18.11.2019

43 Prozent der Österreicher möchten digitalisierte Rechtsberatung

Ein Computer, der Schadenersatz einfordert, dem Nachbarn mit einer Klage droht oder gar die komplette Verteidigung bei einem Prozess übernimmt? Die Österreicher sehen die Digitalisierung der Rechtsberatung mit gemischten Gefühlen. Das zeigt die repräsentative, österreichweite Umfrage (n=1.000), die marketagent.com im Auftrag von PHH Rechtsanwälte, durchgeführt hat.
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PHH Rechtsanwälte
(c) Adobe Stock / Antonioguillem

„Rein technisch sind tatsächlich schon viele Prozesse digitalisiert möglich, auch wenn die Hauptanwendungsfälle von Legal Tech derzeit noch Assistenzleistungen sind“, sagt Nassim Ghobrial, Business Development PHH Rechtsanwälte. Dennoch stehen viel Österreicher der Digitalisierung in der Rechtsberatung noch eher skeptisch gegenüber. Nur 43 Prozent der Österreicher zwischen 20 und 69 Jahren können sich sehr gut oder gut vorstellen, digitalisierte Rechtsdienstleistungen zu nutzen. Bei Immobilienrecht, (50 Prozent) sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (49 Prozent) sowie Bank- und Finanzrecht (47 Prozent) liegt die Zustimmung am höchsten. Etwas weniger Zustimmung erhalten digitalisierte Prozesse bei Schadensersatzforderungen oder strittigen Fällen (41 Prozent). Am wenigsten können sich die Befragten digitalisierte Prozesse bei familienrechtlichen Fragen vorstellen. Hier liegt die Zustimmung nur 27  Prozent. Männer sind dabei etwas digitalisierungsaffiner als Frauen.

„Je privater und je mehr Streitpotential ein Rechtsgebiet ist, desto stärker ist die Ablehnung“, erklärt Ghobrial. Liegt der Anteil derjenigen, die digitalisierte Prozesse völlig ablehnen, im Durchschnitt bei einem Viertel der Befragten (25 Prozent), so sind es im Familienrecht mehr als ein Drittel (37 Prozent).

Anwalts-Image nicht digital

Eine Erklärung für die Digitalisierungsskepsis ist für Nassim Ghobrial die Erwartungshaltung der Österreicher an ihre Rechtsanwälte. Die Österreicher denken beim Thema Rechtsberatung nämlich spontan an Probleme strittige Fälle, wie Unfälle (26 Prozent), Scheidungen (19 Prozent), Erbschaftsangelegenheiten (16 Prozent), Arbeitsrecht (9 Prozent) und Nachbarschaftsstreitigkeiten (8 Prozent). 28 Prozent würden sich generell bei allen Streitigkeiten an einen Rechtsanwalt wenden, die sie selbst nicht mehr lösen können. Knapp 12 Prozent davon würden bei allen rechtlichen Fragen Rechtsberatung einholen. Extra genannt wurden etwa Vertragserrichtung, Immobilienrecht sowie Gesellschaftsrecht. Klar ist – der Rechtsanwalt soll für die eigenen Rechte kämpfen und erstreiten, das zeigen die Antworten sehr deutlich.

Faktor Mensch – Podiumsdiskussion am 21.11.

„Die Umfrage zeigt deutlich, wie wichtig der Faktor Mensch in der Rechtsberatung ist“, fasst Ghobrial zusammen. Was die Ergebnisse für die Digitalisierung der Rechtsbranche bedeuten und welchen Einfluss Kunden auf die Entwicklung haben, dazu lädt PHH Rechtsanwälte gemeinsam mit dem Brutkasten am 21. November, ab 18.30 Uhr zur Podiumsdiskussion „Recht ohne Anwälte? Mythos Legal Tech aufgeklärt“. Auf dem Podium diskutieren Andras Balog (Vorstand der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen und Geschäftsführer des Arbeiter-Samariterbunds), Nassim Ghobrial (Business Development, Marketing & PR PHH Rechtsanwälte), Max Kindler (inlaw, Legal Tech Startup), Philip Rosenauer (Rechtsanwalt PHH Rechtsanwälte), Simon Schützeneder (Rechtsabteilungsleiter Bombardier) und Kathrin Shahroozi (Legal Tech Initiative Austria).

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Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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