10.05.2024
KAPITALBEDARF

NXAI: Hochreiters Linzer KI-Startup will heuer 100 Mio. Dollar Investment holen

Sein xLSTM sei besser als die Modelle von OpenAI und Co, meint KI-Pionier Sepp Hochreiter. Mit dem Startup NXAI hat er nun einen hohen Kapitalbedarf.
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NXAI
Sepp Hochreiter im brutkasten-Studio | (c) brutkasten

Wenn der Gründer eines nicht einmal ein halbes Jahr alten Linzer Startups meint, seine Modelle seien besser als jene von „OpenAI, Google oder Meta“ und dann noch ankündigt, er wolle bis Jahresende 100 Millionen US-Dollar Investment einsammeln, könnte man üblicherweise vom klassischen hochtrabenden Startup-Sprech ausgehen. Doch im gegenständlichen Fall, in dem genau das passierte, sind die Dinge etwas anders gelagert. Der besagte Gründer ist nämlich niemand geringerer als KI-Pionier Sepp Hochreiter mit seinem Startup NXAI.

Sepp Hochreiter und Albert Ortig als erfahrenes Team

Als Mitentwickler der Long Short-Term Memory (LSTM)-Technologie gilt der gebürtige Bayer, der seit fast zwei Jahrzehnten an der Uni Linz tätig ist, als eine der globalen Koryphäen im Bereich Künstliche Intelligenz und genießt international höchstes Ansehen. Der Plan, mit NXAI 100 Millionen US-Dollar Investment innerhalb eines Jahres nach der Gründung aufzustellen, könnte also durchaus aufgehen. Mit Netural-Gründer Albert Ortig hat das Startup zudem einen erfahrenen Serien-Unternehmer als Geschäftsführer, der unter anderem auf einen erfolgreichen Exit verweisen kann.

xLSTM soll OpenAIs GPT und Co übertrumpfen

Mit der kürzlich erstmals öffentlich präsentierten xLSTM (Extended Long Short-Term Memory)-Technologie entwickelt NXAI ein eigenes Large Language Model, tritt also in direkte Konkurrenz zu OpenAIs GPT und Co. Das Modell aus Linz soll dabei laut Startup weniger Rechenkapazität benötigen und trotzdem schneller und mit höherer Genauigkeit arbeiten. Die Ergebnisse seien „fantastisch“, meinte Hochreiter bei der Präsentation vor ein paar Tagen. Anwendungsfälle sieht Geschäftsführer Ortig etwa in der Industrieautomation, beim Programmieren, aber auch in der Materialforschung und in der Medizin, wie er gegenüber der Tageszeitung Kurier sagt.

100 Mio. Dollar für NXAI sollen hauptsächlich aus Europa kommen – mit kleinen Tickets für Microsoft und Amazon

Woher die angestrebten 100 Millionen US-Dollar kommen sollen, führte Sepp Hochreiter gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) aus. Demnach habe man Angebote aus Saudi Arabien und des chinesischen Huawei-Konzerns bereits zu Beginn ausgeschlagen und wolle hauptsächlich europäische Investoren an Bord holen. Auch an die US-Konzerne Microsoft und Amazon könnten aber kleine Tickets gehen, um Kontakte, Kunden und Zugang zu Rechenleistung zu liefern. Aktuell sind der ebenfalls von Albert Ortig gegründete Company Builder Netural X und die Pierer Digital Holding von KTM-Chef Stefan Pierer mit je 37 Prozent größte NXAI-Anteilseigner vor Sepp Hochreiter mit 26 Prozent. Die Pierer Digital Holding hält zudem ein Viertel der Anteile von Netural X.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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