20.05.2021

Aktie von Hafermilch-Hersteller Oatly schießt bei Börsendebüt 27 % nach oben

Die Oatly-Aktie stieg an ihrem ersten Handelstag an der Nasdaq um 30 Prozent. Zu den Investoren des Hafermilchherstellers gehörten unter anderem die Talkshow-Moderatorin Oprah Winfrey und der Rapper Jay-Z.
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Oatly
Foto: Oatly

Die Aktie des schwedischen Hafermilch-Herstellers Oatly ist am Donnerstag an ihrem ersten Handelstag regelrecht nach oben geschossen. Der erste Kurs an der US-Börse Nasdaq lag bei 22,12 Dollar – ein Plus von 30 Prozent gegenüber dem Ausgabepreis von 17 Dollar. Der Börsenwert des Unternehmens betrug damit mehr 13 Mrd. Dollar.

Die im Vorfeld des Börsengangs festgelegte Zeichnungsspanne lag bei 15 bis 17 Dollar. Insgesamt wurden im Zuge des Initial Public Offering (IPO) 1,65 Mrd. Dollar an Kapital aufgenommen. 1,1 Mrd. davon gingen an das Unternehmen selbst, der Rest an Bestandsinvestoren.

Oprah Winfrey, Jay-Z und Natalie Portman als Investoren

Das Unternehmen mit Sitz in Malmö hatte schon vor dem Börsengang einige prominente Anteilseigner an Bord – so etwa die Talkshow-Starmoderatorin Oprah Winfrey, den Rapper Jay-Z und die Schauspielerin Natalie Portman. Außerdem ist Starbucks-CEO Howard Schultz beteiligt. Die Hafermilch des Unternehmens wird seit Anfang März in allen US-Filialen von Starbucks angeboten.

Oatly positioniert seine Produkte als vegane Alternative zu Milch – und sparte in der Vergangenheit in seinen Marketingkampagnen auch durchaus nicht mit Kritik an der Milch-Branche. Das Unternehmen ist in 20 Märkten aktiv – darunter die USA und China.

Oatly ist kein Fan der Milch-Branche. | Foto: Oatly

60 Mio. Dollar Verlust bei 421 Mio. Umsatz

Im April hatte Oatly Geschäftszahlen für 2020 vorgelegt: Demnach hatte das Unternehmen 421 Mio. US-Dollar Umsatz gemacht und einen Nettoverlust von 60 Mio. Dollar verzeichnet. Erst im Juli 2020 hatte Oatly in einer Finanzierungsrunde 200 Mio. US-Dollar aufgenommen. Angeführt worden war die Runde vom Private-Equity-Unternehmen Blackstone. Die Bewertung lag bei 2 Mrd. Dollar. Oatly wurde bereits 1994 von Ernährungswissenschaftler Rickard Öste und dessen Bruder Björn gegründet.

IPO-Boom zuletzt abgekühlt

Der IPO-Boom zu Jahresbeginn ist angesichts der schwieriger gewordenen Marktumfeld zuletzt deutlich abgekühlt. Nach Angaben des Finanzsenders CNBC wurden alleine in der Vorwoche drei größere geplante Börsengänge an der Wall Street verschoben – darunter jene des Hypothekenversicherers Enact und des Hörgeräteunternehmens Hear.com.

Auch einige vielbeachtete Börsengänge verfehlten die Erwartungen: In London stürzte etwa die Aktie des Essenlieferdienstes Deliveroo an ihrem ersten Handelstag Ende März zwischenzeitlich um 30 Prozent ab. An der Nasdaq erreichte die Kryptobörse Coinbase Mitte April bei ihrem Debüt am Aktienmarkt zwischenzeitlich eine Marktkapitalisierung von über 100 Mrd. Dollar. In den Folgewochen ging es jedoch dann deutlich abwärts.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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