29.11.2021

Novid20: Wiener Startup übernimmt Covid-Tests in allen Grundschulen in Bayern

Das Wiener Anti-Corona-Startup Novid20 verbucht einen weiteren Erfolg im Ausland: In Bayern wird seine digitale Infrastruktur für PCR-Lolli-Pooltests nun flächendeckend eingesetzt.
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Teamfoto Novid20 | © Novid20 GmbH
Teamfoto Novid20 | © Novid20 GmbH

Am 19. März 2020, also wenige Tage nach Start des ersten Lockdowns, berichtete der brutkasten das erste Mal über ein Wiener Team, das sich unter dem Namen Novid20 (für „No Covid 2020“ im Gegensatz zu Covid19) dem digitalen Kampf gegen die Corona-Pandemie verschrieben hatte. Damals ging man mit einer Kontakt-Tracing-App an den Start. Diese kam aber in Österreich nie zum Einsatz, dafür etwa als offizielle Lösung in Georgien. Hierzulande kamen dem Team Rotes Kreuz und Accenture mit der bekanntlich wenig erfolgreichen Stopp Corona-App zuvor.

Novid20: Auf Pilotprojekt in Baden-Württemberg folgt flächendeckender Einsatz in Bayern

Novid20 wurde nach einiger Zeit zum Startup und brachte ein weiteres Produkt heraus: Eine Software-Infrastruktur für Corona-Massentests. Diese kam etwa erfolgreich in 23 Pflegeeinrichtungen der Caritas in Österreich oder auch bei einer vom Bildungsministerium beauftragten „Gurgelstudie“ an heimischen Schulen zwischen Herbst 2020 und Sommer 2021 zum Einsatz.

Den nächsten wirklich großen Auftrag holte sich das Startup aber abermals im Ausland. Seit Frühling 2021 führte man ein Pilot-Projekt mit Lolli-Pooling-Tests mit Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Großraum Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg, Deutschland) durch. Dabei kommen die von den Kindern für 30 Sekunden gelutschten Wattestäbchen noch in der Klasse in ein gemeinsames Pool-Röhrchen, wodurch nur ein Test pro Klasse durchgeführt werden muss, was die Testung insgesamt enorm beschleunigt.

„Keine nachträglichen Einzeltestungen mehr erforderlich“

Nun konnte Novid20 den Auftrag für derartige Tests in allen Grund- und Förderschulen im gesamten Bundesland Bayern an Land ziehen. „Wir sind stolz, als österreichisches Unternehmen vom Freistaat Bayern für dieses Großprojekt an Grund- und Förderschulen ausgewählt worden zu sein. Dabei konnten wir auf unseren Erfahrungen aus dem Projekt in Freiburg im Breisgau aufbauen. Neu ist mittlerweile, dass auch gleich mit Rückstellungsproben gearbeitet wird – somit sind bei einem coronapositiven Pool keine nachträglichen Einzeltestungen mehr erforderlich“, sagt Novid20-Geschäftsführer Moritz Miedler.

Mithilfe der Software des Startups werden nun in ganz Bayern an knapp 3.300 Schulstandorten pro Woche 50.000 Poolproben von rund einer halben Million Schüler:innen abgewickelt. Man habe innerhalb kürzester Zeit alle Schulstandorte in Bayern auf die Verwendung der Software eingeschult und betreue sie durch ein Support-Team, heißt es in einer Aussendung. Aktuell würden fünf bis zehn Millionen PCR-Testungen pro Monat über von Novid20 (mit)entwickelte Systeme laufen, allein vier Millionen davon in Bayern. 

Wie schon vor einigen Monaten bringt das Startup auch abermals seine Lösung „als sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Gurgeltests“ für Österreich ins Spiel. „Anders als in Österreich testet Bayern bereits jetzt die Kinder zweimal pro Woche mit dem verlässlicheren ‚Goldstandard‘ PCR“, heißt es unter anderem in der Aussendung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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