23.11.2021

Facebook-DSGVO-Verfahren: Noyb zeigt irische Behörde bei WKStA an

Die NGO Noyb von Max Schrems wirft der irischen Datenschutzkommission (DPC) rechtswidriges Vorgehen vor, nachdem diese die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsvereinbarung verlangt hat und es zu einem Verfahrensausschluss kam.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Seit 2018 ermittelt die irische Datenschutzkommission (DPC) in Sachen DSGVO gegen Facebook, nachdem der österreichische Aktivist Max Schrems – später mit der NGO Noyb – eine entsprechende Beschwerde eingebracht hat. Nun nahm das Verfahren eine neue Wendung. Denn Noyb wurde von der Behörde davon ausgeschlossen, nachdem die NGO sich weigerte, eine Verschwiegenheitserklärung (NDA) zu unterzeichnen. Die NGO sieht darin ein rechtswidriges Verhalten der irischen Behörde und meldete den Vorfall ihrerseits der in erster Instanz zuständigen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

„Die irische Behörde will jede Kritik unterbinden. Die Behörde schließt uns aus dem Verfahren aus, wenn wir uns nicht vertraglich verpflichten, den zu Mund halten“, kommentiert Max Schrems in einem Blog-Beitrag, wo auch der gesamte Schriftverkehr zwischen DPC und Noyb zur NDA nachzulesen ist. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Forderung, dass Dokumente in einem öffentlichen Verfahren mit Millionen Betroffenen vertraulich behandelt werden müssen. Im Gegenteil: Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch handle es sich allein bei der Forderung um eine strafbare Handlung seitens der DPC. Sogar als Noyb-Mitarbeiter:innen der Forderung nachzukommen wäre möglicherweise strafbar, erklärt man bei der NGO.

Noyb: Facebook unter Beschuss anderer Datenschutzbehörden

Sowohl die Behörde als auch Facebook könnten aber stark davon profitieren, wenn die Verfahrensinhalte nicht öffentlich zugänglich sind, meint man bei Noyb. Denn andere europäische Datenschutzbehörden haben bereits in der Vergangenheit andere Positionen vertreten und könnten – mit entsprechender Grundlage – einen aktuellen Entscheidungsentwurf der DPC, der Facebooks Umgang mit der DSGVO als rechtmäßig beurteilt, kippen. Das sei angesichts 2019 veröffentlichter Leitlinien sogar sehr wahrscheinlich und wäre für Facebook ein „juristisches Desaster“ meint man bei Noyb.

„Wenn die anderen Behörden den Entwurf der Iren umdrehen, würde das wahrscheinlich bedeuten, dass große Teile der Datennutzung von Facebook in Europa für illegal erklärt würden“ erklärt Schrems. „Das würde nicht nur zu hohe Strafen führen, sondern es drohen auch Schadensersatzklagen von Millionen von Nutzern. Facebook hat ein großes Interesse daran, die Details dieses Verfahrens geheim zu halten. Facebook profitiert damit direkt von dem rechtswidrigen Vorgehen der Behörde“. Die Anzeige bei der WKStA sorgt jedenfalls bereits jetzt für internationales Medienecho. Das US-Magazin TechCrunch vermutet: „Facebook’s problems with European privacy law could be about to get a whole lot worse“.

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Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons
Die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche | (c) Grunpfnul vie Wikimedia Commons

„Mit der Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung legen wir das Fundament für die nächste Generation deutscher Weltmarktführer“, erklärt die deutsche Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, anlässlich des Beschlusses der Strategie im Bundeskabinett. Mit der Strategie will die deutsche Politik auf „geopolitische Verschiebungen, die digitale und grüne Transformation sowie der rasante Fortschritt in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz“ reagieren, wie es im Papier heißt. Dieses versteht sich als eine politische Arbeitsagenda, die insgesamt 152 Einzelmaßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern bündelt. Das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen entlang des gesamten Lebenszyklus innovativer Unternehmen zu verbessern – von der ersten Idee bis zur internationalen Expansion. Die Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass Budget für sie vorhanden ist.

Zuletzt starke Gründungsdynamik

Das deutsche Startup-Ökosystem konnte trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zuletzt eine beachtliche Gründungsdynamik aufweisen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Bundesrepublik mit 3.053 Startup-Gründungen einen historischen Rekordwert, was einem Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2025 entspricht. Getrieben wurde dieser Aufschwung insbesondere durch den anhaltenden Boom im Bereich der Künstlichen Intelligenz, auf den allein über 1.000 Neugründungen entfielen. Die nackten Rekordzahlen täuschen jedoch darüber hinweg, dass es dem deutschen Markt nach wie vor nicht ausreichend gelingt, erfolgreiche junge Firmen in die kapitalintensive Wachstums- und Skalierungsphase zu überführen. Mit rund 90 Euro Wagniskapitalinvestitionen pro Kopf im Jahr 2025 liegt die Investitionsaktivität in Deutschland signifikant hinter den führenden Märkten in den USA und Großbritannien zurück.

