kleinen Änderungen - trotzdem.
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Magnus Brunner ist der neue Finanzminister - ökosoziale Steuerreform und Krypto-Steuer
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BKA / Dragan Tatic

Bereits im Regierungsprogramm von Türkis-Grün wurde sie angekündigt: die „Ökosoziale Steuerreform“. Nach coronabedingten Verzögerungen ist es jetzt soweit. Heute wurden bei einer Pressekonferenz nach dem Ministerrat von Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner erste Details genannt. Einige Maßnahmen werden bereits mit Anfang 2022 inkrafttreten.

Ökosoziale Steuerreform: Steuersenkungen und CO2-Bepreisung als Kern

Kern der „Ökosozialen Steuerreform“ sind die bereits seit längerem angekündigte Steuersenkungen für die nächsten Steuerstufen, nachdem die niedrigsten bereits vor einigen Monaten entlastet wurden, sowie die Bepreisung von CO2 (30 Euro pro Tonne) mit einer gleichzeitigen regional gestaffelten Anpassung des Klimabonus. Bei der Entlastung handle es sich um 3,8 Millionen Steuerzahler:innen, betont der Kanzler. Der Vizekanzler sieht die Regelung zur CO2-Bepresiung als Vorbild für andere europäische Staaten, etwa auch für die neue deutsche Regierung. Der Finanzminister betont prognostizierte positive Effekte der Reform auf das Wirtschaftswachstum. Es sei gelungen, ökonomische mit ökologischen und sozialen Aspekten zu verbinden.

Krypto-Steuer: kleine Änderungen, aber weiterhin rückwirkende Besteuerung von Gewinnen

Neben den Kern-Themen gibt es ein Konvolut an weiteren Maßnahmen im Rahmen der Reform, etwa eine Erhöhung des Familienbonus von 1500 auf 2000 Euro oder einen Investitionsfreibetrag, der ökologische Investitionen begünstigen soll. Mit keinem Wort in der Pressekonferenz erwähnt, aber ebenfalls beschlossen, wurde die auch bereits vorab im Entwurf bekannte neue Krypto-Steuer. Einige im Vorfeld am Gesetzesentwurf geäußerte Kritikpunkte wurden dabei berücksichtigt: Heimische Plattformen sind nun etwa erst ab 2024 verpflichtet, die Kapitalertragssteuer (KESt) abzuführen. Die mit März 2021 rückwirkende Besteuerung auf Trading-Gewinne – konkret in Form einer 27,5-prozentigen Wertpapier-KESt – bleibt allerdings.

Im Wortlaut heißt es auf Anfrage des brutkasten aus dem Finanzministerium: „Einkünfte aus Kryptowährungen sollen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent und somit der Kapitalertragsteuerabzugspflicht unterliegen, sofern ein inländischer Abzugsverpflichteter vorliegt. Die Verpflichtung zum KESt-Abzug soll erst ab 2024 bestehen (davor Besteuerung im Rahmen der Veranlagung), um etwaige – aufgrund der zeitknappen Umstellung – auftretende Fehlerquellen zu minimieren und eine fristgerechte Einrichtung der IT-Prozesse zu gewährleisten“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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