22.05.2020

Projekt Ö-Cloud: Schramböck setzt auf „wirtschaftliche Landesverteidigung“

Mit der "Ö-Cloud" soll laut Plänen von Margarete Schramböck Österreichs Resilienz und Datensouveränität erhöht werden.
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Ministerin Margarete Schramböck
Ministerin Margarete Schramböck. (c) der brutkasten

Die vergangenen Wochen waren nicht nur eine gesundheitspolitische, sondern auch eine wirtschaftspolitische Herausforderung, bei der unter anderem angesichts geschlossener Grenzen klar wurde, dass Österreich autarker werden muss. Dies zeigt sich vor allem in Bereichen der kritischen IT-Infrastruktur und des Cloud Computing, in denen die Dominanz US-amerikanischer und auch chinesischer Unternehmen in den vergangenen Monaten zugenommen hat. Es stellt sich die Frage: Was wäre, wenn es neben dem physischen auch einen digitalen Lockdown gäbe? Wenn andere Staaten beschließen, digitale Services nicht mehr zur Verfügung zu stellen?

Österreich kriegt eine „Ö-Cloud“

Im Wirtschafts- und Digitalisierungsmininsterium nimmt man sich dieses Themas an. Bundesministerin Margarete Schramböck lud am Mittwoch vier Vertreter der österreichischen Digitalwirtschaft – Thomas Arnoldner von A1, Franz Semmernegg von Kapsch, Alexander Windbichler von der Anexia und Johann Ehm von ACOnet – zum digitalen Kick-off einer „Ö-Cloud“. Das Ziel: Erhöhung der Datensouveränität Österreichs und der Resilienz der digitalen Services.

„Wir wissen nicht wie nächste Krise aussieht.“

„Es ist wichtig, dass wir auch auf einen digitalen Shutdown vorbereitet sind. Wir haben gesehen, wie schnell unsere Grenzen in Europa gefallen sind. Stellen wir uns einen digitalen Lockdown vor“, sagt Schramböck: „Wir wissen nicht wie nächste Krise aussieht. Wir brauchen eine umfassende digitale Landesverteidigung Österreichs. Daher haben wir heute die Gespräche mit den größten österreichischen Rechenzentrenbetreibern gestartet, um zügig eine digitale Souveränität Österreichs sicherzustellen.“

Schrittweise Umsetzung der Ö-Cloud

Dabei darf man sich nun nicht vorstellen, dass ein gewaltiger Staats-Server eröffnet oder einzelne Rechenzentren in Österreich zusammengelegt werden. Eigentumsverhältnisse sollen sich bei diesem Projekt nicht ändern. Viel mehr geht es darum, mit den vorhandenen Ressourcen ein von Rechenzentren bis zur Software durchgängiges Ökosystem bereitzustellen.

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Im ersten Schritt wird dabei ein „Gesamtbild geschaffen“, welche Ressourcen überhaupt vorhanden sind und welche gemeinsamen Standards hier geschaffen werden können. In einem zweiten Schritt wird die Partnerschaft auf die 13 namhaften Anbieter von Rechenzentren in Österreich erweitert. Namentlich sind dies Kapsch, A1, Anexia, ARZ, A-Trust, Atos, BRZ, Interxion, T-Systems, ACOmarket, eshelter, EWW AG und NTS. 

Gespräche mit Microsoft und IBM

Im dritten Schritt werden auch die Softwareunternehmen in den Prozess integriert. Der Wermutstropfen hier: Außer SAP gibt es in Europa inzwischen kein großes Softwarehaus mehr. Laut Schramböck haben aber bereits internationale IT-Unternehmen – genannt werden hier konkret Microsoft und IBM – Interesse an Gesprächen signalisiert.

Ein Widerspruch, US-Unternehmen mit an den Tisch zu holen, wenn man doch die Abhängigkeit reduzieren will? Mitnichten, heißt es dazu auf Anfrage des brutkasten. Ohne diese Anbieter ließe sich das Projekt nicht umsetzen – nun gehe es unter anderem darum, in Gesprächen mit ihnen die Verfügbarkeit abzusichern. Diese Entscheidung müsse dem Kunden obliegen, nicht dem Anbieter.

Arnoldner verweist allerdings darauf, dass es in Zukunft auch wieder große Softwareanbieter aus Europa und Österreich geben müsse – und zwar nicht nur zwingend im Bereich Cloud, sondern auch in jüngeren Bereichen, wie etwa der Künstlichen Intelligenz. Ziel ist es laut Schramböck außerdem, die Hardware-Produktion wieder nach Europa zu holen.

Schramböck: „Wirtschaftliche Landesverteidigung“

Im Kontext der Ö-Cloud fiel bei der Diskussion mit ausgewählten Medienvertretern öfters der Ausdruck „wirtschaftliche Landesverteidigung“. Denn diese ist auch in Schramböcks Ministerium angesiedelt, befand sich jedoch „im Dornröschenschlaf“, wie sie sagt. Nun gehe es eben darum, im Krisenfall Datensouveränität und Resilienz zu schaffen. Zudem geht es um Themen wie etwa die öffentliche Beschaffung: Hier könnte der Faktor Regionalität bei der Auswahl eines Anbieters künftig zunehmend eine Rolle spielen.

„Müssen Zusammenschlüsse ermöglichen.“

Derartige Pläne werden sich zugleich nicht ohne die Einbeziehung der EU umsetzen lassen, wobei Schramböck explizit auf das Wettbewerbsrecht verweist: Dies stamme aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und behandle hauptsächlich die Regelung des Wettbewerbs innerhalb der EU. Nun geht es jedoch mehr darum, sich gegen außereuropäische Giganten behaupten zu können. Schramböck: „Wir müssen Unternehmen daher die Möglichkeit geben, sich zusammen zu schließen, wenn dies nötig ist, damit sie sich behaupten können.“

Erste Ergebnisse im September

Auf Anfrage des brutkasten heißt es in Bezug auf den Zeitplan der Ö-Cloud, man wolle „rasch in Dialog treten“: Erste Ergebnisse könnten im September vorgestellt werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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