24.04.2026
WEITERE BETEILIGUNGEN?

Öbag-Strategie: Wunsch trifft auf Wirklichkeit

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer wünscht sich eine aktivere Rolle für die Staatsholding Öbag. Das bedeutet auch Offenheit für neue Beteiligungen an innovativen Unternehmen - in der Theorie.
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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Öbag-Chefin Edith Hlawati | © Johannes Zinner / Natascha Unkart Studio Koekart
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Öbag-Chefin Edith Hlawati | © Johannes Zinner / Natascha Unkart Studio Koekart

Das Porfolio der Staatsholding Öbag ist aktuell rund 32 Milliarden Euro wert. Die teilen sich allerdings auf nur sieben Beteiligungen auf: Bundesimmobiliengesellschaft BIG (100 Prozent), Post AG (52,8 Prozent), Verbund (51 Prozent), Casinos Austria (33,2 Prozent), OMV (31,5 Prozent), Telekom Austria und EuroTeleSites (jeweils 28,4 Prozent). Diese wiederum spülten im Vorjahr 1,263 Milliarden Euro an Dividende in die Staatskasse.

„Geänderte Erwartungshaltung“

Und damit lässt sich auch der aktuelle Zweck der Holding für die Republik zusammenfassen: Sie bessert das Budget auf. Ganz in diesem Sinne war die Zuständigkeit dafür bis vergangenes Jahr auch im Finanzministerium angesiedelt. Mit Start der schwarz-rot-pinken Regierung und der Übernahme des Ministeriums durch die SPÖ wanderte die Öbag-Zuständigkeit aber ins ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium. Und da gebe es eine „geänderte Erwartungshaltung“, wie Minister Wolfgang Hattmannsdorfer bei der Präsentation einer neuen Öbag-Strategie sagte.

Standortrelevante Ziele

Für ihn ist klar: Die Holding soll künftig eine aktivere Rolle einnehmen und „mehr als eine Dividendenbringerin sein“. Konkret sollen mit den bestehenden Portfolio-Unternehmen standortrelevante Ziele verfolgt werden, etwa der Ausbau kritischer Infrastruktur, die Steigerung der Energiesicherheit durch OMV und Verbund, die Stärkung der digitalen Souveränität durch Rechenzentren von A1 Telekom und der Aufbau eines flächendeckenden Logistiksystems durch die Post. Außerdem kündigte der Minister einen von der Öbag gemeinsam mit dem Complexity Science Hub aufgebauten KI-Hub an, der Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Startups vernetzen soll.

Weitere Beteiligungen?

Doch es sind nicht nur diese Zielsetzungen mit dem Bestandsportfolio. Auch weitere Beteiligungen stehen auf Basis der neuen Strategie zumindest im Raum – wenn der Minister auch sehr vage zur potenziellen Umsetzung bleibt. Die Aufgabe der Holding seien Beteiligungen „dort, wo der Standort ein kritisches Interesse hat“, meint Hattmannsdorfer und verweist darauf, dass bereits in der Vergangenheit immer wieder mögliche weitere Beteiligungen geprüft worden sind. Öbag-Chefin Edith Hlawati wird bei ihren Vorstellungen konkreter: „Wir können nicht in Fonds, Fremdanteile oder Aktien investieren. Und ich halte viel von Fonds“, sagt sie.

Einstimmiger Ministerratsbeschluss für Anteilsverkauf nötig

Die potenzielle Beteiligung an weiteren innovativen Unternehmen, etwa im Quantenbereich, was der Minister als „legitime Überlegung“ bezeichnet, wird aber nicht nur durch die von Hlawati genannten Einschränkungen erschwert. Man könne etwa nicht zusammen mit einem Private-Equity-Fonds bei einem Unternehmen einsteigen, erklärt die Managerin. Das gar nicht wegen Regelungen, die das verbieten, sondern weil jeder Verkauf einer Öbag-Beteiligung einstimmig im Ministerrat beschlossen werden muss. Auf diese Unsicherheit, vor allem in Bezug auf einen möglichen Exit, würde sich kein Fonds als Co-Investor einlassen.

Öbag dürfte vorerst Dividendenbringerin bleiben

Und auch sonst sind es politische Erwägungen, die die in der Strategie ausgeführten Wünsche zur Öbag wohl mit einer ernüchternden Wirklichkeit konfrontieren. Denn vor allem in der nach wie vor sehr angespannten Budgetlage wird die Holding ihre Rolle als Dividendenbringerin wohl nicht los werden. Das gilt für die Pläne mit dem bestehenden Portfolio, wie Hlawati ausführt: „Zu glauben, wir könnten eine Milliarde Euro weniger Dividende zahlen und dafür den Netzausbau beschleunigen – so geht das nicht.“ Mehr noch gilt es aber vermutlich für potenzielle weitere Beteiligungen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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