03.09.2018

Gesetz zur Öffnung des “dritten Markts” für Startups und KMU in Begutachtung

Bei einer Pressekonferenz zur Börsianer Messe '18 im Finanzministerium in Wien gab Finanzminister Hartwig Löger ein Update zur Öffnung des "dritten Markts" an der Wiener Börse für Startups und KMU. Diskutiert wurde die Liberalisierung des Kapitalmarkts.
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Löger: Update zur Öffnung des dritten Markts an der Börse für Startups und KMU
(c) Börsianer: Bei der Pressekonferenz (v.l.n.r.): Peter Bartos (Partner, BDO), Franz Gasselsberger (Generaldirektor Oberbank), Dominik Hojas (Chefredakteur Börsianer), Hartwig Löger (Finanzminister), Werner Kretschmer (Österreich-Chef Amundi)

Es sind zwei große politische Ziele, die zusammenspielen, wenn es um die Öffnung des “dritten Markts” an der Wiener Börse für KMU und Startups geht. Konkret soll dieser dritte Markt, nach einer entsprechenden Reform, (wieder) das Handeln von Inhaberaktien für kleinere Unternehmen ermöglichen. Das sind Anteils-Papiere, die nicht explizit auf einen Namen ausgestellt sind. Seit einer Gesetzesänderung 2011 im Lichte von Geldwäsche- und Intransparenz-Vorwürfen, war die Ausgabe solcher Inhaberaktien am dritten Markt börsennotierten Unternehmen vorbehalten – also – vereinfacht gesagt – den ganz großen Playern.

+++ 12 Startups stellen bei der Börsianer Messe 18 aus +++

Öffnung des dritten Markts: Kapitalmarkt und Unternehmensfinanzierung

Bei einer Pressekonferenz zur Börsianer Messe ’18 (⇒ zum brutkasten-Bericht) gab Finanzminister Hartwig Löger nun bekannt, dass die bereits vor längerem Angekündigte Gesetzesänderung zur Öffnung des dritten Markts seit Freitag in Begutachtung ist. Die oben erwähnten zwei Ziele: Eine Stärkung des Kapitalmarkts und eine Erleichterung in der Unternehmensfinanzierung. “Das ermöglicht auch unseren Nischenplayern, darunter einige Weltmarktführer, den Zugang zur Börse”, sagt Löger. Er schränkt zugleich ein: “Es ist aber wichtig zu erkennen, dass Kapitalmarkt und Kapitalisierung nicht nur über den Börsenplatz passieren. Wir arbeiten an einer Stimulanz für Österreich, dass privates Kapital mehr in die Unternehmensfinanzierung fließt”.

“Wieder Luft” nach “Strangulierung”

Zugleich wolle man auch auf institutioneller Ebene die Möglichkeiten zur Vergabe von Risikokapital verbessern, sagt Löger an anderer Stelle. Später im Brutkasten-Video-Interview (siehe unten), signalisiert er auch Offenheit gegenüber einem staatlich unterstützten Dach-Fonds. Generell ortet er nach einer Phase einer “teilweisen Strangulierung” durch Regulatorien seit dem Finanz-Krisenjahr 2008 die “Hoffnung, wieder Luft zu haben”. Auch die Finanztransaktionssteuer sieht er als ein “schwieriges Erbe” seines Vorgängers, das mit derzeitigem Stand “so nicht sinnvoll” sei.

Video-Interview mit Finanzminister Hartwig Löger, Franz Gasselsberger (Oberbank) und Dominik Hojas (Börsianer)

Fürsprecher für die “Entfesselung” des Kapitalmarkts

Und was die Liberalisierung des Finanzmarkts angeht, ist er mit den anderen sechs Podiums-Teilnehmern, die bei der Pressekonferenz auftreten, fast einig. Fast, weil diese sich größtenteils noch stärkere Schritte in der “Entfesselung” des Kapitalmarkts wünschen.

“Könnten kleine Unternehmen nicht anders berichten müssen, als große?”

Darunter ist etwa Richard Wolf von der Wiener Kanzlei Wolf-Theiss. Er richtet einen ganzen “Wunsch-Katalog” an Löger. Eines seiner zentralen Anliegen: “Die Compliance für Unternehmen im Börsenbereich ist wahnsinnig schwierig. Könnte man da nicht zielgruppenadäquate Regelungen treffen? Könnten kleine Unternehmen nicht anders berichten müssen, als große?”, fragt er. Löger bedient sich dazu einer Politiker-Floskel: “Es gibt hier keinen Schalter, den man einfach umlegen kann”. Die Regierung leite derzeit – allgemein gesprochen – Schritte ein und er könne zu diesem Zeitpunkt nichts vorwegnehmen.

Steuer-Incentives für “kleine” Risiko-Anleger

Werner Kretschmer, Österreich-Chef von Amundi, Europas größter Fonds-Gesellschaft, führt einen weiteren Punkt ins Treffen. Derzeit investiere man am Kapitalmarkt bei hohem Risiko zu geringer Rendite. “Trotzdem sind die Zeiten der Risiko-losen Veranlagung mit dem Sparbuch vorbei – die Zinsen werden nicht wieder so hoch hinaufgehen wie früher”, sagt Kretschmer. Mann müsse daher, wie in anderen Ländern, riskantere Veranlagungen für Endverbraucher steuerlich inzentivieren.

“Bildung ist der beste Anlegerschutz”

Wilhelm Celeda von der Raiffeisen Centrobank, der am Podium die Wiener Börse vertritt, liefert dazu eine passende Statistik. In den USA wären mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Aktien investiert. In Österreich seien es gerade rund vier Prozent. Er sieht einen Lösungsweg auch im Bildungsbereich. “Bildung ist der beste Anlegerschutz. Eine bessere Akzeptanz des Kapitalmarkts kann schon im Schulwesen hergestellt werden. Und Bildung bringt sicher mehr als MiFID-Formulare”. (Anm.: “Markets in Financial Instruments Directive” der EU)

FinTechs und die Komponente Mensch

Auch das Thema FinTech kommt bei der Pressekonferenz übrigens zur Sprache – vor allem aus Banken-Sicht. Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank (Anm. Die einzige österreichische Bank, die derzeit neue Filialen eröffnet), sieht die Komponente Mensch in der Digitalisierungsdebatte unterbelichtet. “Online werden alle auf Dauer das Gleiche Anbieten. Wir können uns nur über die menschliche Ebene differenzieren”. Momentan beobachte er, dass zwar 80 Prozent der Bankgeschäfte online erledigt würden, “Einige Themen kann man aber einfach nicht digital abbilden”.

⇒ Zur Page der Börsianer-Messe

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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