23.09.2025
CLEANLOOP

ÖFB-Nationaltormann nun Co-Founder eines OÖ-Reinigungs-Startups

Die im Frühjahr 2025 gegründete CleanLoop FlexCo bietet eine Lösung für den Handel mit Restbeständen von Reinigungsmitteln an. Die kostenlose App dient dabei als digitale Plattform, um überschüssige Reinigungsprodukte österreichweit zu verkaufen und zu kaufen. ÖFB-Nationaltormann Alexander Schlager ist von Anfang an beim Unternehmen dabei.
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CleanLoop
© CleanLoop - Roman Hörantner (l.) und Alexander Schlager.

Das von Roman Hörantner 2025 gegründete Startup CleanLoop aus Gilgenberg (Oberösterreich) hat ein Re-Use-Geschäftsmodell im Sinne der Kreislaufwirtschaft konzipiert. Eine von ihm entwickelte App dient als digitaler Marktplatz, auf dem Unternehmen funktionsfähige Reinigungsgeräte und ungenutzte Reinigungsmittel kaufen und verkaufen können. Ziel ist es, die Umwelt zu schonen und zugleich Kosten zu sparen. Mit diesem Konzept konnte er Nationaltormann Alexander Schlager als Investor und Co-Founder für sich gewinnen.

CleanLoop mit Alexander Schlager

„Mir liegt sehr viel am Erhalt unserer Umwelt. Ich bin zu 100 Prozent vom Re-Use-Gedanken überzeugt und möchte einen Beitrag leisten“, sagt Schlager, der vor der Ausgründung der Firma (Anm.: App bestand schon davor) mit einem fünfstelligen Betrag als Co-Founder mit 25 Prozent Beteiligung eingestiegen ist.

„Alex ist ein Bekannter von einer Kundin, die Hygiene-Artikel verkauft und stark beim Thema Nachhaltigkeit involviert ist“, erklärt Hörantner, wie der „Red Bull Salzburg“-Goalie Mitgründer wurde. „Bei einem Treffen habe ich ihm die Idee erklärt und er war sofort Feuer und Flamme.“

„Zweites Leben“

Hörantner und Schlager wissen, dass Produktion, Verpackung, Transport und die spätere Entsorgung wertvolle Ressourcen und Energie verbrauchen. Daher mache es Sinn, einwandfreie Restbestände oder ausrangierte, aber noch voll funktionsfähige Produkte wieder in den Kreislauf zu bringen. Genau hier setzt CleanLoop an: Auf der digitalen Plattform können Unternehmen mit Putzmitteln und gebrauchten, gewerblichen Reinigungsgeräten handeln. „Wir schenken Reinigungschemie und Maschinen ein zweites Leben. Das ist ökologisch sinnvoll und ökonomisch klug“, erklärt der Geschäftsführer.

Die Motivation für das Re-Use-Geschäftsmodell basiert auf Hörantners jahrzehntelanger Erfahrung in der Reinigungsbranche.

„Für viele Geräte in Hotellerie, Gastronomie oder Industrie benötigt es spezielle Reinigungsmittel, die bei einem Gerätetausch meist über Jahre ungenützt in den Lagern zurückbleiben oder aber entsorgt werden, obwohl sie noch verwendbar wären“, präzisiert der Gründer. „Es ist weder wirtschaftlich sinnvoll, noch umweltfreundlich, solche Produkte halbvoll oder ungebraucht zu entsorgen.“

Zusätzlich können auch funktionstüchtige Geräte über die digitale Verkaufsplattform zu Geld gemacht bzw. kostengünstig erworben werden. Bedarf ortet Hörantner hier vor allem bei Jungunternehmer:innen, die bei der Anschaffung von Spül- oder Waschmaschinen Budget sparen wollen und daher auf Secondhand-Geräte setzen. „Das funktioniert sehr gut, solche Produkte sind auf der Plattform sehr schnell weg“, sagt Hörantner.

CleanLoop: Über 100 Kunden seit April

Allgemein bringe der Handel mit Reinigungsprodukten aus zweiter Hand ökologische und ökonomische Vorteile für alle Beteiligten: Verkäufer:innen vermeiden, dass Maschinen oder Mittel in Abstellräumen und Kellern von Betrieben verkümmern. Zusätzlich generieren sie Einnahmen. Käufer:innen können die Produkte in der Regel um rund 50 bis 70 Prozent günstiger erwerben, als vergleichbare Neuware. All das zahle in eine nachhaltige Zukunft ein, die österreichweit und auf EU-Ebene von einer Transformation zur Kreislaufwirtschaft geprägt ist, so Hörantner.

„Mit unserem Ansatz, ‚Wiederverwenden statt Ressourcen verschwenden‘ wollen wir Betriebe und Privatpersonen zu nachhaltigem Handeln motivieren und ihnen den Schritt auch erleichtern“, sagt er.

Aktuell verfügt das Startup über rund 100 Kunden, darunter zahlreiche aus dem Bereich Hotellerie und Gastronomie, vom Schlosshotel Lacknerhof in Flachau über das Genuss-Catering Monitzer & Berner in Kitzbühel bis zum Schloss Leopoldskron in Salzburg.

Re-use etablieren

Künftig möchte CleanLoop durch aktive Bewusstseinsförderung branchenübergreifend noch mehr Betriebe wie zum Beispiel Gebäudereiniger oder Hausbetreuer animieren, am digitalen Gebrauchtmarkt teilzunehmen. Das Einsparungspotenzial beim Ressourcenverbrauch von Reinigungsmitteln sei hoch: Der österreichische Markt für im Privatbereich verwendete Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel erzielte im Jahr 2025 einen Umsatz von etwa 834,76 Millionen Euro. Es wird prognostiziert, dass das Marktvolumen im Jahr 2029 auf 901,90 Millionen Euro ansteigen wird, was einem jährlichen Umsatzwachstum von 1,97 Prozent (CAGR 2025-2029) entspricht. Hinzu komme der umfangreiche gewerbliche Markt, der unter anderem Reinigungsprodukte für den industriellen Einsatz oder für Haushaltsreinigungsdienste beinhaltet.

Zu den nächsten Zielen des Startups zählen die eigene Awareness zu steigern und das Denken in Sachen Wiederverwertung zu steigern, wie Hörantner betont: „Wir haben seit April sehr viel Zeit mit Marketing verbracht, unser nächster Schritt beinhaltet, noch mehr Gastronomie und Hotellerie auf unsere Seite zu bringen. Wir wollen schlussendlich unsere Bekanntheit steigern. Und den Re-use-Gedanken in die Köpfe bringen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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