12.04.2018

Lange Nacht der Forschung: ÖAMTC-Startups zeigen, was sie zu bieten haben

Fünf Monate nach dem Finale der ÖAMTC Startup Challenge hat sich in der Kooperation mit den Sieger-Startups einiges getan. Bei der Langen Nacht der Forschung am 13. April zeigen sie im ÖAMTC-Mobilitätszentrum, was sie zu bieten haben.
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(c) ÖAMTC/APA-Fotoservice/Schedl: Andreas Fürlinger (Projekt Volare), Michael Sicher (roomchooser), Werner Richtsfeld (BikerSOS) und Oliver Schmerold (ÖAMTC-Direktor)
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Ein Motorradunfall passiert. Jetzt zählt jede Sekunde. Wie reagieren die Ersthelfer? Und vor allem: Wie lange dauert es, bis die Rettungskräfte verständigt sind? Das sind entscheidende Fragen. Wenn der Motorradfahrer die App des Linzer Startups BikerSOS nutzt, kann zumindest die zweite Frage klar beantwortet werden: Es dauert wenige Sekunden. Denn die App nutzt die Bewegungssensoren des Smartphones, um Stürze unmittelbar zu erkennen, und setzt sofort automatisch einen Notruf ab. Von den Funktionen der App können sich Besucher des ÖAMTC-Mobilitätszentrums bei der Langen Nacht der Forschung am 13. April live überzeugen. Mit einem ferngesteuerten Fahrzeug wird dort ein Crash simuliert. BikerSOS ist eines von drei Startups, die bei der ÖAMTC Startup Challenge im vergangenen November gewonnen haben.

+++ BikerSOS, roomchooser und Projekt Volare gewinnen bei der ÖAMTC Startup Challenge +++

Hotelzimmer-Selbsttest im Rollstuhl

Vielleicht sogar noch plastischer, als mit der erwähnten Crash-Simulation, geht es das zweite Sieger-Startup roomchooser bei der Präsentation seines Konzepts im ÖAMTC-Zentrum an. Dort können sich die Besucher in einen Rollstuhl setzen und müssen versuchen, im Nachbau eines nicht-barrierefreien Hotelzimmers zurechtzukommen. Das Wiener Startup betreibt nämlich eine Buchungsplattform für barrierefreie Hotelzimmer. Und eines zeige sich immer wieder, sagt Gründer Michael Sicher, der selbst im Rollstuhl sitzt: „Nur weil ein Zimmer vom Hotel als barrierefrei angegeben wird, ist es das nicht für jeden“. Seine Plattform bietet daher Detailfotos und eine große Zahl an Kriterien, anhand derer Menschen mit Behinderung sehen können, ob sich das Hotelzimmer tatsächlich für ihre Bedürfnisse eignet.

Senkrechtstartende Luftfahrzeuge und die Mobilität der Zukunft

Das PROJEKT VOLARE arbeitet an der Entwicklung innovativer Luftfahrzeugkonzepte und möchte so die Mobilität der Zukunft mitgestalten. Einen guten Überblick zur Vision und zum Projekt will man bei der Langen Nacht der Forschung den Besuchern bieten. „Erkunden Sie das Potential senkechtstartender Luftfahrzeuge und stellen Sie ihr Wissen bei einem Quiz unter Beweis“ – so die Beschreibung des Programmpunkts. Der große Plan des Startups hat es jedenfalls in sich: Das langfristige Ziel sei, rasch und umweltfreundlich von Tür zu Tür zu reisen, heißt es von PROJEKT VOLARE. Es sei gut vorstellbar, dass dann von abgelegenen Orten gestartet werde und direkt kleine Landeflächen an wichtigen Verkehrsknotenpunkten von Ballungszentren angesteuert würden. Von dort werde dann ein öffentliches Verkehrsmittel genutzt, um ans Ziel zu kommen.

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(c) ÖAMTC/APA-Fotoservice/Schedl: Andreas Fürlinger (Projekt Volare), Michael Sicher (roomchooser), Werner Richtsfeld (BikerSOS) und Oliver Schmerold (ÖAMTC-Direktor)

Kooperation „mit schnellen Schritten gestartet“

„Der ÖAMTC als erfahrener Partner im Bereich der Mobilität, speziell des Individualverkehres sowie auch die Erfahrung im Betrieb von Fluggeräten in dicht besiedelten Räumen, ist für uns sehr wertvoll“, sagt Andreas Fürlinger, Gründer von PROJEKT VOLARE. „Mit dem gesamten Team der Mobilitäts- und Innovationsabteilung sind wir mit schnellen Schritten gestartet und wurden gleich von Beginn an tatkräftig unterstützt. Sofort wurden spannende Gespräche mit unterschiedlichen Abteilungen, insbesondere mit der Flugrettung ermöglicht und wichtige Anknüpfungspunkte identifiziert“, erzählt er über die bisherige Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC. Alle drei Sieger-Startups bekamen durch die Challenge auch Arbeitsflächen im ÖAMTC-Zentrum für ein Jahr.

„Von gegenseitigem Engagement geprägt“

Auch Michael Sicher von roomchooser erzählt, man habe gute Anknüpfungspunkte mit dem ÖAMTC gefunden. „Konkret geplant sind momentan unter anderem ein gemeinsamer Auftritt bei der integra vom 25. bis 27. April in Wels und die Erarbeitung sowie Umsetzung einer Social Media-Strategie“. Sichers Befund: „Unsere Kooperation ist von gegenseitigem Engagement geprägt“. Auch der Austausch mit PROJEKT VOLARE und BikerSOS sei sehr nützlich und inspirierend.

Kooperation im Bereich Crash-Tests in Arbeit

Auch bei BikerSOS ist man ausgesprochen zufrieden mit der Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC. „Die Kooperation ist für uns perfekt. BikerSOS und der ÖAMTC ergänzen sich sehr gut und wir haben viele Punkte wo wir mit dem ÖAMTC kooperieren können. Die gesamte Zusammenarbeit mit dem Innovations-Team ist sehr unkompliziert und äußerst produktiv“, sagt Gründer Werner Richtsfeld. „Wir konnten schon mit mehreren Abteilungen zusammenarbeiten und sind unter anderem seit heuer Vorteilspartner des ÖAMTC, Partner der Fahrtechnikzentren und Unterstützer des Projektes ’sicherster Motorradfahrer Österreichs'“, erzählt er. Auch eine Kooperation im Bereich Crash-Tests sei in Arbeit.

Großes Programm bei der Langen Nacht der Forschung

Bei der Langen Nacht der Forschung wird es neben den Startup-Projekten noch viel mehr im ÖAMTC-Mobilitätszentrum zu sehen geben. So lädt der Mobilitätsclub etwa zu einer „Zeitreise“ vom ersten Pannenfahrzeug bis zum modernen Onboard-Diagnose-Tool. Einblick gibt es auch in die Arbeit der Flugrettung. Kopfstehen im Unfallsimulator, ein VR-Simulator, eine Airbag-Simulation und vieles mehr sollen alle von Tech-Spezialisten bis Familien mit kleinen Kindern ansprechen.

⇒ Zur Page des ÖAMTC

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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