20.05.2021

Aktie von Hafermilch-Hersteller Oatly schießt bei Börsendebüt 27 % nach oben

Die Oatly-Aktie stieg an ihrem ersten Handelstag an der Nasdaq um 30 Prozent. Zu den Investoren des Hafermilchherstellers gehörten unter anderem die Talkshow-Moderatorin Oprah Winfrey und der Rapper Jay-Z.
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Oatly
Foto: Oatly

Die Aktie des schwedischen Hafermilch-Herstellers Oatly ist am Donnerstag an ihrem ersten Handelstag regelrecht nach oben geschossen. Der erste Kurs an der US-Börse Nasdaq lag bei 22,12 Dollar – ein Plus von 30 Prozent gegenüber dem Ausgabepreis von 17 Dollar. Der Börsenwert des Unternehmens betrug damit mehr 13 Mrd. Dollar.

Die im Vorfeld des Börsengangs festgelegte Zeichnungsspanne lag bei 15 bis 17 Dollar. Insgesamt wurden im Zuge des Initial Public Offering (IPO) 1,65 Mrd. Dollar an Kapital aufgenommen. 1,1 Mrd. davon gingen an das Unternehmen selbst, der Rest an Bestandsinvestoren.

Oprah Winfrey, Jay-Z und Natalie Portman als Investoren

Das Unternehmen mit Sitz in Malmö hatte schon vor dem Börsengang einige prominente Anteilseigner an Bord – so etwa die Talkshow-Starmoderatorin Oprah Winfrey, den Rapper Jay-Z und die Schauspielerin Natalie Portman. Außerdem ist Starbucks-CEO Howard Schultz beteiligt. Die Hafermilch des Unternehmens wird seit Anfang März in allen US-Filialen von Starbucks angeboten.

Oatly positioniert seine Produkte als vegane Alternative zu Milch – und sparte in der Vergangenheit in seinen Marketingkampagnen auch durchaus nicht mit Kritik an der Milch-Branche. Das Unternehmen ist in 20 Märkten aktiv – darunter die USA und China.

Oatly ist kein Fan der Milch-Branche. | Foto: Oatly

60 Mio. Dollar Verlust bei 421 Mio. Umsatz

Im April hatte Oatly Geschäftszahlen für 2020 vorgelegt: Demnach hatte das Unternehmen 421 Mio. US-Dollar Umsatz gemacht und einen Nettoverlust von 60 Mio. Dollar verzeichnet. Erst im Juli 2020 hatte Oatly in einer Finanzierungsrunde 200 Mio. US-Dollar aufgenommen. Angeführt worden war die Runde vom Private-Equity-Unternehmen Blackstone. Die Bewertung lag bei 2 Mrd. Dollar. Oatly wurde bereits 1994 von Ernährungswissenschaftler Rickard Öste und dessen Bruder Björn gegründet.

IPO-Boom zuletzt abgekühlt

Der IPO-Boom zu Jahresbeginn ist angesichts der schwieriger gewordenen Marktumfeld zuletzt deutlich abgekühlt. Nach Angaben des Finanzsenders CNBC wurden alleine in der Vorwoche drei größere geplante Börsengänge an der Wall Street verschoben – darunter jene des Hypothekenversicherers Enact und des Hörgeräteunternehmens Hear.com.

Auch einige vielbeachtete Börsengänge verfehlten die Erwartungen: In London stürzte etwa die Aktie des Essenlieferdienstes Deliveroo an ihrem ersten Handelstag Ende März zwischenzeitlich um 30 Prozent ab. An der Nasdaq erreichte die Kryptobörse Coinbase Mitte April bei ihrem Debüt am Aktienmarkt zwischenzeitlich eine Marktkapitalisierung von über 100 Mrd. Dollar. In den Folgewochen ging es jedoch dann deutlich abwärts.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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