23.11.2021

Facebook-DSGVO-Verfahren: Noyb zeigt irische Behörde bei WKStA an

Die NGO Noyb von Max Schrems wirft der irischen Datenschutzkommission (DPC) rechtswidriges Vorgehen vor, nachdem diese die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsvereinbarung verlangt hat und es zu einem Verfahrensausschluss kam.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Seit 2018 ermittelt die irische Datenschutzkommission (DPC) in Sachen DSGVO gegen Facebook, nachdem der österreichische Aktivist Max Schrems – später mit der NGO Noyb – eine entsprechende Beschwerde eingebracht hat. Nun nahm das Verfahren eine neue Wendung. Denn Noyb wurde von der Behörde davon ausgeschlossen, nachdem die NGO sich weigerte, eine Verschwiegenheitserklärung (NDA) zu unterzeichnen. Die NGO sieht darin ein rechtswidriges Verhalten der irischen Behörde und meldete den Vorfall ihrerseits der in erster Instanz zuständigen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

„Die irische Behörde will jede Kritik unterbinden. Die Behörde schließt uns aus dem Verfahren aus, wenn wir uns nicht vertraglich verpflichten, den zu Mund halten“, kommentiert Max Schrems in einem Blog-Beitrag, wo auch der gesamte Schriftverkehr zwischen DPC und Noyb zur NDA nachzulesen ist. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Forderung, dass Dokumente in einem öffentlichen Verfahren mit Millionen Betroffenen vertraulich behandelt werden müssen. Im Gegenteil: Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch handle es sich allein bei der Forderung um eine strafbare Handlung seitens der DPC. Sogar als Noyb-Mitarbeiter:innen der Forderung nachzukommen wäre möglicherweise strafbar, erklärt man bei der NGO.

Noyb: Facebook unter Beschuss anderer Datenschutzbehörden

Sowohl die Behörde als auch Facebook könnten aber stark davon profitieren, wenn die Verfahrensinhalte nicht öffentlich zugänglich sind, meint man bei Noyb. Denn andere europäische Datenschutzbehörden haben bereits in der Vergangenheit andere Positionen vertreten und könnten – mit entsprechender Grundlage – einen aktuellen Entscheidungsentwurf der DPC, der Facebooks Umgang mit der DSGVO als rechtmäßig beurteilt, kippen. Das sei angesichts 2019 veröffentlichter Leitlinien sogar sehr wahrscheinlich und wäre für Facebook ein „juristisches Desaster“ meint man bei Noyb.

„Wenn die anderen Behörden den Entwurf der Iren umdrehen, würde das wahrscheinlich bedeuten, dass große Teile der Datennutzung von Facebook in Europa für illegal erklärt würden“ erklärt Schrems. „Das würde nicht nur zu hohe Strafen führen, sondern es drohen auch Schadensersatzklagen von Millionen von Nutzern. Facebook hat ein großes Interesse daran, die Details dieses Verfahrens geheim zu halten. Facebook profitiert damit direkt von dem rechtswidrigen Vorgehen der Behörde“. Die Anzeige bei der WKStA sorgt jedenfalls bereits jetzt für internationales Medienecho. Das US-Magazin TechCrunch vermutet: „Facebook’s problems with European privacy law could be about to get a whole lot worse“.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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