Risikokapital und das Hebeln privater Milliarden

Um das Abwandern vielversprechender Innovationen und den Ausverkauf ins Ausland zu verhindern, setzt die neue Strategie vor allem bei der Mobilisierung von privatem und institutionellem Kapital an. Ein zentrales Vorhaben ist die Fortführung und Weiterentwicklung der sogenannten WIN-Initiative. Laut dem Strategiepapier soll damit darauf hingearbeitet werden, die Zusagen privater Investoren für Investitionen in Wagniskapital und das Startup-Ökosystem auf 25 Milliarden Euro mehr als zu verdoppeln. Flankiert wird diese Absicht durch die nationale Umsetzung der überarbeiteten europäischen Solvency-II-Richtlinie, die es Versicherungsgesellschaften erleichtert, Kapitalanlagen als langfristige Aktieninvestitionen einzustufen. Dadurch sinken die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für solche Risikokapitalinvestitionen drastisch von 49 auf 22 Prozent. Ergänzend ist die Bereitstellung von Bundesmitteln für eine Nachfolgegeneration des größten europäischen Dachfonds, den „Wachstumsfonds II“, über die KfW Capital geplant.

Neuer Fokus auf DefenceTech und Sicherheit

Zu den markantesten und zugleich politisch sensibelsten Neuerungen der Regierungsstrategie gehört die erstmalige, systematische Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es von Ministerin Reiche, das Konzept verfolge das Ziel, das „Gründen zu erleichtern, das Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten“. Für Startups aus dem Rüstungssektor wird im Rahmen des verbleibenden „Deutschlandfonds“ ein spezielles Direktbeteiligungsvehikel des Bundes geschaffen. Damit beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig erstmals direkt an jungen Unternehmen zu beteiligen, die Waffen herstellen, um deren Kapitalzugang zu sichern.

Neben der Rüstungsförderung adressiert die Strategie auch administrative Hürden, die im internationalen Vergleich als Standortnachteil gelten. Über das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ soll bis Ende 2026 der Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ausgearbeitet werden, um Anmeldeverfahren und die Vergabe von Steuernummern digital zu vereinheitlichen. Zudem unterstützt die deutsche Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für die EU Inc., die als europäisch vereinheitlichte Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Startups etabliert werden soll.

Kritik von mehreren Seiten

Trotz des breiten Maßnahmenpakets regt sich im deutschen Ökosystem und in den Verbänden auch Kritik an der strategischen Ausrichtung der Bundesregierung. Vor allem der starke Rüstungsfokus bei gleichzeitiger Vernachlässigung gesellschaftlicher Aspekte steht im Zentrum der Debatte. So wird etwa vom Bundesverband für Social Entrepreneurship in Deutschland (SEND e.V.) kritisiert, dass „soziale Gründungsvorhaben“ in der neuen Fassung überhaupt keine Rolle mehr spielen. Auch der Verband der Business Angels äußert Unmut und bezeichnet die fast ausschließliche Fokussierung auf Venture-Kapital als Finanzierungsinstrument als eine Maßnahme „an den Gründungsrealitäten vorbei“, da erfahrene private Geldgeber für die Nachhaltigkeit von Gründungen entscheidender seien.

Fachkommentare aus den Bereichen Bioökonomie und Nachhaltigkeit warnen zudem vor einem „Klumpenrisiko“ durch den engen Fokus auf Verteidigungstechnologien. Aus der Gründerszene selbst wird bemängelt, dass das ehemals politisch stark beworbene Vorreiterprojekt einer „Gründung in 24 Stunden“ sowie Erleichterungen für das „Gründen aus dem Beruf“ im finalen Papier nicht mehr auftauchen. Zudem weisen Industrievertreter darauf hin, dass zentrale Herausforderungen für innovationsintensive Branchen über die reine Startup-Finanzierung hinausgehen; es fehle an Impulsen für spätere Finanzierungsrunden, an regulatorischer Beschleunigung sowie am Ausbau industrieller Produktionskapazitäten. Ob die Strategie die Erwartungen der Praxis erfüllen kann, wird von Branchenbeobachtern auch aufgrund des Zeithorizonts bezweifelt: Dass mit der Umsetzung der Maßnahmen lediglich „noch in dieser Legislaturperiode begonnen“ werden soll, lasse kein hohes Tempo vermuten.

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