03.09.2018

Gesetz zur Öffnung des “dritten Markts” für Startups und KMU in Begutachtung

Bei einer Pressekonferenz zur Börsianer Messe '18 im Finanzministerium in Wien gab Finanzminister Hartwig Löger ein Update zur Öffnung des "dritten Markts" an der Wiener Börse für Startups und KMU. Diskutiert wurde die Liberalisierung des Kapitalmarkts.
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Löger: Update zur Öffnung des dritten Markts an der Börse für Startups und KMU
(c) Börsianer: Bei der Pressekonferenz (v.l.n.r.): Peter Bartos (Partner, BDO), Franz Gasselsberger (Generaldirektor Oberbank), Dominik Hojas (Chefredakteur Börsianer), Hartwig Löger (Finanzminister), Werner Kretschmer (Österreich-Chef Amundi)

Es sind zwei große politische Ziele, die zusammenspielen, wenn es um die Öffnung des “dritten Markts” an der Wiener Börse für KMU und Startups geht. Konkret soll dieser dritte Markt, nach einer entsprechenden Reform, (wieder) das Handeln von Inhaberaktien für kleinere Unternehmen ermöglichen. Das sind Anteils-Papiere, die nicht explizit auf einen Namen ausgestellt sind. Seit einer Gesetzesänderung 2011 im Lichte von Geldwäsche- und Intransparenz-Vorwürfen, war die Ausgabe solcher Inhaberaktien am dritten Markt börsennotierten Unternehmen vorbehalten – also – vereinfacht gesagt – den ganz großen Playern.

+++ 12 Startups stellen bei der Börsianer Messe 18 aus +++

Öffnung des dritten Markts: Kapitalmarkt und Unternehmensfinanzierung

Bei einer Pressekonferenz zur Börsianer Messe ’18 (⇒ zum brutkasten-Bericht) gab Finanzminister Hartwig Löger nun bekannt, dass die bereits vor längerem Angekündigte Gesetzesänderung zur Öffnung des dritten Markts seit Freitag in Begutachtung ist. Die oben erwähnten zwei Ziele: Eine Stärkung des Kapitalmarkts und eine Erleichterung in der Unternehmensfinanzierung. “Das ermöglicht auch unseren Nischenplayern, darunter einige Weltmarktführer, den Zugang zur Börse”, sagt Löger. Er schränkt zugleich ein: “Es ist aber wichtig zu erkennen, dass Kapitalmarkt und Kapitalisierung nicht nur über den Börsenplatz passieren. Wir arbeiten an einer Stimulanz für Österreich, dass privates Kapital mehr in die Unternehmensfinanzierung fließt”.

“Wieder Luft” nach “Strangulierung”

Zugleich wolle man auch auf institutioneller Ebene die Möglichkeiten zur Vergabe von Risikokapital verbessern, sagt Löger an anderer Stelle. Später im Brutkasten-Video-Interview (siehe unten), signalisiert er auch Offenheit gegenüber einem staatlich unterstützten Dach-Fonds. Generell ortet er nach einer Phase einer “teilweisen Strangulierung” durch Regulatorien seit dem Finanz-Krisenjahr 2008 die “Hoffnung, wieder Luft zu haben”. Auch die Finanztransaktionssteuer sieht er als ein “schwieriges Erbe” seines Vorgängers, das mit derzeitigem Stand “so nicht sinnvoll” sei.

Video-Interview mit Finanzminister Hartwig Löger, Franz Gasselsberger (Oberbank) und Dominik Hojas (Börsianer)

Fürsprecher für die “Entfesselung” des Kapitalmarkts

Und was die Liberalisierung des Finanzmarkts angeht, ist er mit den anderen sechs Podiums-Teilnehmern, die bei der Pressekonferenz auftreten, fast einig. Fast, weil diese sich größtenteils noch stärkere Schritte in der “Entfesselung” des Kapitalmarkts wünschen.

“Könnten kleine Unternehmen nicht anders berichten müssen, als große?”

Darunter ist etwa Richard Wolf von der Wiener Kanzlei Wolf-Theiss. Er richtet einen ganzen “Wunsch-Katalog” an Löger. Eines seiner zentralen Anliegen: “Die Compliance für Unternehmen im Börsenbereich ist wahnsinnig schwierig. Könnte man da nicht zielgruppenadäquate Regelungen treffen? Könnten kleine Unternehmen nicht anders berichten müssen, als große?”, fragt er. Löger bedient sich dazu einer Politiker-Floskel: “Es gibt hier keinen Schalter, den man einfach umlegen kann”. Die Regierung leite derzeit – allgemein gesprochen – Schritte ein und er könne zu diesem Zeitpunkt nichts vorwegnehmen.

Steuer-Incentives für “kleine” Risiko-Anleger

Werner Kretschmer, Österreich-Chef von Amundi, Europas größter Fonds-Gesellschaft, führt einen weiteren Punkt ins Treffen. Derzeit investiere man am Kapitalmarkt bei hohem Risiko zu geringer Rendite. “Trotzdem sind die Zeiten der Risiko-losen Veranlagung mit dem Sparbuch vorbei – die Zinsen werden nicht wieder so hoch hinaufgehen wie früher”, sagt Kretschmer. Mann müsse daher, wie in anderen Ländern, riskantere Veranlagungen für Endverbraucher steuerlich inzentivieren.

“Bildung ist der beste Anlegerschutz”

Wilhelm Celeda von der Raiffeisen Centrobank, der am Podium die Wiener Börse vertritt, liefert dazu eine passende Statistik. In den USA wären mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Aktien investiert. In Österreich seien es gerade rund vier Prozent. Er sieht einen Lösungsweg auch im Bildungsbereich. “Bildung ist der beste Anlegerschutz. Eine bessere Akzeptanz des Kapitalmarkts kann schon im Schulwesen hergestellt werden. Und Bildung bringt sicher mehr als MiFID-Formulare”. (Anm.: “Markets in Financial Instruments Directive” der EU)

FinTechs und die Komponente Mensch

Auch das Thema FinTech kommt bei der Pressekonferenz übrigens zur Sprache – vor allem aus Banken-Sicht. Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank (Anm. Die einzige österreichische Bank, die derzeit neue Filialen eröffnet), sieht die Komponente Mensch in der Digitalisierungsdebatte unterbelichtet. “Online werden alle auf Dauer das Gleiche Anbieten. Wir können uns nur über die menschliche Ebene differenzieren”. Momentan beobachte er, dass zwar 80 Prozent der Bankgeschäfte online erledigt würden, “Einige Themen kann man aber einfach nicht digital abbilden”.

⇒ Zur Page der Börsianer-Messe

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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