18.03.2021

NumberX: Neues Fintech aus Wien bietet appbasierte Mastercard an

Die Karte kann mit bestehenden Konten bei der eigenen Hausbank verbunden werden. Für die Nutzung verrechnet NumberX einen monatlichen Pauschalbetrag.
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Matthias Seiderer und Claudio Wilhelmer haben NumberX gegründet.
Matthias Seiderer und Claudio Wilhelmer haben NumberX gegründet. | © NumberX International GmbH/Tanzer

Es gibt ein neues Fintech in Wien: Claudio Wilhelmer, zuvor unter anderem Country-Manager DACH bei der Londoner Neobank Revolut, und Matthias Seiderer, bisher Chief Revenue Officer des Wiener KI-Unternehmen Anyline, haben am Donnerstag ihre Pläne für ihr Startup NumberX vorgestellt.

Mit ihrem neuen Unternehmen bereiten sie den Start einer appbasierten Mastercard vor – die zwar unabhängig von der eigenen Bank angeboten wird, jedoch mit bestehenden Konten der Hausbank verbunden werden kann. Ein zusätzliches Girokonto ist für die Nutzung nicht nötig.

Girokonto bleibt bei Hausbank

„Das Girokonto der Nutzer*innen bleibt weiterhin bei der Hausbank, dort ist das Vertrauen groß. Auf diesem Fundament bauen wir auf und sehen uns als unabhängige Finanzplattform, die über eine einzige Karte bestehende Girokonten mit innovativen Finanztechnologien verbindet“, sagt Seiderer.

Möglich ist das durch die EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2. Diese verpflichtete Banken, Fintechs Schnittstellen zu Kundenkonten zur Vefügung zu stellen. „Unsere Zielgruppe sind nicht die Kunden von Neobanken wie N26 oder Revolut“, erläutert Wilhelmer im Gespräch mit dem brutkasten. Stattdessen ziele man auf Personen ab, die bei ihrer Hausbank bleiben wollen, aber dennoch eine moderne Banking-App verwenden wollen. Je kleiner und regionaler eine Bank sei, desto unwahrscheinlicher sei es, dass sie eine userfreundliche App anbieten könne.

NumberX soll sowohl als iPhone- als auch als Android-App verfügbar sein. Neben der virtuellen Karte am Smartphone erhält man als Kunde auch eine physische Bezahlkarte.

App schlägt Monatsbudget vor

Aber wie funktioniert NumberX nun konkret? Zunächst verbindet man sein Girokonto bei der Hausbank mit der App. Diese schlägt einem dann auf Basis der dort verfügbaren Daten automatisiert einen Betrag für ein Monatsbudget vor. Diesen Vorschlag kann man annehmen – oder man legt einen selbstgewählten anderen Betrag fest. Dieser Betrag wird vom Girokonto abgebucht und steht als Monatsbudget für NumberX zur Verfügung. Alle weiteren Zahlungen, die man dann mit NumberX vornimmt, scheinen bei der Hausbank nicht mehr auf – nur in der App.

Ausgabenkontrolle über mehrere Konten hinweg

Es können auch mehrere Konten mit NumberX verbunden werden – etwa Einzel-, Gemeinschafts- und Firmenkunden von Selbstständigen. Die Zahlungen werden von der App automatisch den richtigen Konten zugewiesen. Sie können aber auch gesplittet oder anderen Konten zugeordnet werden.

NumberX ermöglicht somit einen Überblick über alle Ausgaben und schützt vor dem Überziehen des Budgetrahmens. Optional kann ungenutztes Budget der Vormonate automatisch auf ein Sparkonto transferiert werden.

Flatrate-Modell

Transaktionsgebühren fallen dabei keine an. Wie verdient NumberX also Geld? Mit einem Flatrate-Modell. NumberX kann während eines Testzeitraums gratis genutzt werden – danach wird ein monatlicher Pauschalbetrag fällig. Dabei soll es jederzeit möglich sein, zu pausieren oder zu kündigen – es keine Bindung.

„Für eine monatliche Flatrate – so wie man es für Videos von Netflix oder Musik von Spotify kennt – kann NumberX weltweit an über 70 Millionen Mastercard-Akzeptanzstellen und Bargeldautomaten unbegrenzt genutzt werden – das ist unser zentrales Versprechen“, sagt Wilhelmer. Wie hoch der Monatsbetrag sein wird, steht noch nicht fest – allerdings soll er sich laut Wilhelmer im Bereich der genannten Dienste und jedenfalls im einstelligen Eurobereich bewegen. Ein Netflix-Abo gibt es in Österreich etwa ab 7,99 Euro.

Breiter Marktstart im zweiten Quartal

Neben Mastercard ist auch der Zahlungsdienstleister PPS als Partner an Bord. Gestartet wird vorerst mit einer Beta-Phase, zu der man sich ab sofort voranmelden kann. Der breite Marktstart soll bis zum Ende des zweiten Quartals erfolgen.

Das Unternehmen hat bereits externe Investoren an Bord, die eine siebenstellige Summe investiert haben. Allerdings wird auch gerade an einer Seed-Finanzierungsrunde gearbeitet. Ein Abschluss ist für die nächsten Wochen geplant. Dann sollen auch Namen der Investoren öffentlich gemacht werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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