24.02.2026
SERIES A

nyra health aus Wien holt Investment in Höhe von 20 Millionen Euro

Das Wiener HealthTech-Startup nyra health meldet den Abschluss seiner Series-A-Finanzierungsrunde. Insgesamt wurden 20 Millionen Euro aufgenommen.
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Das nyra health Gründerteam Mario Zusag, Moritz Schöllauf und Philipp Schöllauf | © nyra health

Die Plattform des Wiener Startups nyra health vernetzt Patient:innen und klinische Fachkräfte in einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur. Ziel ist eine durchgängige Therapie vom stationären Aufenthalt bis in die langfristige ambulante Versorgung.

Seit Jänner 2025 ist nyra health mit seiner Therapie-App „myReha“ Teil der Regelversorgung für digitale Reha-Nachsorge der Deutsche Rentenversicherung (DRV). Bereits 2024 hatte das Startup eine Kooperation mit der Techniker Krankenkasse kommuniziert (brutkasten berichtete).

Armira Growth im Lead

Nun verkündete das Unternehmen den Abschluss seiner Series-A-Kapitalrunde. Angeführt wird die aktuelle 20-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde von Armira Growth. Ebenfalls beteiligt sind die Bestandsinvestoren Wellington Partners, Crane Venture Partners sowie Ever Pharma. Bereits 2023 waren diese im Rahmen einer Pre-Seed-Runde über 4,5 Millionen Euro in das Unternehmen eingestiegen (brutkasten berichtete).

Christian Figge, Managing Partner bei Armira Growth, kommentiert seine Beteiligung: “Neurologische Rehabilitation kann durch digitale Lösungen, besonders im Bereich des Sprachvermögens, deutlich effektiver gestaltet werden. Hier gilt nyra health als echter Category Creator mit einer proprietären KI-basierten Lösung, die erstmals die gesamte Versorgungskette – von der stationären Therapie über die ambulante Nachsorge bis zur Heimanwendung – nahtlos digital verbindet.”

Zukunftspläne

Mit dem frischen Kapital will nyra health seine Technologieplattform im DACH-Raum weiter ausbauen. Zusätzliche Klinikgruppen sollen angebunden, bestehende Erstattungsmodelle in Deutschland, Österreich und der Schweiz gezielt erweitert werden.

Parallel dazu bereitet das Unternehmen den Eintritt in den US-Markt vor – gemeinsam mit einem internationalen Pharmaunternehmen, mit dem eine Markteinführung in den Vereinigten Staaten geplant ist.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der technologischen Weiterentwicklung. Im Zentrum steht der Ausbau multimodaler KI-Modelle für therapeutische Interaktion und Diagnostik. Diese werden im Rahmen eines geförderten Forschungsprojekts mit einem Volumen von 4,2 Millionen Euro entwickelt und gemeinsam mit führenden US-Forschungsuniversitäten wissenschaftlich validiert.

Neuer Standard

Die „MDR-IIa“-zertifizierte KI-Plattform „myReha“ ist laut Unternehmensangaben inzwischen in über 100 neurologischen Kliniken im Einsatz. Dort erhöhe sie die verfügbare Therapiedichte bereits während des stationären Aufenthalts.

Zudem würden aktuell 28 gesetzliche und private Krankenkassen die Anwendung automatisch zurückerstatten. Damit würden mehr als 40 Millionen Versicherte Zugang zu strukturierter, KI-basierter Heimtherapie mit Echtzeit-Feedback erhalten. Laut Unternehmen lasse sich so ambulant zusätzliche Therapiezeit mit Kosteneinsparungen verbinden.

Insgesamt verfolgt nyra health das Ziel, einen neuen Standard für datengetriebene Neurorehabilitation zu etablieren. „Unser Ziel war von Anfang an breite Verfügbarkeit für Betroffene. Jeder Mensch, der nach einem Schlaganfall oder einer anderen neurologischen Erkrankung Therapie benötigt, soll Zugang zu wirksamer, individueller Versorgung haben – unabhängig davon, wo man lebt oder wie gut das eigene Versorgungssystem aufgestellt ist. Mit dieser Finanzierungsrunde gehen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung“, sagt CEO und Co-Founder Moritz Schöllauf.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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