17.08.2017

ÖAMTC Startup Challenge: Gemeinsam in die “bunte Zukunft” der Mobilität

Der ÖAMTC will Startups mit Know-how, Marktzugang, Medienpräsenz und einem Arbeitsplatz in der Zentrale unterstützen. Die Bewerbung läuft bis 30. September.
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(c) ÖAMTC: Florian Moosbeckhofer

Startup-Programme gibt es derzeit einige – auch im Mobility-Bereich. Die ÖAMTC Startup Challenge sticht dabei durch ein entscheidendes Merkmal heraus: “Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Wir können das ohne großen Eigennutzen machen”, erklärt Florian Moosbeckhofer, Projektleiter der Startup Challenge und Leiter der Abteilung “Innovation & Mobilität” beim ÖAMTC. Deswegen sei man auch nicht an Anteilen interessiert, sondern daran, Startups zu unterstützen und mit ihnen die Mobilität der Zukunft zu gestalten. Und was seine Möglichkeiten angeht, muss sich der gemeinnützige Verein nicht hinter Mobility-Corporates verstecken: Der ÖAMTC hat über zwei Millionen zahlende Mitglieder und ist damit einer der weltweit größten Mobilitätsclubs.

+++ Mobilität: Startups als Triebwerk kommender Revolutionen +++

Marktzugang, Medienpräsenz und ein Arbeitsplatz in der Zentrale

Genau von dieser enormen Reichweite und dem nationalen und internationalen Netzwerk des Clubs, sollen Startups bei der Challenge profitieren. “Wir können jungen Unternehmen Marktzugang verschaffen und sie beim Rollout im In- und Ausland unterstützen”, erklärt Moosbeckhofer. Angestrebt werden dazu Kooperationen über zumindest ein Jahr. Zusätzlich erwarten die Siegerstartups Arbeitsplätze in der ÖAMTC-Zentrale in Wien, die Teilnahme an einschlägigen Events und der Zugang zu Tochtergesellschaften des ÖAMTC. Ihre Projekte werden in den ÖAMTC-Medien vorgestellt und durch PR-Maßnahmen gepusht. Im Zuge des Programms gibt es einen intensiven Austausch mit Experten des Clubs aus unterschiedlichen Bereichen, wie etwa Finanz, Marketing, Recht, Business Development und Technik. Dazu kommen Coaching-Sessions durch das universitäre Gründerservice INiTS.

Vier Themenbereiche nicht nur für reine Mobility-Startups

Gesucht werden Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre alt sind und bereits einen Prototypen vorweisen können. Schon bei der Future Challenge, einem Ideenwettbewerb des ÖAMTC, hatten zahlreiche Startups Ideen eingebracht. “Da haben wir erkannt, dass wir ein eigenes Programm brauchen, um junge Unternehmen optimal zu unterstützen”, erklärt Moosbeckhofer. Der ÖAMTC hat für die Startup Challenge vier Themenbereiche definiert:

  • Mobilität und vernetzte Welt: Smarte Anwendungen zur Unterstützung von Mobilität, Beruf, Freizeit und Reisen.
  • Familie und Gemeinschaft: Unterstützung und Stärkung digitaler Communities, Clubs und Nachbarschaftshilfen.
  • Alltagsbegleitung und Nothilfe: Unterstützung für alltägliche Herausforderungen der Menschen inklusive Hilfe in Notsituationen.
  • Verkehrssicherheit: Steigerung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und Bewohner der Gemeinden und Städte.

“Genau in diesen vier Bereichen können wir Startups besonders gut unterstützen”, sagt Moosbeckhofer über die Auswahl. Wichtig ist ihm dabei, dass der Bereich Mobility ganzheitlich betrachtet wird: “Wir sind ein Mobilitätsclub und nicht nur für Autofahrer da.” Mobilität werde in Zukunft immer bunter werden und man wolle mit dem ÖAMTC Menschen in allen Mobilitäts-Bereichen unterstützen. Daher werden mit den Challenge-Themen auch nicht nur reine Mobility-Startups angesprochen.

Pitch vor hochkarätiger Jury

Die Bewerbung für die ÖAMTC Startup-Challenge läuft noch bis 30. September unter startupchallenge.oeamtc.at. Danach folgt eine Evaluierungsphase, bei der eine Vorauswahl getroffen wird. Am 9. November findet dann der große Pitch vor der Startup Challenge-Jury statt. Und die ist hochkarätig besetzt: Den Club selber vertreten Direktor Oliver Schmerold und Martin Paweletz, Leiter der ÖAMTC-Kommunikation. Dazu kommen die externen Jury-Mitglieder Irene Fialka (INiTS), Barbara Steininger (trend) und Markus Ertler (Business Angel).

“Wollen etwas von dem Startup Spirit bei uns hereinbringen”

“Hier sind alle schon auf die Einreichungen gespannt”, sagt Moosbeckhofer, “je mehr Leuten ich hier davon erzähle, desto mehr wollen sich von unserer Seite beteiligen.” Interesse käme auch aus Abteilungen, mit denen er gar nicht gerechnet hatte. Entsprechend viel verspricht er sich von der Challenge auch für den ÖAMTC: “Wir wollen etwas von dem Startup Spirit bei uns hereinbringen. Wir wollen sehen, wie sie arbeiten und können sicher viel von ihnen lernen.”

+++ E-Mobility: Ein Gegenwartsthema mit großer Zukunft +++


Mehr Informationen und Bewerbung unter startupchallenge.oeamtc.at

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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