16.04.2024
WIRTSCHAFTSSYMPOSIUM

Nouriel Roubini in Wien: „Europa hinkt hinterher“

Ein hochkarätiges Panel, ein Problem und zwölf Minuten Zeit: Wie soll Europa als Wirtschaftsplayer gestärkt werden? Darüber wurde beim Wirtschaftssymposium „12 Minutes Europe“ in der WKÖ-Zentrale diskutiert. Eine Erkenntnis: Startups seien wichtiger denn je.
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Nouriel Roubini bei seiner Keynote am 12-Minutes-Europe-Symposium. (c) wkoe | Rainer | Busch

Die Wettbewerbsfähigkeit Europas stehe unter Druck, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer in seiner Eröffnungsrede zum Symposium „12 Minutes Europe“. Knapp 30 Speaker:innen folgten seiner Einladung, in der Wiener WKÖ-Zentrale je zwölf Minuten darüber zu sprechen, wie Europa in Zukunft am globalen Markt bestehen könne.

Dabei fanden viele klare Worte zur aktuellen Lage: „Europa hinkt hinterher“ drückte US-Ökonom und Bestsellerautor Nouriel Roubini seine Meinung zum Globalplayer Europa aus, die meisten Speaker teilten sie.

Die Folge: Europa wird immer unattraktiver für Investor:innen aus den USA und China, wie brutkasten bereits berichtete. Vor allem die Startup- und VC-Kultur sei laut Roubini hier nicht so fortgeschritten wie in den USA. Das müsse sie aber sein, um in mit den radikalen Veränderungen in der Welt mithalten zu können.

12 Minutes Europe: „Startups sind viel wichtiger geworden“

Was die Signifikanz von Startups für den Erfolg der Gesamtwirtschaft betrifft, stimmte auch Achim Wambach, Präsident des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, zu: „Startups sind viel wichtiger geworden als früher“, sagte er. Europa baue auf inkrementelle Innovation, also schrittweise Weiterentwicklung.

Immer mehr dominante globale Player investieren hingegen in die Förderung von Sprunginnovationen, also disruptive Technologie, die den Markt radikal umkrempeln kann. Auch Europa solle diesem Beispiel stärker folgen. „Und dafür brauchen wir Startups“, meinte Wambach.

Europa in der Staubwolke der USA

Auch Marie-Helene Ametsreiter, General Partner bei Speedinvest, plädierte in ihren 12 Minuten für einen stärkeren Venture-Capital-Fokus, um Europa zukunftsfähig zu machen. Sie nannte die USA als Vorzeigebeispiel für VC-Finanzierung: Vor etwa 50 Jahren habe man begonnen, massiv in Risikokapital zu investieren, heute würden 41 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung aus Venture-Backed-Companys stammen, darunter die mittlerweile größten US-Konzerne wie Apple, Google, Facebook, Tesla und Amazon. „Währenddessen sieht es in Europa traurigerweise vor allem mit börsennotierten wagniskapitalfinanzierten Unternehmen sehr trist aus.“ Das liege vor allem daran, dass die Assetklasse Venture Capital in Europa bis vor wenigen Jahrzehnten quasi nicht existiert habe; erst in den letzten 10 Jahren sei ein Aufschwung zu vernehmen.

„Die Tragödie ist, dass diese jungen Unternehmen in Europa, die wir mit dem aufstrebenden Risikokapitalmarkt finanzieren, ab einer gewissen Wachstumsrate keine Folgefinanzierung mehr erhalten. Was dann passiert, ist, dass fast alle von ihnen nach Amerika auswandern. Das heißt, wir investieren mit unserer Ausbildung in Talente, in Innovation, und verlieren dann beides an die USA“, lautete Ametsbergers nüchterne Analyse. Dabei habe Europa als Lebensmittelpunkt eigentlich viel zu bieten. Hoher Lebensqualität und soziale Absicherung bei kleinem Gründungsrisiko sei besonders attraktiv für Gründer:innen.

Neben der Stärkung des VC-Bereichs müsse laut Wambach außerdem die akademische Landschaft in Europa ausgebaut werden, um Fachkräfte nach Europa zu bringen. „Wir haben keine saubere Strategie, wie wir Spitzenkräfte schon auf dem Uni-Level anziehen“, sagt er. Die besten Universitäten Europas würden außerhalb der EU liegen – das müsse sich ändern, um Talente überhaupt erst nach Europa zu bringen. Im nächsten Schritt müssten sie außerdem an ein gründungsfreundliches Umfeld herangeführt werden, um sie nachhaltig an den EU-Markt zu binden.

Mit Startup-Fabriken ins neue Wirtschaftswunder

Auch Christian Mohr, Geschäftsführer von UnternehmerTUM, Zentrum für Innovation & Gründung, zeigte sich nicht verwundert angesichts de Abwanderung von wachsenden Unternehmen; immerhin werde am BIP gemessen in den USA fast 60 Prozent mehr in Venture Capital finanziert als in Europa.

Seine Lösung: Forscher:innen und Gründer:innen zu vernetzen und ihnen einen Raum zum Wachsen zu geben. „Was wäre, wir hätten eine Fabrik, in der wir aus exzellentem Wissen aus Forschung und Lehre skalierbare Unternehmen produzieren könnten? Und jetzt stellen Sie sich vor, wir würden diese Startup-Fabrik mit einem Prozent der Wertschöpfung der EU ausstatten. Ich glaube wir hätten ein neues Wirtschaftswunder“, so seine Einschätzung.

Optimismus als Betthupferl

Passend zu den glänzenden Zukunftsutopien sprach Mohr auch über die Bedeutung von Optimismus in der europäischen Kommunikation. „Wir müssen mehr über Erfolg reden. Wir haben eine Rezession und wir haben kein Kapital… wir reden immer nur über alles, was schlecht ist. Letztendlich schreiben wir unsere eigenen Geschichten. An der Spitze zu stehen ist toll, aber ein einsamer Spitzenreiter zu sein ist wirklich langweilig. Wir brauchen andere Mitstreiter, um uns zu stärken.“

Sogar Roubini, wegen seiner pessimistischen Prognosen auch „Dr. Doom“ genannt, fand vorsichtig positive Worte zur Zukunft Europas: „Ehrlicherweise muss man beide Seiten sehen. Natürlich sehen manche das Glas eher halb voll und andere halb leer. Ich sehe auch viele Bereiche, in denen Europa gut gehandelt hat, vor allem den Sozialmarkt und die gründe Wende.“ Dementsprechend positiver als noch zu Beginn fielen am Abend auch WKÖ-Präsident Mahrers Schlussworte zum 12-Minutes-Europe-Symposium aus: „Es ist viel drinnen und wir müssen das nur selber anpacken. Wenn wir ein besseres Europa haben wollen, müssen wir uns selber drum bemühen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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